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26.01.05 , 16:41 Uhr
SPD

Helmut Jacobs zu TOP 45: Unser Umsetzungsmodell ist beispielhaft

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 26.01.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 45 – Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Helmut Jacobs:

Unser Umsetzungsmodell ist beispielhaft

„Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser. Aus Wasser ist alles und ins Wasser kehrt al- les zurück“, hat bereits der griechische Naturphilosoph Thales von Milet vor 2600 Jah- ren gesagt. Es ist also seit langem bekannt, dass Wasser unser Nahrungsmittel Num- mer eins ist. Es ist kostbar und auch für die Wirtschaft von großer Wichtigkeit. Die Flutkatastrophe in Südostasien hat uns allerdings auch die schlimme und brutale Seite des Wassers vor Augen geführt.

Als Land zwischen zwei Meeren hat das Wasser für uns in Schleswig-Holstein eine besondere Bedeutung. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, bis 2015 alle Oberflä- chengewässer in Schleswig-Holstein in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Damit wird nicht nur der Lebensraum der Pflanzen und Tiere verbessert, sondern auch die Trinkwasserversorgung gesichert, die Badewasserqualität verbessert und das Landschaftsbild verschönert. Die Umsetzung der WRRL beschäftigt uns seit ihrem In- krafttreten vor vier Jahren intensiv. Die Richtlinie schafft den Ordnungsrahmen zum Schutz der lebenswichtigen Ressource Wasser und lässt die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensraum in den Vordergrund treten.

Wir haben die Betroffenen frühzeitig in vielen von der Landesregierung durchgeführten Veranstaltungen informiert. Der Bund hat 2002 durch das Wasserhaushaltsgesetz und
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



das Land 2003 im Landeswassergesetz das europäische Recht zeitnah umgesetzt. Wir haben als Land rechtzeitig unsere Hausaufgaben erfüllt und geben der EU- Kommission keinen Grund, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxem- burg wegen zu langsamer Umsetzung der Richtlinie zu verklagen. Im Gegenteil – un- ser Umsetzungsmodell ist beispielhaft im europäischen und nationalen Vergleich.

Leider macht der Bericht, für den ich mich im Namen meiner Fraktion recht herzlich bedanke, auch deutlich, dass die Ziele der Richtlinie in dem angesetzten Zeitrahmen nicht bzw. nicht vollständig erreicht werden können. Nach der Bestandsaufnahme steht bereits jetzt fest, dass 98 % der Fließgewässer, 95 % der Seen und 95 % der Küstengewässerfläche ohne Reduzierung der Nährstoffeinträge und ohne andere Maßnahmen nicht die Ziele der WRRL erreichen werden. Vermutlich haben andere Bundesländer aufgrund ähnlicher Werte gleich resigniert.

Der Bericht stellt die bisherigen gemeinsamen Aktivitäten mit allen Beteiligten und in Kooperation mit den Nachbarländern zum Schutz der Gewässer dar. Synergiegewinne im Naturschutz werden erzielt, da die FFH- und Vogelschutzgebiete in weiten Berei- chen deckungsgleich mit Flächen sind, die auch für die Gewässerentwicklung interes- sant sind. Weiter dient die Umsetzung der WRRL auch dem Hochwasserschutz und dem Tourismus.

Der Bericht bestätigt die Entscheidung, die Wasserabgaben wie die Oberflächenwas- serentnahmeabgabe einzuführen oder die Grundwasserabgabe zu erhöhen. Nur so konnte die Finanzierung der Grobkonzepte der Wasser- und Bodenverbände für so genannte vorgezogene Maßnahmen sichergestellt und dabei die Durchgängigkeit eini- ger Fließgewässer für Fische und andere Organismen verbessert werden. Die Einbin- dung und Übergabe der Federführung der Arbeitsgruppen an die Wasser- und Boden- verbände hat sich als Glücksfall erwiesen. Diese sind ohnehin für die Pflege und Un- terhaltung der Gewässer zuständig. Außerdem sind ihre Mitglieder oft die hauptbetrof- -3-



fenen Landwirte, die 70 % der Flächen in Schleswig-Holstein nutzen. Dies steigert ihre Akzeptanz für Maßnahmen zur Zielerreichung der WRRL.

Aber auch alle anderen Interessenverbände haben sich konstruktiv und kompromiss- bereit in die Entscheidungen der Arbeitsgruppen eingebracht. Wünschenswert wäre es, wenn auch das Fachwissen der Kreise und kreisfreien Städte in die Arbeit der Ar- beitsgruppen einfließen könnte.

Man sollte jetzt zuversichtlich nach vorne schauen und alle Beteiligten bestärken, sich den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie zu nähern. Mit unserer eingebrachten Resoluti- on wollen wir den Ehrenamtlichen danken, die Kreise auffordern, sich einzubringen und in der Bundesrepublik den anderen Ländern zeigen, dass die ehrgeizigen Ziele der EU-Richtlinie weitgehend erfüllt werden können. Wir möchten, dass man nach Schleswig-Holstein schaut und unsere Erfahrungen und Ergebnisse nutzt. Der Antrag ist so formuliert, dass alle Fraktionen im Landtag zustimmen können. Und darum bitte ich Sie.

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