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Angelika Birk zur rauchfreien Schulen
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 51– Schleswig-Holsteinische Schulen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel als rauchfreie Zonen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Angelika Birk: Internet: www.sh-gruene.de Nr. 031.05 / 27.01.2005Bildungsziel rauchfreie SchuleIm Jahr 2003 ist das Jugendschutzgesetz erfreulicherweise im Hinblick auf das Thema Rauchen verschärft worden. Während bisher sogar der Verkauf von Tabakwaren an Kin- der erlaubt war, müssen endlich bis zum Jahr 2007 Zigarettenautomaten aus der Öffent- lichkeit verschwinden oder dürfen nur noch mit Chipkarten zu bedienen sein.Aber immerhin, wer unter Sechzehnjährigen das Rauchen als Veranstalter gestattet, hat Bußgeld zu zahlen.Was dies für die Praxis bedeutet, erläutert die 2003 vom Bundesfamilienministerium ver- öffentlichte Broschüre, in der ausgeführt wird, dass sich dieses Verbot, Zitat “nicht nur an Gewerbetreibende, sondern auch an Eltern, Erzieher und Lehrer in ihrer Verantwortung für Jugendliche richtet, die nicht veranlassen oder fördern dürfen, dass unter sechzehn- jährige Mädchen oder Jungen in der Öffentlichkeit rauchen. Ein Veranlassen oder För- dern ist auch die Duldung durch aufsichtsrechtliche Personen. Das Rauchverbot für noch nicht 16-jährige gilt auch in Schulen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Krankenhäu- sern, auch in dortigen Raucherzimmern soweit sie öffentlich zugänglich sind.“Dies ist eindeutig. Die Schule hat durch das Jugendschutzgesetz einen klaren Präventi- ons- und Interventionsauftrag, zumindest für die unter Sechszehnjährigen. Dies habe ich für meine Fraktion auch wiederholt hier an diesem Pult in den vergangenen Debatten ausgeführt. Durch einen Erlass des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums vom Anfang der neunziger Jahre wird der Auftrag der Schulen, dem Suchtverhalten - auch anderer Art als dem Rauchen - vorzubeugen, unterstrichen.1/2 Aus diesem Grund haben wir Grünen bisher keine Veranlassung gesehen, einen zusätz- lichen Erlass für die Schulen zu formulieren. Gerade angesichts der immer jüngeren Erst- raucherinnen und Erstraucher vor allem an Hauptschulen, sehen wir aber nun die Not- wendigkeit, die bisherigen Kampagnen und Projekte gerade an diesen Schulen zu ver- stärken. Hierzu haben verschiedene Träger bereits hervorragende Konzepte geliefert und jährlich Hunderte von Schulklassen erreicht sowie MultiplikatorInnen fortgebildet.Funktionieren wird die rauchfreie Schule nur, wenn es gelingt, über solche Aktivitäten alle Beteiligten vom Leitbild der rauchfreien Schule zu überzeugen, so dass auch sie persön- lich mitwirken. Darauf hat uns zum Beispiel jüngst die GEW hingewiesen, die sich von einem neuen Erlass keine Verhaltensänderung verspricht.Auch wir Grünen sind dafür bekannt, dass wir uns gegen Überregulierung der Schule von oben wenden. Warum plädieren wir nun heute trotzdem – anders als bisher – für einen neuerlichen ministeriellen Erlass zum Leitbild rauchfreie Schule?Die öffentliche Diskussion zu diesem Thema in den letzten Wochen hat uns gezeigt, dass offenbar Jugendschutz und Schule immer noch zwei Welten sind. Es gibt leider immer noch zu viele pädagogischer Kräfte an Schulen, die sich für dieses Thema nicht zuständig fühlen, die glauben, ihre Aufgabe erschöpfe sich in Fachunterricht, die ihre Mitverantwortung für die Erziehung der Kinder und Jugendlichen ausblenden, die offen- bar auch Jugendschutzreformen nicht zur Kenntnis nehmen.Das Bildungsministerium soll also den Schulen die längst geltende Norm verdeutlichen und das Bildungsziel der rauchfreien Schule vorgeben. Auf welchem Wege, die Schulen dieses Ziel durchsetzen, liegt in ihrer Autonomie. Ziel des Erlasses soll die aktive Ausei- nandersetzung mit dem Thema in allen Altergruppen zur verbindlichen Aufgabe erklären, um Kinder schon früh stark zu machen, insbesondere aber Mädchen und Jungen in der Pubertät.Eins sollte klar sein, beim Leitbild rauchfreie Schule: Es kann nicht darum gehen, rau- chende Kinder und Jugendliche aus der Schule zu drängen, wie dies in den Medien als Drohgebärde aus anderen Bundesländern berichtet wird. Eine solche Art der Sanktion wäre geradezu die Förderung einer Suchtkarriere.Ein Erlass zur rauchfreien Schule sollte vielmehr dazu auffordern, sich immer wieder dem offenen und vor allem aber dem heimlichen Rauchverhalten von Kindern und Er- wachsenen an der Schule zu aktiv stellen. Sowohl SchülerInnen als auch LehrerInnen gilt es dafür zu gewinnen, dass sie nicht (mehr) rauchen. ***