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26.01.05 , 16:42 Uhr
CDU

Ursula Sassen: Wasserrahmenrichtlinie – nicht alles was machbar ist, können wir uns leisten

Nr. 29/05 26. Januar 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Umweltpolitik TOP 45 Ursula Sassen: „Wasserrahmenrichtlinie – nicht alles was machbar ist, kön- nen wir uns leisten“
Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgte in Schleswig-Holstein durch die Umsetzungsverordnung vom 10.11.2003. Die Wasserrahmenrichtlinie bedeutet eine große Herausforderung für die Mitgliedsstaaten der EU und auch für Schleswig- Holstein. Entsprechende Novellierungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes wurden vorgenommen, um den Zielen der Wasserrahmen- richtlinie zu entsprechen. Diese Ziele werden im vorliegenden Bericht der Landesre- gierung, Drs. 15/3885, wie folgt definiert: • Der gute ökologische Zustand in natürlichen Gewässern, • das gute ökologische Potential in künstlichen oder erheblich veränderten Gewäs- sern und • der gute chemische und gute mengenmäßige Zustand im Grundwasser.
Mit dem von der CDU am 19.02.2002 geforderten Bericht zur Vorbereitung der Um- setzung der Wasserrahmenrichtlinie hat die Landesregierung u. a. darüber Auskunft gegeben, wie sie sich die Struktur der Umsetzung, Einbindung „geeigneter Behör- den“, Konkretisierung des Arbeitsumfanges und die Vorbereitung der ausgewählten Pilotprojekte (Treene, Schwentine, Alster) vorstellt.
Im heute vorliegenden Bericht vermisse ich Erfahrungswerte aus den o. g. Pilotpro- jekten, die Aufschluss darüber geben könnten, welche Fehlerquellen bestehen und was zu optimieren ist.
Der heutige Bericht gibt die Phase der Bestandsaufnahme wieder und lässt mich staunen.
• Rund 98 % der Fließgewässer erreichen ohne entsprechende Maßnahmen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie wahrscheinlich nicht. • Rund 95 % der Seen erreichen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie wegen zu hoher Nährstoffkonzentration wahrscheinlich nicht. • In rund 95 % der Küstengewässerfläche wird der gute ökologische Zustand nicht erreicht.
Diese Feststellungen möchte ich kritisch hinterfragen, da in vielen Fällen die biologi- sche Komponente der Gewässer weitgehend in Ordnung scheint. Die vielfach gute Wasserqualität findet nicht ausreichende Berücksichtigung, weil der Morphologie der Gewässer ein größerer Stellenwert eingeräumt wird.
Der immer wiederkehrende Begriff des guten „ökologischen Zustandes“ von Gewäs- sern wirft die Frage auf, wie dieser letztendlich zu definieren ist. Klaren Aussagen gibt es dazu nicht. Wenn ein Gewässer chemisch in einem guten Zustand ist, über biologische Vielfalt verfügt, kann es doch nicht alles entscheidend sein, ob der Was- serlauf begradigt und befestigt ist oder nicht. Der Kostenfaktor muss angesichts des Gesamtgefüges der finanziellen Möglichkeiten stärkere Berücksichtigung finden. Nicht alles was wünschenswert ist, ist in diesen finanzschwachen Zeiten auch mach- bar. Wir schulden unseren Kindern nicht nur eine intakte Umwelt, sondern auch ei- nen vorantwortungsvollen Umgang mit dem Finanzhaushalt.
Ich bin davon überzeugt, dass Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auch die- se EU-Richtlinie übererfüllen werden. Ein begradigtes Fließgewässer, das sich in ökologisch einwandfreiem Zustand befindet und den im Bericht genannten Langdis- tanzwanderfischen nicht gerade gemieden wird, muss nicht um jeden Preis in den Urzustand zurückversetzt werden. Ich glaube nicht daran, dass andere EU- Mitgliedsstaaten die Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit dem gleichen hohen Anspruch interpretieren wie die Bundesregierung und insbesondere Schles- wig-Holstein es tun.
Die CDU hat sich von Anfang an dafür ausgesprochen, know how vor Ort bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu nutzen und die Wasser- und Bodenver- bände als Kenner der Materie mit der Federführung der Arbeitsgebietsebene zu be- auftragen. Sehr gern hätten wir auch die Sach- und Fachkenntnis der Kreise einbe- zogen, was an mangelnder Kooperation seitens der Landesregierung gescheitert ist.
Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie betreten wir Neuland. Politik, Verwal- tung, Landwirtschaft, Vereine und Verbände haben die Chance, gemeinsam nach den Vorgaben der EU etwas umzusetzen, was der Umwelt dient.
An dieser Stelle möchte ich den zahlreichen ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Ar- beitsgruppen für ihr Engagement bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie danken. Ohne sie wären wir längst nicht da, wo wir jetzt sind.
Die Kosten müssen jedoch im Rahmen bleiben, 688 Mio. € bis 2015 allein in Schles- wig-Holstein sind ein stolzer Betrag, der nach meiner Einschätzung einfach zu hoch ist, zumal die im Bericht erwähnten „Wasserbenutzungsabgaben“ (Abwasser-, Grundwasserentnahme- und Oberflächenwasserentnahmeabgabe) ein Einnahmeri- siko bergen.
Mit Stolz hat Minister Müller bei einer gestrigen Podiumsdiskussion darauf hingewie- sen, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bisher beispielhaft verlaufen sei. In der Tat, hat sich hier gezeigt, wie gut man fährt, wenn man die Forderungen der CDU aufgreift und Beteiligte rechtzeitig einbindet. Das ist auf anderen Ebenen leider nicht so gut gelungen. Die Phase der Bestandsaufnahme ist allerdings auch noch relativ ruhig. Die Proble- me bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kommen ja erst noch, wenn die einvernehmlichen Entscheidungen in den Bearbeitungsgebieten nicht mehr herbeizu- führen sind und der Umweltminister in den Entscheidungsprozeß eingreifen wird.
Herr Minister Müller, die Wählerinnen und Wähler werden am 20.02.2050 darüber entscheiden, ob Sie uns in der nächsten Legislaturpierode in einem weiteren Bericht über den Fortgang der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie berichten dürfen.
Abschließend noch zwei Worte zu dem seit heute vorliegenden Claquer-Antrag von Rot-Grün: • Mit Ziffer 4 wollen Sie die Abgaben auf Wasser als unverzichtbar festschreiben – dies lehnen wir ab! • Der Landtag soll die Kreise auffordern, sich zu beteiligen.
Ich frage Sie: Wie können wir das, wenn die Landesregierung bisher nicht mal die Rahmenbedingungen dafür aufgezeigt hat. Bis heute liegt nichts vor, was den Krei- sen einen gangbaren Weg aufzeichnet.
Folgerichtig lehnen wir den Antrag in Gänze ab!

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