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26.01.05 , 17:50 Uhr
SSW

Gefahrhundegesetz

Presseinformation
Kiel, den 26.01.2005 Es gilt das gesprochene Wort

Silke Hinrichsen
TOP 10 Gefahrhundegesetz und Halten und Beaufsichtigen von Hunden Drs. 15/3917 & 15/3926
Wenn wir heute der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zum Gefahrhundegesetz folgen - und davon gehe ich aus - dann lässt sich feststellen, dass der lange Weg bis hierhin nicht einfach war und man es sich hierbei auch nicht leicht gemacht hat. Der Grund für eine derartige Regelung ist hinlänglich bekannt, angesichts der schreck- lichen Bilder, die uns in den Medien im Zusammenhang mit Hundeattacken immer wieder gezeigt wurden. Durchaus selbstkritisch lässt sich daher auch das politische Handeln erklären, das gerade zu Beginn von Aktionismus geprägt war. Diesen Vorwurf muss sich auch die Landesregierung meines Erachtens gefallen lassen. Denn mit ihrer Gefahrhundeverordnung hat sie keine Meisterleistung abgeliefert. Die Gründe hierfür sind hinlänglich bekannt und Aspekte dieser Verordnung wurden auch vom SSW kritisiert.

Wir haben uns in der Debatte im Umgang mit gefährlichen Hunde immer wieder für eine bundesweit einheitliche Regelung ausgesprochen, da Hunde ihrem Halter auch über Landesgrenzen hinweg folgen. Doch wir müssen leider feststellen, dass eine derartige Regelung nicht in Sicht ist. Daher halten wir es für richtig, dass wir für Schleswig-Holstein eine Lösung anstreben, um die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes so gut wie möglich vor gefährlichen Hunden und gefährlichen Hundehaltern zu schützen. Darauf kommt es an und das ist für uns wichtig. 2

Ein erheblicher Kritikpunkt ist für uns immer die Rasseliste gewesen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat dies auch durchaus bestätigt. Wir haben uns immer dagegen ausgesprochen bestimmte Hunderassen quasi per Gesetz als gefährlich abzustem- peln. Es ist aus unserer Sicht sinnvoller, das Augenmerk auf den Hundehalter zu le- gen. Schließlich ist der Halter für die Erziehung und Ausbildung des Hundes verant- wortlich. Dass dieser Punkt im Gefahrhundegesetz konkretisiert wird, begrüßen wir, denn damit ist die Verantwortung an der richtigen Stelle platziert. Wer sich für die Haltung eines Hundes entscheidet, hat damit nicht nur Verantwortung für das Tier übernommen, sondern trägt auch eine Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen. Denn un- sachgemäßer Umgang kann durchaus zu einem gefährlichen Verhalten bei Hunden führen. Daher ist es auch nur konsequent, dass die Voraussetzungen für die Haltung gefährlicher Hunde durch den Gesetzgeber jetzt konkretisiert und verschärft werden. Diesen Aspekt des Gesetzes begrüßen wir ausdrücklich.

In der ersten Lesung zum Gesetzentwurf haben wir deutlich gemacht, dass wir §13 Abs. 5 durchaus kritisch sehen, da dies eine Öffnung des Betretungsrechts für Be- dienstete und sonstige Beauftragte der zuständigen Behörde zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist und insoweit eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstellt. Damit die zuständige Behörde aber ihrer Aufgabe nachkom- men kann, müssen wir diese Option gewährleisten. Dies darf aber nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Situation keine andere Möglichkeit zulässt. Nichts desto trotz sehen wir diese Notwendigkeit und können daher dem Änderungsantrag der FDP nicht zustimmen.

Wir haben bereits in der ersten Lesung auf einige Punkte des Gesetzentwurfs hinge- wiesen, die wir durchaus kritisch sehen. Jedoch muss ich sagen, dass es uns letztend- lich darauf ankommt die Gefahr, die von gefährlichen Hunden ausgehen kann, soweit wie möglich zu reduzieren. Daher halten wir auch den Ansatz, den Hundhalter stärker in den Focus des Gesetzes zu rücken, für richtig. Aus diesem Grund werden wir der Empfehlung des Innen und Rechtsausschusses zustimmen.

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