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Detlef Matthiessen zur maritimen Notfallversorgung
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 20 + 48 – Maritime Notfallversorgung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt für die Telefax: 0431/988-1501 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.sh-gruene.de Nr. 035.05 / 28.01.2005Wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Umweltschutz an den KüstenMit diesem Gesetz stimmt das Land Schleswig-Holstein der Vereinbarung über die Zu- weisung von Notliegeplätzen im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge zu. Die Vereinba- rungen sind im gemeinsamen Arbeitskreis Notliegeplätze des Bundes und der Küsten- länder erarbeitet worden. Unsere Erfahrungen mit der Havarie der Pallas zeigen, wie notwendig eine solche Übereinkunft an den Küsten ist. Die schnelle Zuweisung eines Notliegeplatzes in einem Hafen oder auf einer Reede ist eine wirksame Maßnahme um Schadensfälle auf Schiffen zu behandeln. Dabei sind denkbar: Feuer, Ölschäden, Che- mieunfälle sonstige Umweltschäden.Verbleibt ein Havarist dagegen an der Unfallstelle, sind sehr viel eher Folgeschäden zu erwarten. diese können verringert oder verhindert werden durch eine zeitnahe Überfüh- rung an einen Notliegeplatz.Das ist kein neues Thema. Die Landesregierung hat Anfang Mai 2004 ihre „Kieler Vor- schläge“ zur Ostseesicherheit im Rahmen der Maritime Safety Conference Baltic 2004 vorgestellt. Punkt 4 der Vorschläge betrifft die Aufstellung wirksamer Pläne für den Zu- gang zu Notliegeplätzen, also Ankerplätze, Reeden und Häfen. Es gibt weiterhin ent- sprechende Richtlinien der EU und auch der IMO (International maritime Organisation), die dann auch für die Vertrags- und Mitgliedsstaaten gelten. Auch sie müssen entspre- chende Richtlinien schaffen und umsetzen, wie wir heute.1/2 Die Zuweisung von Notliegeplätzen erfolgt durch die LeiterIn des Havariekommandos in Cuxhaven. Die Entscheidung dazu muss schnell erfolgen, aber unter sorgfältiger Abwä- gung der Interessen aller Beteiligten. Aber eins ist klar: Die HavariekommandeurIn ent- scheidet.Wichtige Beteiligte sind z.B. die ausgesuchten Häfen und deren Eigentümer und Betrei- berInnen. Es ist nachvollziehbar, dass alle maritimen Akteure die Zuweisung von Notlie- geplätzen unterstützen, aber hoffen, dass nicht gerade ihr Hafen herangezogen wird. Das stört den normalen Hafenbetrieb doch empfindlich, wenn ein Havarist in den Hafen geschleppt wird. Deshalb ist es ganz wichtig, dass alle Kosten, die aus der Nutzung der Notliegeplätze entstehen, gemeinsam von Bund und Küstenländern getragen werden. Dabei übernimmt der Bund 50 Prozent der Kosten, Schleswig-Holstein trägt 15 Prozent. Ausgeglichen werden auch die nachgewiesenen wirtschaftlichen Verluste. Das Risiko kann nicht auf den zufällig betroffenen Hafen abgewälzt werden.Benannt werden die Notliegeplätze durch die jeweiligen Hafenkapitäne und die Wasser- und Schifffahrtsämter mit einer genauen Beschreibung des Platzes sowie der sonstigen Infrastruktur.Das heute zu beschließende Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Um- weltschutz an den Küsten. Dem stimmen wir gerne zu.Dieses Gesetz ist damit vor allem auch ein Schritt zur Absicherung der Entwicklung im Wirtschaftsraum Meer und des Tourismus an unseren Küsten. Seeunfälle können hier zu schweren Beeinträchtigungen führen.Zurecht ist maritime Wirtschaft und maritime Technologie ein Feld von strategischer Be- deutung für Schleswig-Holstein. Das wird auch durch die Identifizierung als eines der Wirtschafts-Cluster mit entsprechender Ausrichtung in der Entwicklung und Förderung verdeutlicht. ***