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Thomas Rother: Kleine Polizeistationen gehören zu einer bürgernahen Polizei
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 05.01.2005, Nr.: 001/2005Kleine Polizeistationen gehören zu einer bürgernahen PolizeiZur Überprüfung der mit ein oder zwei Beamtinnen oder Beamten besetzten Polizei- stationen durch den Landesrechnungshof erklärt der polizeipolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Rother:„Der Landesrechnungshof hat unbestreitbar das Recht und die Aufgabe, die Strukturen der Landesverwaltung jederzeit unter seine kritische Lupe zu nehmen und auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung hin zu prüfen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind für die Entscheidungen des Parlaments eine wertvolle Hilfe. Dies gilt auch für die Struktur der Landespolizei.Fraglich ist aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion jedoch, ob der Landesrechnungshof für die Prüfung den richtigen Zeitpunkt gewählt hat, da sich die Polizei aufgrund der Neuorganisation am Anfang eines erheblichen Umstrukturierungsprozesses befindet.Unglücklich ist aus Rothers Sicht das zeitliche Zusammentreffen beider Maßnahmen: Bei aller Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Rechnungshofes sollte dieser die Rahmenbedingungen bei Prüfvorhaben nicht außer Acht lassen. Damit könnte vermie- den werden, Unruhe in die betroffenen Dienststellen zu tragen und die Akzeptanz lau- fender organisatorischer Maßnahmen zu gefährden.Für die SPD-Landtagsfraktion gilt: Die mit ein oder zwei Beamtinnen oder Beamten besetzten Polizeistationen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Polizeiorganisation. Insbesondere im ländlichen Raum sind sie der Garant einer bürgernahen Aufgaben- wahrnehmung durch die Polizei. Der Bestand dieser Stationen darf aus Sicht der SPD- Landtagsfraktion nicht in Frage gestellt werden.“ Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD