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SSW stimmt Hafenanlagensicherheitsgesetz nicht zu
Presseinformation Kiel, den 27.01.2005 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 11 Änderung des Hafenanlagensicherheitsgesetzes Drs. 15/3918Der Landtag hat sich bereits im letzten Jahr mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt und hatteaufgrund der drängenden Zeit ein so genanntes Vorschaltgesetz beschlossen. Die Parteienhatten sich ausdrücklich vorbehalten, sich ausführlich weiter mit diesem Gesetz und weiterenÄnderungen auseinanderzusetzen. Hintergrund war, dass es aufgrund von internationalenAbkommen, einer Umsetzung für Europa und auch noch auf der Bundesebene bedurfte, bevorwir uns damit ausführlicher beschäftigen konnten.Das Grundproblem an diesem Gesetz bleibt jedoch, dass hier internationale Sicherheits-vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden müssen, damit keine schwerwiegendenwirtschaftlichen Nachteile für die Schleswig-Holsteinischen Häfen entstehen. Es muss alsoeine einheitliche Umsetzung des „International Ship and Port Facility Security Code“ erfolgen.Damit soll einheitlich einer möglichen Terrorgefahr vorgebeugt werden.Im Ursprungsgesetzentwurf ist die gesamte Geschichte nachzulesen. Heute liegen uns zweiGesetzentwürfe vor, die sich mit den weiter im Landesgesetz umzusetzenden Vorschriftenbeschäftigen. 2Die Begründungen unterscheiden sich kaum, ebenso wie der Gesetzestext. Der Streit bestehtin zwei erheblichen Punkten. Zum einen ist im bisherigen Gesetz als zuständige Behörde dieWasserschutzpolizeidirektion vorgesehen, diese kann nach Ansicht der CDU und der FDP diewirtschaftlichen Folgen der gestellten Anforderungen an die Betreiber von Häfen nicht aus-reichend berücksichtigen. Deshalb halten CDU und FDP es für sinnvoller, dass das Ministe-rium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Vollzug des ISPS Code und der weiteren damit imZusammenhang stehenden Gesetze beaufsichtigt.Zum anderen wird der Streit um die Gebühren für Amtshandlungen geführt. Nach § 7 diesesGesetzes sind die Sicherheitspläne der Häfen zur Gefahrenabwehr und spätere Änderungendieser Pläne durch die zuständige Behörde zu genehmigen, und für diese Genehmigung sollgezahlt werden. In anderen Ländern werden hierfür keine Gebühren erhoben.Dies ist der aktuelle Streitstand. Vor dem Hintergrund dieser verschiedenen Haltungen wurdemehrmals versucht ein Kompromiss zu finden, der dann durch alle Parteien des Landtagesakzeptiert werden könnte. Dies ist leider gescheitert. Vor diesem Hintergrund werden wirkeinem der Entwürfe zustimmen, denn beide Vorschläge sind nicht akzeptabel.Die Zuständigkeitsabwägung ergibt für uns, dass es sich in erster Linie um ein Gesetz zurGefahrenabwehr handelt und damit die Wasserschutzpolizeidirektion die besser geeigneteBehörde ist. Denn nach unserer Kenntnis hat das Wirtschaftsministerium keineweitergehenden Erfahrungen in der Gefahrenabwehr.Hinsichtlich der Gebühren für die Genehmigung der Gefahrenabwehrpläne halten wir es nurfür richtig uns den Gepflogenheiten der anderen Länder anzuschließen. Da es sich hierbei umein Gesetz handelt, dass einen internationalen Standard umsetzt, können deshalb nachunserer Ansicht in Schleswig- Holstein nicht andere Maßstäbe gesetzt werden als bei unsereneuropäischen Nachbarn.Aus diesen Gründen werden wir beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen und solltendiese alternativ abgestimmt werden, bitten wir dieses zu berücksichtigen.