Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

27.01.05 , 11:46 Uhr
CDU

Heinz Maurus: Bei Hafenanlagensicherheit Wettbewerbsfähigkeit nicht außer Acht lassen

Nr. 34/05 27. Januar 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 11 Heinz Maurus: Bei Hafenanlagensicherheit Wettbewerbsfähigkeit nicht au- ßer Acht lassen Als Reaktion auf terroristische Anschläge nahm die Internationale Schifffahrtsorgani- sation (IMO) im Februar 2002 die Arbeiten zur Schaffung von Regelungen zur Ab- wehr äußerer Gefahren für den Seeverkehr auf. Die Beratungen führten zu dem Vor- schlag einer Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutze menschli- chen Lebens auf See (SOLAS – Safety of Life at Sea), das nach den verheerenden Terroranschlägen in New York durch ein Kapitel „Regelungen besonderer Maßnah- men zur Verbesserungen der Gefahrenabwehr in der Schifffahrt und in Hafenanla- gen“ ergänzt wurde. Die technischen Ausführungsbestimmungen hierzu finden wir in einem internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen, dem so genannten ISPS-Code-International Ship and Port Facitility Security Code.
Dies sind die Rechtsgrundlagen für nationalstaatliche Regelungen, zu denen das Hafenanlagensicherheitsgesetz gehört.
Nachdem Innenminister Buß im Mai letzten Jahres mit seinem ursprünglichen Ent- wurf eines Hafenanlagensicherheitsgesetzes im Innen- und Rechtsausschuss wegen u. a. vorgesehener überzogener Sicherheitsstandards gescheitert ist, haben wir heu- te die Chance in 2. Lesung ein praktikables Hafenanlagensicherheitsgesetz zu be- schließen.
Von diesem Gesetz werden von 31 Häfen mit 98 Hafenanlagen 61 in Schleswig- Holstein betroffen sein.
Die Häfen Schleswig-Holsteins haben bereits auf eigene Kosten und eigenes wirt- schaftliches Risiko umfangreiche investive, operative und administrative Leistungen erbracht, um auch zeitgerecht die Anforderungen des ISPS-Codes erfüllen zu kön- nen. Für die deutsche Seewirtschaft bedeutete dies für die Reeder Investitionen von rund 55 Mio. Euro im Jahre 2004 und in den Folgejahren 34 Mio. Euro. Für die Un- ternehmen in den deutschen Seehäfen kommen zur Umsetzung von Sicherheits- maßnahmen nochmals Kosten von etwa 50 Mio. Euro hinzu. Vor dem Hintergrund der gerade erst vorgestern auf der 4. Internationalen Maritimen Konferenz in Bremen beschworenen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen müssen wir die Kostenbelastungen der Hafenbetreiber im Auge haben, zumal es ei- ne originäre Aufgabe des Staates ist, den Staat und seine Bürger vor terroristischen Anschlägen zu schützen.
Nicht nachvollziehbar in diesem Zusammenhang ist dann auch, dass zu den genann- ten Belastungen noch die Berechnung von Verwaltungsgebühren zur Genehmigung von Gefahrenabwehrplänen kommt.
Bis zu 3.000 Euro sollen pro Plan an Gebühren in Rechnung gestellt werden, für die Genehmigung von Planänderungen 61 Euro pro aufgewendeter Stunde.
Hier stellt sich in der Tat die Frage nach der Notwendigkeit und Angemessenheit sol- cher Gebühren. Bei 3.000 Euro würde ein Mitarbeiter nach dem Kostenschlüssel des Innenministers 49,18 Arbeitsstunden zur Prüfung eines Gefahrenabwehrplanes be- nötigen, d.h. länger als eine Woche von morgens bis Abends, dies erscheint mir ab- wegig, von daher plädieren wir in unserem Gesetzesentwurf für den Wegfall einer Gebührenregelung in diesem Falle.
Einen weiteren Punkt möchte ich darüber hinaus ansprechen, das ist die Frage der Zuständigkeit.
Im Konzept, in dem die Landesregierung die „Zukunft Meer“ neu entdeckt hat, spielt See- und Hafenwirtschaft eine herausragende Rolle. Wie der Name schon deutlich macht, geht es hierbei um wirtschaftliche Belange. Auch die Hafensicherheit ist ein Bestandteil der Hafenwirtschaft und gehört von daher auch dem Wirtschaftsminister zugeordnet. Genau wie ja auch die Zuständigkeit für Notliegeplätze und die übrigen Belange der Hafen- und Seewirtschaft sich in der Zuständigkeit des Wirtschaftsminis- ters befinden. Allein freie personelle Kapazitäten können für uns kein Argument für eine fachliche Zuordnung sein. Die See- und Hafenwirtschaft gehören in eine Hand, von daher schlagen wir die Zuständigkeit des Wirtschaftsministers für diese Belange vor.
Ich bitte Sie, unserem Gesetzesentwurf zuzustimmen und beantrage alternative Ab- stimmung.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen