Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

27.01.05 , 16:54 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zu Verfassungsänderungen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 14 – Verfassungsänderung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 030.05 / 27.01.2005
Chance verpasst: Wichtige Verfassungsänderungen ohne Mehrheit
Es ist leider abzusehen, dass die von uns vorgelegten Verfassungsänderungen heute nicht die notwendige Mehrheit finden werden. Die Anliegen, die wir mit diesem Antrag verfolgen, sind lange in der Debatte, sie wurden in den Gremien des Landtags und in der Fachöffentlichkeit schon lange diskutiert.
Die in Schleswig-Holstein seit dem 15. Jahrhundert lebenden Sinti und Roma sind eine regionale Minderheit, die in der europäischen Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Minderheit neben den Dänen und Friesen steht, nur leider - noch - nicht in der schleswig-holsteinischen Verfassung. Auch die besondere Verantwortung für Kinder und Jugendliche sowie der Schutz von pflegebedürftigen und behinderten Men- schen müssen Staatsziel werden.
Mit der Festschreibung des Antidiskriminierungsgrundsatzes kann der Landtag ein wich- tiges Signal für ein demokratisches, weltoffenes und solidarisches Schleswig-Holstein setzen. Dieses Signal würde ich mir ganz besonders vor dem Hintergrund wünschen, dass übermorgen hier in Kiel Rechtsextremisten für das genaue Gegenteil marschieren.
Ganz besonders bedaure ich auch die ablehnende Haltung gegenüber der Einrichtung eines Verfassungsgerichts, die von zu vielen geteilt wird. Ein Landesverfassungsgericht ist auch eine Einrichtung, die der demokratischen Kultur dient. Es hat negative Auswir- kungen auf Schleswig-Holstein, wenn beispielsweise die Entscheidung über die Zuläs- sigkeit einer Volksinitiative erst Jahre nach der Abstimmung im Landtag fällt, wenn die öf- fentliche Auseinandersetzung über das Thema längst gelaufen ist.
1/2 Das von uns vorgeschlagene Modell ist auch mit relativ geringen Kosten umzusetzen. Vorstellbar ist der Einsatz von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern und eine orga- nisatorischer Anbindung an die Geschäftsstelle eines bestehenden Gerichts. Die Richte- rinnen und Richter werden wir aus den Reihen der Professoren und der oberen Landes- gerichte gewinnen können.
Dem Antrag des Schutzes der Tiere als Staatsziel kann ich zustimmen. Wir sollten uns aber darüber im Klaren sein, dass seine Wirkung äußerst begrenzt wäre: Der Artikel 20a Grundgesetz definiert bereits jetzt den Tierschutz als Staatsziel und bindet die Gesetz- gebung in Bund und Ländern gleichermaßen.
Hilfreicher im Sinne der Sache wäre es gewesen, wenn die FDP für die Bundesratsinitia- tive Schleswig-Holsteins getrommelt hätte: Die Landesregierung hat hier den Antrag auf Einführung eines Verbandsklagerechts eingebracht. Dies würde Umweltverbänden und Tierschutzvereinen die Befugnis verschaffen, die Verletzung von Tierschutznormen in gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Dieses dann bundesweite eingeführte Ver- bandsklagerecht wäre sicherlich die bislang schärfste Waffe im Tierschutz gewesen, konnte aber leider den Bundesrat nicht überzeugen. Wir werden nun sehen, was auf Landesebene im verfahrensrechtlichen Bereich möglich ist.
Aber wie gesagt, ich werde dem Antrag auf Aufnahme des Tierschutzes zustimmen. An- ders verhält es sich aber mit der Trennung von Amt und Mandat. Der Vorschlag, den die FDP-Fraktion hier vorlegt, mag auf den ersten Blick eine bestechend einfache und logi- sche Lösung bieten. Aber er ist inkonsequent.
Ich stehe zu dem Modell, das Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein umsetzen: Wenn ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete in das Kabinett berufen wird, gibt er oder sie das Landtagsmandat komplett ab. Damit sind die nachrückenden dann keinen Unsi- cherheiten unterworfen, sie haben ein Mandat für die Zeit, die die Länge oder die verbleibende Länge der Legislaturperiode ihnen vorgibt. Das ist die konsequente dauer- hafte und nicht nur zeitweilige Trennung der beiden Positionen. Ich werde dem Ände- rungsantrag daher in diesem Punkt nicht zustimmen.
Die CDU, die mit plebiszitären Elementen - Unterschriftenaktion, Internetumfrage - ver- sucht, die WählerInnen zu gewinnen, verhindert leider wieder mal, dass diese Wünsche Wirklichkeit werden können. Sozialverband und AWO haben gestern angekündigt, in die- sem Fall einen Volksentscheid herbeiführen zu wollen. Wir werden also in der nächsten Legislaturperiode einen Volkentscheid gegen die CDU bekommen.

***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen