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Irene Fröhlich zum Gefahrhundegesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 10 - 57 – Gefahrhundegesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die innenpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 023.05 / 26.01.2005Bestmöglicher Schutz vor gefährlichen HundeDas Gefahrhundegesetz bietet den BürgerInnen den besten Schutz, den es in Schles- wig-Holstein bisher vor gefährlichen Hunden gegeben hat. Erstmals müssen HalterInnen gefährlicher Hunde den dringend erforderlichen Sachkundenachweis erbringen.Wir haben besondere Pflichten für die Haltung gefährlicher Hunde normiert, unter ande- rem die Maulkorbpflicht und die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Durch die Kennzeichnungspflicht wird es jeder BürgerIn erstmals möglich, auch ohne Zoologiestudium und ohne Kenntnis der Vita des Hundes auf einen Blick festzustellen, ob es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne des Gesetzes handelt. Und zwar auch dann, wenn der gefährliche Hund aufgrund des Wesenstests von der Maulkorbpflicht – und auch nur von dieser - befreit ist.Zur Initiative „Heimtierzuchtgesetz“: Wir haben in Deutschland seit einigen Jahren ein Verbot der Aggressionszüchtung, stellen jedoch an die Person der ZüchterIn, die diese Vorschrift umsetzen muss keinerlei fachliche Anforderungen. Angesichts der Gefahr, die von Aggressionszüchtung ausgeht, müssen persönliche Voraussetzungen für die Hun- dezucht gegeben sein. Wir unterstützen daher den dahingehenden vorliegenden Antrag.Nicht zuletzt wird der Umgang mit gefährlichen Hunden überhaupt erstmals in einem Ge- setz geregelt, nicht wie bisher in einer Verordnung. Die Tatsache, dass sich das Parla- ment verbindlich mit dem Thema auseinandergesetzt hat, entspricht dem Raum, den die öffentliche Debatte immer wieder eingenommen hat.1/2 Sehr geehrte Damen und Herren von der FDP: Ihr Änderungsantrag zum Gefahrhunde- gesetz wird Kenner der Angelegenheit nicht überrascht haben. Sie haben uns nach wie vor nicht überzeugt, dass durch Ihre Vorschläge eine sachgerechtere Lösung zum Schutz vor gefährlichen Hunden gefunden würde. Im Gegenteil: In dem Katalog der Hunde soll nach ihrem Willen ein erheblicher Einschnitt gemacht werden. Ihr Entwurf zielt darauf ab, dass wir die Gefährlichkeitsvermutung lediglich auf bereits geschehene Vorfäl- le beziehen sollen.Der Fortschritt besteht nach unserer Ansicht aber ganz erheblich darin, dass auch das Verhalten des Hundes, das die Gefahr eines späteren Bisses vermuten lässt, bereits ausreicht, um eine Hund als gefährlichen Hund im Sinne des Gesetzes anzusehen. Wir wollen mit diesem Gesetz Verletzungen durch Hundebisse nicht in erster Linie sanktio- nieren, sondern wir wollen sie so weit wie möglich verhindern!Und auch ängstigendes Verhalten muss dazu führen, dass die Haltung dieses Hundes schärferen Restriktionen unterliegt. Daher halten wir an der Aufzählung der Gefährlich- keitskriterien in Paragraf 3 Abs. III des Gesetzes ausdrücklich fest. Es geht eben auch um die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Die meisten Menschen mögen eben auf das „Der will nur spielen“ nicht allein vertrauen, insbesondere nicht, wenn Kin- der betroffen sind. Ich hoffe, mit dem ausdrücklichen Bezug auch auf das ängstigende Verhalten die BesitzerInnen zu ermuntern, in der Hundeerziehung mehr auch auf die be- lästigenden Verhaltensweisen ihrer Vierbeiner zu achten.Es gilt natürlich auch hier, was bei vielen Normen gilt, die das Verhalten der Menschen regeln sollen: Die Praktikabilität und die Effizienz des Gesetzes muss nach einiger Zeit evaluiert werden. Die Alltagsgewohnheiten von Menschen ändern sich, das gilt auch für HundehalterInnen. Etwaige Reaktionen auf dieses Gesetz hinsichtlich neuer Hunderas- sen müssen wir scharf im Auge behalten. ***