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18.01.05 , 15:41 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur Debatte um DNA-Analyse: Erbinformation offenbart mehr als ein Fingerabdruck

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 010.05 / 18.01.2005


Erbinformation offenbart mehr als ein Fingerabdruck

Zur Debatte um die Ausweitung der DNA-Analyse erklärt Irene Fröhlich, innenpoliti- sche Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:


Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN spricht sich gegen eine Aufnahme der DNA- Analyse in den Katalog der erkennungsdienstlichen Maßnahmen aus. Die DNA-Analyse hat eine andere Qualität als die Aufnahme von Fingerabdrücken und Fotos und muss dementsprechend gesondert geregelt werden. Sie stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und ist daher nach der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts nur bei schwersten Straftaten zulässig. Die Erbinformation offenbart dem Untersuchenden mehr als ein Fingerabdruck.

Unabhängig von dieser Frage sehen wir die derzeitige Rechtslage bezüglich der Vor- aussetzungen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen als mangelhaft an: Die Strafprozessordnung verlangt nur einen Anfangsverdacht ohne Qualifikation der Anlasstat. Weiterhin ist eine Löschung der Daten bisher nur bei festgestellter Unschuld vorgesehen. Dies ist für uns nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.

Wir haben uns daher heute mit dem untenstehenden offenen Brief an den schleswig- holsteinischen Innenminister gewandt: Offener Brief an Herrn Innenminister Klaus Buß

Sehr geehrter Herr Minister Buß,

in den letzten Tagen wiederholten Sie Ihre seit längerem geäußerte Forderung nach der Aufnahme der DNA-Analyse in den Katalog der erkennungsdienstlichen Maßnahmen.

Wie Sie wissen, sprach und spricht sich die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen eine Aufnahme der DNA-Analyse in den Katalog der erkennungsdienstlichen Maßnah- men aus. Die DNA-Analyse hat eine andere Qualität als die Aufnahme von Fingerab- drücken und Fotos und muss dementsprechend gesondert geregelt werden. Sie stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und ist daher nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur bei schwers- ten Straftaten zulässig.

Unabhängig von dieser Frage sehen wir die derzeitige Rechtslage bezüglich der Vor- aussetzungen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen als mangelhaft an: Die Strafprozessordnung verlangt nur einen Anfangsverdacht ohne Qualifikation der Anlasstat. Weiterhin ist eine Löschung der Daten bisher nur bei festgestellter Unschuld vorgesehen. Dies ist für uns nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.

Wir möchten Sie daher bitten, sich für eine Novellierung der bundesrechtlichen Vor- schriften über die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen einzusetzen. Die- se muss die gesetzlichen Voraussetzungen für erkennungsdienstliche Maßnahmen en- ger fassen und Löschungsregelungen beinhalten, die rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.

Mit freundlichen Grüßen,
Irene Fröhlich

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