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19.05.05 , 10:42 Uhr
Landtag

Neuer Höchststand bei den Petitionen – Bürgerbeauftragte legt Tätigkeitsbericht vor

59/2005 Kiel, 19. Mai 2005



Neuer Höchststand bei den Petitionen – Bürgerbeauftragte legt Tätigkeitsbericht vor
Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille-Handels, legte am 19. Mai 2005 den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2004 vor.
Die Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins nach Infor- mation, Beratung und Interessenvertretung durch die Bürgerbeauftragte er- reichte 2004 mit 2966 Neueingängen erneut einen Höchststand. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 6,38 %. Die Schwerpunkte lagen in den Bereichen Sozialhilfe, gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, Behinderten- und Schwerbehindertenrecht. Zum Ende des Jahres wurde die Bürgerbeauftragte verstärkt um Rat, Hilfe und Information in dem Bereich der Neuregelungen durch die Zusammenlegung der Sozialhilfe und Arbeitslosen- hilfe (Hartz IV/SGB II) gebeten.
Im Berichtszeitraum waren 3000 Eingaben zu bearbeiten – 2966 Neueingän- ge und 34 unerledigte Eingaben aus dem Vorjahr. Abschließend bearbeitet wurden 2937 Eingaben. Von den erledigten zulässigen Eingaben – 162 mussten als unzulässig abgewiesen werden – wurden 2608 positiv abge- schlossen. In den 15 Jahren des Bestehens der Einrichtung haben 33000 Menschen Rat, Hilfe und Unterstützung gegenüber Behörden gesucht. Die Zahl ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.
Das 15-jährige Jubiläum gab Anlass, die eigene Arbeit der Bürgerbeauftrag- ten einer Prüfung durch die Petentinnen und Petenten zu unterziehen. 90 % der Antwortenden bewerteten die Information durch das Büro der Bürgerbe- auftragten mit „gut“ und „sehr gut“. Die Ergebnisse der Umfrage sind im Jah- resbericht wiedergegeben.
Die Bürgerbeauftragte hält es für dringend geboten, im Rahmen eines Mo- dellprojektes ein aktives Beschwerde- und Ideenmanagement aufzubauen. 2


Dies setze vor allem auf Seiten der Verwaltungen den Willen voraus, einen echten Paradigmenwechsel vom Herrschen zum Dienen vorzunehmen.
Das Ziel des Sozialgesetzbuches IX, behinderten Menschen den rechtzeiti- gen und bedarfsgerechten Zugang zu Teilhabeleistungen zu sichern, wird nach den Feststellungen der Bürgerbeauftragten durch die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation nicht erreicht. Bis Juli 2004 haben die Reha- bilitationsträger mehr als 570 gemeinsame örtliche Servicestellen in der ge- samten Bundesrepublik eingerichtet, die das System der Rehabilitation und Teilhabe bürgernah vermitteln und zu einer nahtlosen und zügigen Leis- tungserbringung beitragen sollen.
Diesem breiten und gut ausgebauten Netz der Servicestellen stehe eine mangelnde Akzeptanz und Nutzung durch Ratsuchende gegenüber. Auch in Schleswig-Holstein, so die Bürgerbeauftragte, würden die vorhandenen Ser- vicestellen kaum von Rat suchenden Menschen mit Behinderungen aufge- sucht, auch weil Betroffene an deren Kompetenz zweifelten und wirkungsvol- le Betreuung während des gesamten Rehabilitationsverfahrens vermissten. Die Bürgerbeauftragte fordert daher den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesregierung auf, eine Überprüfung der Effizienz der gemeinsa- men Servicestellen vorzunehmen.
Das Büro der Bürgerbeauftragten ist am Montag von 9:00 bis 19:00 Uhr und von Dienstag bis Freitag jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr unter Tel. 0431/988- 1240 zu erreichen. E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de.

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