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26.01.05 , 13:03 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Gesetz zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 + 3 - Gesetz zur Verbesserung der Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel kommunalen Verwaltungsstruktur Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Mobil: 0172/541 83 53 von Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Karl-Martin Hentschel: Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 018.05 / 26.01.2005

Kleine Schritte zu mehr Demokratie
SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf die beiden vorliegende Gesetzentwürfe zur Kommunalverfassung geeinigt. Aus Sicht der SPD ging es darum, einem Wunsch der Ge- meinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen entgegenzukommen, die ein gemein- sames Amt bilden wollen. In Zukunft haben diese Gemeinden nun die Möglichkeit, einen hauptamtlichen Amtsdirektor wählen.
Im Gegenzug haben wir verhandelt, dass in den Amtsausschüssen in Zukunft auch die Mit- arbeit von kleinen Fraktionen, die nach d’Hondt-Verfahren nicht im Amtsausschuss vertreten sind, gewährleistet ist. Dafür erhalten diese ein stimmloses Grundmandat.
Beides ist ein erster Schritt aber noch keine Lösung für die bisherigen undemokratischen Strukturen. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung, die Ämter in Amtsgemeinden mit ei- ner direkt gewählten Gemeindevertretung und einem Bürgermeister umzuwandeln. Wir wer- den dieses Thema nach dem 20. Februar erneut auf die Tagesordnung setzen.
Bei der Besetzung der Ausschüsse in den Gemeinden und Kreisen wurden auf Wunsch der Grünen ebenfalls einige Änderungen vorgenommen. Hätten wir alleine bestimmen können, so hätten wir das d’Hondt-Verfahren, das die großen Parteien erheblich bevorteilt, durch das gerechtere Saint-Lague-Verfahren abgelöst, das auch im Bundestag angewandt wird und hätten ein Grundmandat eingeführt. So weit war unser Koalitionspartner jedoch nicht zu be- wegen.
Aber immerhin: Nun bekommen Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, immerhin ein stimmloses Grundmandat mit allen sonstigen Rechten eines Ausschussmit- gliedes. Dieses Grundmandat und die zu benennenden Stellvertretungen können auch von bürgerlichen Mitgliedern wahrgenommen werden.
1/2 Dies ermöglicht erstmalig auch die Mitarbeit von kleinen Fraktionen in allen kommunalen Ausschüssen. Im Ergebnis bedeutet dies doch einen erheblicher Schritt voran. Weiterhin können fraktionslose Mitglieder in Kreistagen und Gemeindevertretungen ein stimmloses Mandat in einem Ausschuss ihrer Wahl bekommen und können sich auch durch eine Bürge- rin oder einen Bürger ihrer Wahl vertreten lassen. Zugleich haben sie Antrags- und Rede- recht in allen Ausschüssen.
Zu guter Letzt möchte ich auf einen Punkt hinweisen, der nicht in den Gesetzesentwürfen steht, der aber ebenfalls von beträchtlicher Bedeutung für unsere Kommunalpolitiker ist. Es geht um das Bundesverwaltungsgerichturteil, in dem dieses Gericht entscheiden hatte, dass Zählgemeinschaften nicht mehr zulässig sind. Dadurch entstanden erhebliche Unsicherhei- ten bei der Benennung von Ausschüssen.
Die Koalitionsfraktionen sind sich nun einig in der Rechtsauffassung, dass zwar Zählge- meinschaften nicht mehr möglich sind, dass Fraktionen oder fraktionslose Ratsmitglieder aber Listen einer anderen Fraktion wählen können, um diesen dadurch zu einem zusätzli- chen Ausschusssitz zu verhelfen. Solche Listen können natürlich auch Mitglieder einer an- deren Fraktion oder Fraktionslose enthalten.
Das heißt: Eine offizielle Zählgemeinschaft ist zwar nicht mehr möglich, aber Fraktionen und EinzelvertreterInnen können sich gegenseitig unterstützen, was zum gleichen Ergebnis führt.
Als letzten wichtigen Punkt haben wir ein Ausgleichsmandat in den Ausschüssen eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass eine Fraktion, die in der Gemeindevertretung oder im Kreistag keine Mehrheit hat, jedoch diese in einem der Ausschüsse erhält. In diesem Fall bekommt in Zukunft die Fraktion, der nach d´Hondt der nächste Ausschusssitz zusteht, ein Ausgleichsmandat mit Stimmrecht – wodurch in diesem Ausschuss dann die Parität zwi- schen Mehrheitsfraktion und Opposition hergestellt wird.
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