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Wolfgang Kubicki zum Hafenanlagensicherheitsgesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 031/2005 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, den 27.01.2005 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLInnen/ Wirtschaft/ Hafenanlangensicherheitsgesetz www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki zum Hafenanlagensicherheitsgesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 11 (Hafenanlagensicherheitsgesetz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:„Heute wird ein Gesetz verabschiedet, mit dem wir uns in den vergangenen sechs Monaten intensiv beschäftigt haben. Die Landesregierung scheiterte mit dem Versuch, diesen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause quasi ohne Aussprache und weitere Beratungen durch das Parlament zu schicken.Insbesondere meiner Fraktion ist es zu verdanken, dass die Bedenken des Zentralverbandes der Deutschen Seehafenbetriebe, des Landesdaten- schützers und beispielsweise auch der Seemannsmission im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht nur gehört, sondern teilweise auch in das Gesetz mit eingearbeitet worden sind.So hat beispielsweise der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe kritisiert, dass die Landesregierung im Ursprungsentwurf zum Hafenanlagensicherheitsgesetz über die zwingenden Vorschriften des ISPS- Codes noch hinausgegangen ist. Sie hatte beispielsweise Mindeststandards zur Gefahrenabwehr für Kreuzfahrtterminals vorgeschrieben, für die es keine rechtliche Grundlage gab und die auch im Musterentwurf nicht vorgesehen war.Diese Regelung, die sich ursprünglich in § 7 Abs. 2 des Gesetzentwurfes fand wurde auf Intervention der FDP-Fraktion ersatzlos gestrichen und das war gut so. Es nützt nichts, Mindeststandards zu formulieren, die im Einzelfall möglicherweise Hafenbetriebe finanziell belasten und zur Gefahrenabwehr nicht immer notwendig sind.Nun gab es darüber hinaus weitere Bedenken gegen den Gesetzentwurf, der uns seinerzeit vom Innenministerium vorgelegt wurde.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Diese sind anscheinend nicht bei den Regierungsfraktionen angekommen bzw. werden von SPD und Grünen ignoriert.Rot-Grün will weiterhin eine Gebühr für die Genehmigung der Gefahrenpläne von Hafenanlagen und die Genehmigung für die Änderung entsprechender Pläne erheben. Das ist zwar rechtlich zulässig, aber ein Wettbewerbsnachteil für schleswig-holsteinische Seehäfen. Darüber hinaus muss man nicht alles machen, was rechtlich zulässig ist.Wir haben mit der Union zusammen vorgeschlagen, diesen Gebührentatbestand zu streichen.Wir haben uns damit den Forderungen der Seehafenbetriebe angeschlossen. Diese haben aus unserer Sicht zu recht moniert, dass entsprechende Gebühren in direkten Wettbewerbshäfen nicht erhoben werden. Darüber hinaus sei den Seehäfen bis heute nicht bekannt, wie die in der Gebührenordnung aufgelisteten Beträge zustande gekommen seien. Nicht einmal die Transparenz zur Begründung der Gebührenhöhe ist also geklärt.Das beste ist es, diese undurchsichtige Regelung ganz zu streichen.Der zweite noch ausstehende Konflikt mit rot-grün dreht sich um die Frage der zuständigen Hafenanlagensicherheitsbehörde.Nach Vorstellung von SPD und den Grünen soll die zuständige Behörde zur Genehmigung zur Hafenanlagensicherheit immer noch die Wasserschutzpolizei sein.Dagegen hat sich explizit der Landesdatenschützer gewandt. Er schlägt eine Regelung wie in Niedersachsen vor, wo die Verkehrsbehörde zuständig für die Genehmigung von Gefahrenplänen für die Hafenanlagensicherheit ist.Der Datenschützer hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuverlässigkeitsüberprüfung mit einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz vergleichbar ist. Er ist der Auffassung, der wir uns anschließen, dass hier die Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei – wie von rot-grün gewollt – problematisch ist. Das Trennungsgebot zwischen geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeit sei berührt.Insbesondere den Grünen ist das wieder einmal völlig egal.Wir haben uns im Entwurf von FDP und CDU dafür ausgesprochen, dem Vorschlag des Landesdatenschützers zu folgen und als zuständige Behörde das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr benannt. Das ist eine saubere Lösung.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/