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Ekkehard Klug: Bundesländer müssen jetzt Rahmenbedingungen für die Einführung von sozialverträglichen Studiengebühren schaffen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Nr. 021/2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 26. Januar 2005 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdLHochschulpolitik/BVerfG/Studiengebühren Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdLEkkehard Klug: Bundesländer müssen jetzt Rahmenbedingungen für die Einführung von www.fdp-sh.de sozialverträglichen Studiengebühren schaffen Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Zulässigkeit von Studiengebühren sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Ekkehard Klug:„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwingt alle Bundesländer, angemessene Rahmenbedingungen für die Erhebung von sozialverträglichen Studiengebühren zu schaffen. Wer jetzt noch einem kategorischen Nein zu Studiengebühren bliebe, der verschärft die Belastung seiner Hochschulen und verweigert ihnen zugleich eine Finanzausstattung, die mit jener anderer Länder, die Studiengebühren einführen werden, mithalten kann“, so Klug heute in einer ersten Stellungnahme.„Studiengebühren sind allemal gerechter als Kindergartengebühren. Der Versuch von Teilen der SPD, das Thema Studiengebühren mit einem Tabu zu belegen, ist scheinheilig und verlogen. Die Kernfrage, die sich heute angesichts der Unterfinanzierung der Hochschulen und steigender Studentenzahlen stellt, lautet in Wirklichkeit: Will man drittklassige Hochschulen ohne Studiengebühren oder erstklassige Hochschulen mit einer sozial verträglichen Gebührenregelung?“Klug betonte, bei der Diskussion über Studiengebühren laute die zentrale Frage, unter welchen Voraussetzungen deren Einführung vertretbar sei. Der FDP-Politiker formulierte in diesem Zusammenhang drei aus seiner Sicht wesentliche Bedingungen:1. Alle Einnahmen müssten den Hochschulen ohne Anrechnung auf staatliche Zuschüsse als zusätzliche Mittel zufließen. 2. Zur Finanzierung einer Gebühr von 500 Euro pro Studiensemester müssten zinsgünstige Darlehen zur Verfügung stehen, deren Rückzahlung abhängig von der Einkommenssituation der künftigen Akademiker gestaltet werden solle. 3. Als Leistungsanreiz sollten jeweils die besten zehn Prozent jedes Studentenjahrgangs mit einem Gebührenerlass belohnt werden.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/