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Kommunen: SSW fordert verbindliche Gemeindereform statt neuer Amtsdirektoren
Presseinformation Kiel, den 26.1.2005 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 2 u.3 Verbesserung der kommunalen Verwaltungstruktur und Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Drs. 15/3876 u. 15/3877Der SSW wird keinem der hier zu Diskussion stehenden Gesetze seine Zustimmung gebenkönnen. Ich will das gerne im Einzelnen erläutern.Auch den geänderten Gesetzentwurf zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruk-tur wird der SSW ablehnen. Wir bleiben dabei, dass der vorliegende Gesetzentwurf derRegierungsfraktionen und der Landesregierung zur Änderung Amtsordnung und der Einfüh-rung eines hauptamtlichen Amtsdirektors nicht nur enttäuschend ist, sondern auch viel zukurz greift angesichts der kommunalen Ausgangslage in Schleswig-Holstein. Jetzt sollen eskeine Amtsbürgermeister sondern Amtsdirektoren werden. Wie man nun das Kind nennt, istegal, denn die Konstruktion bleibt die gleiche.Wir haben mit immer noch über 1.100 Kommunen eine äußerst kleinteilige kommunaleStruktur, die sich in den letzten 30 Jahren durch das Prinzip der Freiwilligkeit fast überhauptnicht verändert hat. Es muss nach unserer Ansicht darum gehen, dass die kommunalenVerwaltungen den komplexen Anforderungen und den berechtigten Ansprüchen der Ein-wohnerinnen und Einwohner gerecht werden. Wir brauchen zukunftsfähige Kommunen mit 2effektiven und transparenten Verwaltungen. Mit den Vorschlägen in diesem Gesetzentwurfwird kaum ein Problem, dass der Landesrechnungshof angesprochen hat, gelöst.In § 15 a der Amtsordnung wird klargestellt, dass Ämter mit mehr als 8.000 Einwohnerinnenund Einwohner durch die Hauptsatzung bestimmen können, dass sie zukünftig eine Amtsdi-rektorin oder -direktor als hauptamtlichen Verwaltungsleiter erhalten. Bereits bei der 1.Lesung dieses Gesetzes ging klar hervor, dass es sich um ein Gesetz handelt, welches denGemeinden Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg helfen soll, ihren Zusammenschlusszu unterstützen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber dies ist nicht der rich-tige Weg.Die Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur in Schleswig- Holstein wird nichtdadurch eingeleitet, dass man eine neue Position schafft, die gar nicht zu einer Verbesse-rung der Strukturen beiträgt. Der Landesrechnungshof hat in seiner Analyse der derzeitigenVerwaltungsstrukturen im kreisangehörigen Raum gefordert, dass alle ihre Anstrengungendeutlich zu verstärken haben für Verwaltungszusammenschlüsse, um die Wirtschaftlichkeitund Leistungsfähigkeit der Verwaltungen zu steigern. Dies ist durch den hier vorliegendenAntrag nicht erkennbar, sondern gibt nur denjenigen die Möglichkeit, die sich zusammen-schließen, einen hauptamtlichen Amtsdirektor zu erhalten.Natürlich ist es richtig, wie es der Gesetzentwurf ja auch vorsieht, dass die Eingliederungamtsfreier Gemeinden in bestehende Ämter erleichtert und eine intensivere Zusammenar-beit mit größeren Städten, Gemeinden und Ämtern untereinander finanziell gefördert wer-den soll. Nur wissen wir doch alle, dass diese freiwillige Zusammenarbeit schnell an ihreGrenzen stößt, wenn es um die Interessen der eigenen Kommunen geht. Es hilft alles nichts:Die großen Parteien des Landes müssen endlich den Mut aufbringen eine grundlegendeGebiets- und Verwaltungsreform in Angriff zu nehmen.Für den SSW bleibt es weiterhin die entscheidende Frage, ob sich Schleswig-Holstein im 21.Jahrhundert weiterhin eine kommunale Struktur aus dem 19. Jahrhundert leisten soll. Wir 3meinen nein und haben auch mit unserem kommunalen Eckpunktepapier klare Prioritätengesetzt.Wir wollen endlich leistungsstarke Kommunen. Die bisherige Struktur mit einer Verstärkungder Ämter als Schreibstuben der Gemeinden muss durchbrochen werden, damit die Ge-meinden ihre Selbstverwaltung zurückbekommen. Deshalb fordert der SSW die Abschaffungder Ämter und will, dass alle bestehenden Ämter in Kommunen umgewandelt werden. Dazumuss eine Kommune mindestens 8.000 Einwohner haben. Unser Vorschlag beinhaltet einedreistufige Verwaltungsstruktur mit weniger Kommunen und einer transparenten undeffizienten Verwaltung. In unserem Modell können wir mehr Aufgaben an die dann leis-tungsstarken Gemeinden geben. Damit erhalten die Kommunalpolitiker vor Ort den Vorteil,wieder etwas zu entscheiden und nicht nur weiter zu delegieren. So definieren wir einebürgernahe und moderne Verwaltung. Nur mit finanziellen Anreizen – die auch wir befür-worten – und Freiwilligkeit wird man aber eine wirkliche Änderung der kommunalen Struk-tur nicht erreichen können. Daher muss der Gesetzgeber nach unseren Vorstellungen spätes-tens 2007 eine Gebietsreform einleiten. Wir werden sehen, ob es nicht nach der Landtags-wahl andere Parteien gibt, die das genau so sehen.Beim ursprünglichen Gesetzentwurf der FDP zur Änderung kommunaler Vorschriften konn-ten wir die Forderung nach einer Anwendung von Hare- Niemeyer statt des üblichenD´Hondt-Zählverfahrens bei der Verteilung von kommunalen Mandaten grundsätzlichunterstützen, weil es gerechter für die kleineren Parteien ist. Aber das auch im Gesetz bein-haltete Grundmandat für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Aus-schüssen der Kommunen lehnen wir ab. Auf den ersten Blick wirkt die Idee eines Grundman-dats gerade für kleinere Parteien verlockend. Wir vertreten die Auffassung, das durch dieFormulierung von § 46 Abs. 1 es zu einem Ausschuss kommen kann, der aus der gesamtenVertretung besteht. Jede Fraktion erhält einen Sitz, fraktionslose Gemeindevertreter erhältfür den von ihm ausgewählten Ausschuss ein Grundmandat und dann muss die Anzahl derweiteren Vertreter im Ausschuss so erhöht werden, dass sich die Mehrheitsverhältnissewiderspiegeln. Das kann nicht sein. 4Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass durch die Änderung der Kommunalverfas-sung aus dem Jahre 2001 jeder Kommunalpolitiker an jeder Ausschusssitzung teilnehmenkann und auch antragsberechtigt ist, obwohl er nicht Mitglied im Ausschuss ist. Damit ist dieForderung nach einem Grundmandat überflüssig. Deshalb haben wir in der 1. Lesung schondeutlich gemacht, dass wir den Gesetzentwurf der FDP ablehnen.SPD und Grünen haben nun den FDP-Gesetzentwurf so verändert, dass er eine ganz andereRichtung einschlägt. Denn nun liegt uns ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der eineÄnderung der letzten Reform der Gemeindeordnung vorsieht. Bei der damaligen Beratungzur Gemeindeordnung war immer die Rede von der Stärkung des gewählten Ehrenamtes.Wir hatten bereits damals kritisiert, dass nicht nur die Gemeindevertreterinnen und Ge-meindevertreter sondern auch die bürgerschaftlichen Mitglieder und Beiräte ähnliche Rechteerhielten. Sie erhielten damals Rede- und Antragsrechte in allen Sitzungen aller Ausschüsse.Dies fanden wir nicht richtig und anscheinend hat es hier erhebliche Probleme in den Ge-meinden gegeben.Aber nach meiner Ansicht wird durch die jetzige Änderung das Rad zu weit zurückgestellt.Denn gewählte Gemeindevertreter sollen jetzt kein Antrags- und Rederecht mehr erhalten,wenn sie im Ausschuss durch andere Fraktionsmitglieder vertreten sind.Die Überlegungen, dass zumindest bürgerschaftliche Mitglieder gegebenenfalls Aufgaben inAusschüssen übernehmen können, die bei Nichtfraktionen oder sehr kleine Fraktionen per-sonell nicht zu besetzen sind, sind damit zukünftig ausgeschlossen. Dies sind Überlegungen,die angesichts der nicht ausreichenden Beratung im Ausschuss hätten diskutiert werdenkönnen. Dies führt dazu, dass wir zurzeit diesen Antrag enthalten /ablehnen werden. Wirhätten uns aufgrund dieser umfangreichen und vor allen Dingen weit reichenden Änderungeine angemessene Beratungszeit gewünscht. Deshalb lehnen wir also auch diesen Gesetz-entwurf von SPD und Grünen ab.