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26.01.05 , 17:38 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zur EU-Wasserrahmenrichtlinie

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 026/2005 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 26. Januar 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Umwelt/ EU-Wasserrahmenrichtlinie Veronika Kolb, MdL


Günther Hildebrand zur EU-Wasserrahmenrichtlinie



www.fdp-sh.de In seinem Redebeitrag zu TOP 45 (Umsetzung der Wasserrahmen- richtlinie) erklärte der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der FDP- Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Günther Hildebrand:
„Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist nicht nur eine Rechtsvorschrift, die durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.
Sie hat in den vergangenen Jahren wegen des Umfangs der durch sie durchzuführenden Arbeiten auch Anlass dazu gegeben, die Verwaltungsstrukturen in unserem Land zu überdenken. Wir als FDP-Fraktion haben seinerzeit im Einklang mit den Kreisen und kreisfreien Städten gefordert, die Umsetzung der Wasserahmenrichtlinie im wesentlichen durch die Kreise koordinieren und durchführen zulassen.
Der Umweltminister hat im Gegensatz darauf beharrt die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in seinem Haus und durch seine Unterbehörden – die Staatlichen Umweltämter – organisieren zu lassen. Das macht aus seiner Sicht Sinn, so hat er dann auch die Macht und Handhabe seine politische Vorgaben im Umsetzungsprozess zu diktieren. Nicht umsonst haben die Landräte bzw. die Kreise und kreisfreien Städte ihre weitere Kooperation mit der Landesregierung verweigert.
Wir sehen in der von der Landesregierung gewählten Vorgehensweise eine vertane Chance, die nach Angaben des Landkreistages das Land auch noch zusätzliche Mittel in zweistelliger Millionenhöhe gekostet haben.
Das Studium des heute von der Landesregierung vorgelegten Berichts war schnell hinter sich gebracht. Ich bedaure, dass die Landesregierung die Chance vertan hat, wirklich über den Gang der Umsetzung zu informieren. Wenn sich von einem zwanzigseitigen Bericht allein ein Viertel mit dem Inhaltsverzeichnis und Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in anderen Ländern beschäftigen, dann gibt’s anscheinend nicht sehr viel über die eigene Arbeit zu vermelden.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Was will die Wasserrahmenrichtlinie? Das Endziel dieser Richtlinie besteht darin, die Eliminierung prioritärer gefährlicher Stoffe zu erreichen und dazu beizutragen, dass in der Meeresumwelt für natürlich vorkommende Stoffe Konzentrationen in der Nähe der Hintergrundwerte erreicht werden.
Dazu ist das Erreichen eines guten chemischen Zustands der Gewässer eine wichtige Voraussetzung.
Wie soll dieser zustand nun erreicht werden, welche konkreten Maßnahmen sind hier gefordert? Dies darzulegen, wäre Aufgabe des Bericht gewesen. Was aber im Bericht im Wesentlichen dargelegt wird, ist die Binnenorganisation und nicht die konkreten Maßnahmen an den Gewässern.
- Es ist ja durchaus interessant, dass es Grobkonzepte für die Gewässerentwicklung gibt, die man einvernehmlich mit den Wasser- und Bodenverbänden ausgearbeitet hat. Aber was beinhalten diese? - Es ist durchaus interessant, dass es eine Projektleitung gibt, die differenzierte Zeit- und Aufgabenpläne aufgestellt hat, mit denen eine fristgerechte Umsetzung der notwendigen Arbeitsschritte erreicht wird und es hierfür sogar ein Controlling gibt. Welche konkreten Arbeitsschritte sind denn gemeint?
Insgesamt ist dieser Bericht wenig informativ in Hinblick auf die Fragen, was an welchen Gewässern notwendig ist, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Was hingegen deutlich wird, ist , dass sich regelmäßig Menschen bei einer oder zwei Tassen Kaffee treffen, um über die Wasserrahmenrichtlinie zu reden. Das ist eigentlich zu wenig.
In einem Punkt war der Bericht dann aber doch informativ:
Auf Seite sieben steht, dass mit der Wasserrahmenrichtlinie vor allem ökologische Ziele an den Gewässern verfolgt werden. Das kann ein Nebeneffekt sein, ist aber nicht das wirkliche Ziel der Richtlinie, nämlich die Minderung des Eintrages gefährlicher Stoffe in die Meeresumwelt.
Diese Interpretation der Ziele der Richtlinie verrät aber, worauf die Grünen wieder einmal hinaus wollen.
- Sie wollen unter dem Deckmantel der Wasserrahmenrichtlinie wieder ihre eigenen politischen Ziele umsetzen,
- Sie wollen auch unter dem Deckmantel der Wasserrahmenrichtlinie ihre gescheiterte Natura2000-Politik rechtfertigen.
So steht im Bericht, die FFH- und Vogelschutzgebiete seien in weiten Bereichen deckungsgleich mit Flächen, die auch für die Gewässerentwicklung interessant seien.
So erziele man unter anderem beim Monitoring Synergieeffekte, die für das Land wirtschaftliche Vorteile erzeugten.
Ich sage Ihnen, wenn wir beispielsweise auf Eiderstedt feststellen, dass FFH- oder Vogelschutzgebiete fehlerhaft ausgewählt worden sind, dann brauchen wir für diese Gebiete kein Monitoring. Das bringt dann wesentlich mehr Einspareffekte.
Wir sollten diesen Bericht abschließend heute zur Kenntnis nehmen.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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