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26.01.05 , 12:13 Uhr
SSW

Kommunen: SSW fordert verbindliche Gemeindereform statt neuer Amtsdirektoren

Presseinformation Kiel, den 26.1.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 2 u.3 Verbesserung der kommunalen Verwaltungstruktur und Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Drs. 15/3876 u. 15/3877

Der SSW wird keinem der hier zu Diskussion stehenden Gesetze seine Zustimmung geben
können. Ich will das gerne im Einzelnen erläutern.

Auch den geänderten Gesetzentwurf zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruk-
tur wird der SSW ablehnen. Wir bleiben dabei, dass der vorliegende Gesetzentwurf der
Regierungsfraktionen und der Landesregierung zur Änderung Amtsordnung und der Einfüh-
rung eines hauptamtlichen Amtsdirektors nicht nur enttäuschend ist, sondern auch viel zu
kurz greift angesichts der kommunalen Ausgangslage in Schleswig-Holstein. Jetzt sollen es
keine Amtsbürgermeister sondern Amtsdirektoren werden. Wie man nun das Kind nennt, ist
egal, denn die Konstruktion bleibt die gleiche.

Wir haben mit immer noch über 1.100 Kommunen eine äußerst kleinteilige kommunale
Struktur, die sich in den letzten 30 Jahren durch das Prinzip der Freiwilligkeit fast überhaupt
nicht verändert hat. Es muss nach unserer Ansicht darum gehen, dass die kommunalen
Verwaltungen den komplexen Anforderungen und den berechtigten Ansprüchen der Ein-
wohnerinnen und Einwohner gerecht werden. Wir brauchen zukunftsfähige Kommunen mit 2


effektiven und transparenten Verwaltungen. Mit den Vorschlägen in diesem Gesetzentwurf
wird kaum ein Problem, dass der Landesrechnungshof angesprochen hat, gelöst.

In § 15 a der Amtsordnung wird klargestellt, dass Ämter mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen
und Einwohner durch die Hauptsatzung bestimmen können, dass sie zukünftig eine Amtsdi-
rektorin oder -direktor als hauptamtlichen Verwaltungsleiter erhalten. Bereits bei der 1.
Lesung dieses Gesetzes ging klar hervor, dass es sich um ein Gesetz handelt, welches den
Gemeinden Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg helfen soll, ihren Zusammenschluss
zu unterstützen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber dies ist nicht der rich-
tige Weg.

Die Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur in Schleswig- Holstein wird nicht
dadurch eingeleitet, dass man eine neue Position schafft, die gar nicht zu einer Verbesse-
rung der Strukturen beiträgt. Der Landesrechnungshof hat in seiner Analyse der derzeitigen
Verwaltungsstrukturen im kreisangehörigen Raum gefordert, dass alle ihre Anstrengungen
deutlich zu verstärken haben für Verwaltungszusammenschlüsse, um die Wirtschaftlichkeit
und Leistungsfähigkeit der Verwaltungen zu steigern. Dies ist durch den hier vorliegenden
Antrag nicht erkennbar, sondern gibt nur denjenigen die Möglichkeit, die sich zusammen-
schließen, einen hauptamtlichen Amtsdirektor zu erhalten.

Natürlich ist es richtig, wie es der Gesetzentwurf ja auch vorsieht, dass die Eingliederung
amtsfreier Gemeinden in bestehende Ämter erleichtert und eine intensivere Zusammenar-
beit mit größeren Städten, Gemeinden und Ämtern untereinander finanziell gefördert wer-
den soll. Nur wissen wir doch alle, dass diese freiwillige Zusammenarbeit schnell an ihre
Grenzen stößt, wenn es um die Interessen der eigenen Kommunen geht. Es hilft alles nichts:
Die großen Parteien des Landes müssen endlich den Mut aufbringen eine grundlegende
Gebiets- und Verwaltungsreform in Angriff zu nehmen.

Für den SSW bleibt es weiterhin die entscheidende Frage, ob sich Schleswig-Holstein im 21.
Jahrhundert weiterhin eine kommunale Struktur aus dem 19. Jahrhundert leisten soll. Wir 3


meinen nein und haben auch mit unserem kommunalen Eckpunktepapier klare Prioritäten
gesetzt.
Wir wollen endlich leistungsstarke Kommunen. Die bisherige Struktur mit einer Verstärkung
der Ämter als Schreibstuben der Gemeinden muss durchbrochen werden, damit die Ge-
meinden ihre Selbstverwaltung zurückbekommen. Deshalb fordert der SSW die Abschaffung
der Ämter und will, dass alle bestehenden Ämter in Kommunen umgewandelt werden. Dazu
muss eine Kommune mindestens 8.000 Einwohner haben. Unser Vorschlag beinhaltet eine
dreistufige Verwaltungsstruktur mit weniger Kommunen und einer transparenten und
effizienten Verwaltung. In unserem Modell können wir mehr Aufgaben an die dann leis-
tungsstarken Gemeinden geben. Damit erhalten die Kommunalpolitiker vor Ort den Vorteil,
wieder etwas zu entscheiden und nicht nur weiter zu delegieren. So definieren wir eine
bürgernahe und moderne Verwaltung. Nur mit finanziellen Anreizen – die auch wir befür-
worten – und Freiwilligkeit wird man aber eine wirkliche Änderung der kommunalen Struk-
tur nicht erreichen können. Daher muss der Gesetzgeber nach unseren Vorstellungen spätes-
tens 2007 eine Gebietsreform einleiten. Wir werden sehen, ob es nicht nach der Landtags-
wahl andere Parteien gibt, die das genau so sehen.


Beim ursprünglichen Gesetzentwurf der FDP zur Änderung kommunaler Vorschriften konn-
ten wir die Forderung nach einer Anwendung von Hare- Niemeyer statt des üblichen
D´Hondt-Zählverfahrens bei der Verteilung von kommunalen Mandaten grundsätzlich
unterstützen, weil es gerechter für die kleineren Parteien ist. Aber das auch im Gesetz bein-
haltete Grundmandat für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Aus-
schüssen der Kommunen lehnen wir ab. Auf den ersten Blick wirkt die Idee eines Grundman-
dats gerade für kleinere Parteien verlockend. Wir vertreten die Auffassung, das durch die
Formulierung von § 46 Abs. 1 es zu einem Ausschuss kommen kann, der aus der gesamten
Vertretung besteht. Jede Fraktion erhält einen Sitz, fraktionslose Gemeindevertreter erhält
für den von ihm ausgewählten Ausschuss ein Grundmandat und dann muss die Anzahl der
weiteren Vertreter im Ausschuss so erhöht werden, dass sich die Mehrheitsverhältnisse
widerspiegeln. Das kann nicht sein. 4


Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass durch die Änderung der Kommunalverfas-
sung aus dem Jahre 2001 jeder Kommunalpolitiker an jeder Ausschusssitzung teilnehmen
kann und auch antragsberechtigt ist, obwohl er nicht Mitglied im Ausschuss ist. Damit ist die
Forderung nach einem Grundmandat überflüssig. Deshalb haben wir in der 1. Lesung schon
deutlich gemacht, dass wir den Gesetzentwurf der FDP ablehnen.

SPD und Grünen haben nun den FDP-Gesetzentwurf so verändert, dass er eine ganz andere
Richtung einschlägt. Denn nun liegt uns ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der eine
Änderung der letzten Reform der Gemeindeordnung vorsieht. Bei der damaligen Beratung
zur Gemeindeordnung war immer die Rede von der Stärkung des gewählten Ehrenamtes.
Wir hatten bereits damals kritisiert, dass nicht nur die Gemeindevertreterinnen und Ge-
meindevertreter sondern auch die bürgerschaftlichen Mitglieder und Beiräte ähnliche Rechte
erhielten. Sie erhielten damals Rede- und Antragsrechte in allen Sitzungen aller Ausschüsse.
Dies fanden wir nicht richtig und anscheinend hat es hier erhebliche Probleme in den Ge-
meinden gegeben.

Aber nach meiner Ansicht wird durch die jetzige Änderung das Rad zu weit zurückgestellt.
Denn gewählte Gemeindevertreter sollen jetzt kein Antrags- und Rederecht mehr erhalten,
wenn sie im Ausschuss durch andere Fraktionsmitglieder vertreten sind.
Die Überlegungen, dass zumindest bürgerschaftliche Mitglieder gegebenenfalls Aufgaben in
Ausschüssen übernehmen können, die bei Nichtfraktionen oder sehr kleine Fraktionen per-
sonell nicht zu besetzen sind, sind damit zukünftig ausgeschlossen. Dies sind Überlegungen,
die angesichts der nicht ausreichenden Beratung im Ausschuss hätten diskutiert werden
können. Dies führt dazu, dass wir zurzeit diesen Antrag enthalten /ablehnen werden. Wir
hätten uns aufgrund dieser umfangreichen und vor allen Dingen weit reichenden Änderung
eine angemessene Beratungszeit gewünscht. Deshalb lehnen wir also auch diesen Gesetz-
entwurf von SPD und Grünen ab.

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