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18.03.05 , 12:22 Uhr
Landtag

Ausländerbeauftragter für Antidiskriminierungsgesetz

33/2005 Kiel, 18. März 2005

Ausländerbeauftragter für Antidiskriminierungsgesetz
Kiel (SHL) – Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, Wulf Jöhnk, ist für die zügige Umsetzung eines Antidiskriminierungsgesetzes.
Wulf Jöhnk beruft sich hierbei unter anderem auf einen Beschluss der Frühjahrs- konferenz der Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeauftragten der Länder vom 17. März 2005, der von ihm mit beschlossen wurde. Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Die Konferenz der Beauftragten der Länder für Integration und Migration hält die zügige Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes für ü- berfällig. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass Dis- kriminierungen mit Hilfe eines solchen Gesetzes wirksam begegnet werden kann. Sie sehen darin einen Beitrag auf dem Weg zu einer diskriminie- rungsfreien Gesellschaft, eine Verpflichtung auf der Grundlage der Men- schenrechte und eine Unterstützung bei der Integration der hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Weltanschauung. 2. Das Antidiskriminierungsgesetz ist überfällig, um die auch von Deutschland mit beschlossenen EU-Richtlinien umzusetzen und es schafft Rechtssicher- heit zur Durchsetzung des vom Grundgesetz gebotenen Gleichheitsgrund- satzes. 3. Für die Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeauftragten der Länder ist der bessere Schutz vor Diskriminierungen eine entscheidende Vorausset- zung, die gleichberechtigte Teilhabe der Migrantinnen und Migranten si- cherzustellen. Die von Kritikern befürchtete bevorstehende Klageflut lässt sich nach Meinung der Ausländerbeauftragten weder aus ähnlichen Vorga- ben der Vergangenheit noch aus Erfahrungen der anderen europäischen Länder ableiten. Dort, wo diskriminierungsfrei gearbeitet wird, wird es mehr Vertrauen und mehr Transparenz geben. Die Ausländerbeauftragten fordern die Bundesregierung bei der Umsetzung der durch die EU-Richtlinie geforderten „Unabhängigen Stelle“ zu einer engen Koope- ration mit den Ländern und den Nichtregierungsorganisationen auf.

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