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08.02.05 , 11:38 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Was passiert bei der HSH Nordbank?"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 047/2004 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kiel, Dienstag, 8. Februar 2005 Günther Hildebrand, MdL
Finanzen/HSH Nordbank AG/ Veronika Kolb, MdL


Heiner Garg: „Was passiert bei der HSH Nordbank?“



www.fdp-sh.de Zu den aktuellen Vorgängen bei der HSH Nordbank AG erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„In den letzten Wochen ist die HSH Nordbank AG in die Schlagzeilen geraten, weil ihre Vorstände offensichtlich private Geschäfte mit Firmen abgeschlossen haben, die erstens Kreditkunden bei der HSH Nordbank waren oder sind, bei denen zweitens die besagten Vorstände zeitweilig im Aufsichtsrat saßen und die drittens inzwischen insolvent sind.
Gleichzeitig liegen mir Informationen über eine anscheinend fragwürdige Bürgschaftsentscheidung der Bank vor, die hoffentlich nicht zu ihrer geübten Praxis gehört.
Allein mit dem Anschein des Verdachts unlauteren oder übertrieben risikobehafteten Geschäftsgebarens fiele ein schlechtes Licht auf die Bank, die zu erheblichen Teilen dem Land Schleswig-Holstein gehört. Als direkte Vertreterin der Interessen des Landes bei der Bank muss die Landesregierung ein Interesse daran haben, alle Zweifel so schnell wie möglich auszuräumen, um den Ruf der Bank zu schützen und dadurch ihre Bonität zu bewahren.
Deshalb möchte ich von der Landesregierung wissen, was sie über diese konkreten Geschäfte weiß, ob wir noch mit weiteren negativen Enthüllungen dieser oder anderer Art rechnen müssen und was die Landesregierung unternommen hat oder unternimmt, um eventuell bereits aufgetretene Schäden zu begrenzen und weitere Schäden von unserer HSH Nordbank abzuwenden.“

Anlage: Kleine Anfrage zu Immobiliengeschäften der HSH Nordbank AG und ihrer Organe



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ #N!# 15. Wahlperiode 05-02-08



Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und
Antwort der Landesregierung -



Immobiliengeschäfte der HSH Nordbank AG und ihrer Organe
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Geschäftsbeziehungen unterhielt oder unterhält die HSH Nordbank AG (HSH) zur AGIV Real Estate AG (AGIV) und/oder deren Tochtergesellschaften?
2. Welche Aufgaben haben Vorstände der HSH von wann bis wann in welchen Organen der AGIV und/oder deren Tochtergesellschaften wahrgenommen?
3. Hat die HSH die Geschäftsbeziehungen zur AGIV und/oder deren Tochtergesellschaften erst nach ihrer Entstehung aus der Fusion der Hamburgischen Landesbank (HLB) und der Landesbank Kiel (LB Kiel) aufgebaut oder hat sie diese Geschäfte als Rechtsnachfolgerin der HLB und/oder der LB Kiel weitergeführt?
Falls die HSH die Geschäfte mit der AGIV als Rechtsnachfolgerin der HLB und/oder der LB Kiel weitergeführt hat oder weiterführt: • Haben Vorstände der HSH, die ehemals Vorstände der HLB oder der LB Kiel waren, in letzteren Funktionen bereits Aufgaben in Organen der AGIV und/oder ihren Tochtergesellschaften wahrgenommen? • Wenn ja, wer von ihnen hat welche Aufgaben von wann bis wann in welchen Organen der AGIV und/oder ihren Tochtergesellschaften wahrgenommen? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ #N!#


4. Trifft es zu,
• dass Vorstände der HSH, die Mitglieder in Organen der AGIV und/oder ihren Tochtergesellschaften waren, von der AGIV und/oder ihren Tochtergesellschaften Häuser gekauft haben, • dass bei einem dieser Geschäfte Vorstände der HSH den Zuschlag erhielten, obwohl ihr Gebot 30.000 Euro niedriger war als das höchste Gebot, und • dass die Landesregierung der Ansicht ist, dass diese Vorstände der HSH über die finanzielle Lage der (inzwischen insolventen) AGIV und/oder ihrer Tochtergesellschaften Bescheid gewusst haben müssten, weil sie sowohl in einem Organ des Kreditgebers als auch in einem Organ des Kreditnehmers gleichzeitig Mitglied waren?
Falls die Landesregierung die erste Teilfrage bejaht: • Wann haben die Vertreter der Landesregierung in den Organen der HSH von diesen privaten Geschäften erfahren, • wie haben sie diese Geschäfte beurteilt, als sie davon erfuhren, • was haben sie bezüglich dieser Geschäfte wann unternommen und • wie beurteilt die Landesregierung im Lichte ihrer derzeitigen Kenntnisse diese privaten Geschäfte?

5. Weiß die Landesregierung, ob Vorstände der HSH mit weiteren Kreditnehmern der HSH oder Firmen, an denen die HSH Beteiligungen hält, private Geschäfte abgeschlossen haben?
Wenn nein, • warum weiß die Landesregierung das nicht, • haben die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der HSH deren Vorstand schon aufgefordert, dem Aufsichtsrat solche Geschäfte schnellstmöglich offen zu legen und • bis wann soll der Vorstand der HSH dies tun?
Wenn ja, • um was für Geschäfte handelt es sich, • wie hoch sind die Umsätze bei diesen Geschäften, • entstehen den beteiligten Vorständen der HSH geldwerte Vorteile (in welcher Höhe), • wie beurteilt die Landesregierung im Lichte ihrer derzeitigen Kenntnisse solche Geschäfte, • ist die Landesregierung der Ansicht, dass solche Geschäfte von Vorständen sich auf die Bewertung der HSH durch externe Ratingagenturen auswirken könnten (wenn ja, wie) und • was hat die Landesregierung unternommen, um mögliche Schäden von der HSH abzuwenden?



3 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ #N!#


6. Weiß die Landesregierung, ob auch Mitglieder des Aufsichtsrates der HSH private Geschäfte mit Kreditnehmern der HSH oder Firmen, an denen die HSH Beteiligungen hält, private Geschäfte abgeschlossen haben?
Wenn nein, • haben die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der HSH die anderen Mitglieder schon aufgefordert, solche Geschäfte schnellstmöglich im Aufsichtsrat offen zu legen und • bis wann soll dies geschehen?
Wenn ja, • welche Aufsichtsratsmitglieder der HSH sind beteiligt, • um was für Geschäfte handelt es sich, • wie hoch sind die Umsätze bei diesen Geschäften, • entstehen den beteiligten Aufsichtsräten der HSH bei diesen Geschäften geldwerte Vorteile (in welcher Höhe), • wie beurteilt die Landesregierung im Lichte ihrer derzeitigen Kenntnisse solche Geschäfte, • ist die Landesregierung der Ansicht, dass solche Geschäfte von Aufsichtsräten sich auf die Bewertung der HSH durch externe Ratingagenturen auswirken könnten (wenn ja, wie) und • hat die Landesregierung diesbezüglich etwas unternommen, um mögliche Schäden von der HSH abzuwenden?

7. Trifft es zu, • dass die HSH sich gegenüber einer privaten Geschäftsbank für eine Frankfurter Grundstücksgesellschaft über 26 Millionen Euro verbürgt hat, • dass die HSH zum Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft wusste, dass das Stammkapital der Frankfurter Grundstücksgesellschaft nur 25.000 Euro betrug und • dass die HSH den Geschäftsführer der Frankfurter Grundstücksgesellschaft trotzdem nicht in persönliche Haftung genommen hat, obwohl dies in solchen Fällen die übliche Geschäftspraxis ist?
Falls die HSH ein solches Geschäft abgeschlossen hat: • Warum hat die HSH darauf verzichtet, ihre Bürgschaftsposition im üblichen Maße abzusichern, z.B. in dem sie den Geschäftsführer der Frankfurter Grundstücksgesellschaft zur persönlichen Haftung verpflichtete, • warum sichert die HSH als öffentlich-rechtliche Bank die Kreditrisiken international operierender privater Geschäftsbanken ab, • wie hoch ist der Wert des Bürgschaftsobligos der HSH zur Absicherung von Krediten privater Geschäftsbanken, • seit wann weiß die Landesregierung von dieser Bürgschaftspraxis der HSH und • wie bewertet die Landesregierung diese Bürgschaftspraxis der HSH?



Dr. Heiner Garg
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