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10.02.05 , 15:52 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nebentätigkeiten für Abgeordnete Nr. 044.05 / 10.02.2005
müssen bundesweit transparenter werden
Zur heutigen Sitzung aller LandtagspräsidentInnen in München erklärt die Parlamentari- sche Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:
Die LandtagspräsidentInnen aller Bundesländer haben heute die schwierige Aufgabe, sich über den zukünftigen Umgang von Nebentätigkeiten für Landtagsabgeordnete zu verständigen. Meine Fraktion erwartet, dass die LandtagspräsidentInnen sich auf eine einheitliche und deutliche Verschärfung der geltenden Regeln einigen. Transparenz muss zukünftig bundesweit gelten.
Wir haben Landtagspräsident Arens ein von der Grünen Fraktion verabschiedetes Eck- punktepapier mit auf die Reise gegeben. Die wichtigsten Punkte sind für uns dabei:
- Den Abgeordneten darf eine Vergütung aus einem Dienst- oder Werkverhältnis nur ge- währt werden, soweit sie dem Wert einer tatsächlich erbrachten und nicht mit ihren oder seinem Mandat zusammenhängenden Tätigkeit entspricht.
- Art und Herkunft von (Neben-)Tätigkeiten, Beteiligungen sowie die Höhe der Einkünfte müssen - so weit wie verfassungsrechtlich zulässig - offengelegt werden.
- Wir brauchen eine umfassende gesetzliche Regelung für alle Zuwendungen, die eine Abgeordneter bzw. ein Abgeordneter erhält. Diese Regelung muss auch Sanktionen beinhalten für den Fall, dass ein Abgeordneter seinen Verpflichtungen zur Offenlegung nicht nachkommt - dann soll das Doppelte der unzulässigen Nebeneinkünfte an den Landtag abgeführt werden.
- Abgeordnete sollen in Zukunft alle erhaltenen Spenden, die mehr als 200 Euro betra- gen, veröffentlichen und zwar mit dem Namen der Spenderin bzw. des Spenders. Bisher müssen Spenden erst ab einer Höhe von 5.000 Euro dem Präsidenten angezeigt und ab einer Höhe von 10.000 Euro veröffentlicht werden.
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