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17.12.04 , 15:58 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: "Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 419/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 17. Dezember 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Binnenmarkt/Dienstleistungsfreiheit



www.fdp-sh.de Christel Aschmoneit-Lücke: „Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.“ In ihrem Beitrag zu TOP 35 (EU-Dienstleistungsrichtlinie) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Wir lehnen den Antrag ab. Der schottische Moralphilosoph Adam Smith formulierte uns die Gründe hierfür vor über 225 Jahren in seinem Buch über die Quellen des Wohlstandes der Nationen. Übertragen in modernes Deutsch lauten sie:
• Erstens: Der Konsum allein ist Ziel und Zweck jeder Produktion, daher sollte man die Interessen des Produzenten nur soweit beachten, wie es erforderlich sein mag, um das Wohl des Konsumenten zu fördern. Dieses Gebot leuchtet ohne weiteres ein, so dass es töricht wäre, es noch weiter beweisen zu wollen. • Zweitens: Es ist vernünftig, niemals das selbst herzustellen, was man preiswerter woanders kaufen kann. Der Schneider versucht gar nicht erst, seine Schuhe selbst zu schustern, er kauft sie gleich beim Schuster. ... Was für jeden Einzelnen sinnvoll ist, ist hier auch für Gesellschaften sinnvoll. Wenn ein Gut in einem anderen Land preiswerter hergestellt werden kann, dann sollten wir es von dort für etwas eintauschen, was wir preiswerter herstellen können.
Das alles gilt selbstverständlich auch im europäischen Binnenmarkt für die Güter namens Dienstleistungen. Der Zweck des Binnenmarktes ist es ja gerade, innerhalb der EU weitestgehend freien Handel zu ermöglichen—weil freier Handel den Wettbewerb fördert. Den Wettbewerb, der uns Menschen Jahr um Jahr neue und bessere und preiswertere Waren- und Dienstleistungsangebote beschert.
Wettbewerb bedeutet hierbei, dass die Anbieter sich um die Wette bewerben müssen, und zwar um die Gunst der Nachfrager. Nochmals: Der Verbrauch ist das Ziel aller Produktion. In diesem Wettbewerb zu Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 bestehen, ist nicht leicht für die Anbieter—im Gegenteil. Deshalb ist es nur zu verständlich, dass sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf hinweisen, dass Wettbewerb eine tolle Sache sei—außer in ihrer Branche, in ihrer Region und zu dieser Zeit.
Dort und jetzt wäre er gefährlich, dort müsse er eingeschränkt werden, dort müssten gleiche Bedingungen geschaffen werden, um heimische Unternehmen zu bevorzugen und so vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Diese Ansinnen sind legitim. Jeder setzt sich für seine Interessen ein.
Der grenzüberschreitende Dienstleistungshandel im europäischen Binnenmarkt aber kann sich nur entwickeln und den Menschen nützen, wenn das Herkunftslandprinzip weitestgehend gilt. Denn sonst sind Anbieter aus anderen EU-Staaten von vornherein benachteiligt—und genau das soll es im Binnenmarkt nicht geben: Überall im Binnenmarkt sollen alle in der EU niedergelassenen Firmen europäische Inländer sein. Selbstverständlich gibt es sinnvolle Ausnahmen. Ausnahmen zum Schutz von Menschen: Zum Beispiel Arbeitsschutz, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz. Deshalb gilt das Herkunftslandprinzip für diese Regeln ausdrücklich nicht.
Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip jedoch, die inländische Unternehmen vor dem Wettbewerb im Binnenmarkt schützen sollen, sind wirtschafts- und sozialpolitischer Unfug. Und zwar egal, wie oft und von wem das Gegenteil behauptet oder beantragt wird.
Der Landtag selbst hat dafür ein hervorragendes Beispiel geliefert: Das Tariftreuegesetz. Es sollte die schleswig-holsteinische Bauwirtschaft vor Konkurrenz schützen, selbstverständlich um Arbeitsplätze zu sichern. Immerhin war es gut gemeint. Und es ist genau das passiert, was wir vorhergesagt haben und weswegen wir das Tariftreuegesetz kategorisch abgelehnt haben: Die Lage der schleswig-holsteinischen Bauwirtschaft verschlimmert sich seit Inkrafttreten des Tariftreuegesetzes viel stärker und schneller als in anderen westdeutschen Bundesländern, in denen keine Tariftreue vorgeschrieben ist.
Weshalb, das ist offensichtlich: Die Tariftreue verteuert das Bauen, deswegen wird weniger gebaut, die heimische Bauwirtschaft darbt überdurchschnittlich, mehr Menschen werden arbeitslos. Gut gemeint, aber schlecht geworden.
Und genauso unsinnig wie das Tariftreugesetz ist die Forderung, beim Dienstleistungshandel im Binnenmarkt auf das Herkunftslandprinzip zu verzichten. Das mag gut gemeint sein. Aber es wäre schlecht für die Menschen in Schleswig- Holstein. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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