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Informationsfreiheitsgesetz: Das Land muss die Vorreiterrolle behalten
PresseinformationKiel, den 25.05.2005 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen Drs. 16/82Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes, 1999 vom SSW eingebracht und im Januar2000 vom Landtag beschlossen, gibt allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Einsichtin Informationen von Behörden zu nehmen. Das Gesetz hat dazu geführt, dassSchleswig-Holstein bundesweit zur Vorreiterin in Sachen Datenschutz und Informations-freiheit geworden ist. Es stellt somit aus unserer Sicht einen Meilenstein derBürgerfreundlichkeit dar.Bereits am Ende der letzten Legislaturperiode hatte der SSW eine Novellierung desInformationsfreiheitsgesetzes in den Landtag eingebracht. Es hatte sich nämlich nachvier Jahren Informationsfreiheit langsam herausgestellt, was noch besser gemachtwerden kann. Die Diskussion um die Einführung von Informationszugangsrechten ist ja seit der Verabschiedung unseres Gesetzes weitergegangen. Dies betrifft insbesonderedas Problem der so genannten „Flucht ins Private“. Gemeint ist, dass ein an sichgegebener Anspruch auf Informationen dadurch unterlaufen wird, dass öffentlicheAufgaben privatisiert werden. Dieses Problem hat sich im Laufe der letzten Jahre mit denzunehmenden Privatisierungstendenzen in unserer Gesellschaft immer mehr verschärft.Wegen des kurzen Zeitfensters bis zur Landtagswahl gelang es uns in der letztenLegislaturperiode nicht, diesen Gesetzentwurf gemeinsam zu verabschieden.Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, einen neuen Versuch zu starten, und eineüberarbeitete Version unseres damaligen Gesetzentwurfes in den Landtag eingebracht.Wir haben u.a. einige Anregungen aus dem Anhörungsverfahrens in den neuenGesetzestext mit eingebaut. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen desUmweltinformationsrechts.Kernpunkt des Gesetzes ist weiterhin, dass die Bürgerinnen und Bürger auch dort, woöffentliche Aufgaben durch private Unternehmen erledigt werden, ein Recht aufInformationen bekommen. Während das Informationsfreiheitsgesetz heute schon denInformationszugang zu Behörden eröffnet, sollen also künftig auch Daten von privatenUnternehmen zugänglich sein, wenn sie sich einer öffentlichen Aufgabe annehmen.Leider ist es heute so, dass viele dieser Unternehmen ihre Informationen zurückhaltenmit der Begründung, dass sie keine Behörden im Sinne des IFG sind. Da aber immer mehröffentliche Aufgaben in den halbprivaten und privaten Bereich verlagert werden, mussdie Informationsfreiheit auch dort gelten, wo öffentliche Aufgaben durch privateUnternehmen erledigt werden. Mit anderen Worten: mit unserer Novellierung wollenwir den Informationszugang jetzt noch bürgerfreundlicher gestalten, denn der Sinn von Informationsfreiheit ist doch, dass der Staat den Bürgern gegenüber so transparent wiemöglich darstellt, welche Aufgaben er für sie erledigt. Die gesetzlichen Bestimmungenzu den Geschäftsgeheimnissen Privater bleiben davon unberührt.Wichtig ist auch, dass mit unserem Gesetzentwurf die EU-Umweltinformationsrichtlinie2003/4/EG umgesetzt wird, die eigentlich bis zum 14.Februar 2005 in Landesrechtumgemünzt werden sollte. Mit unserer Gesetzesnovelle würde man die Umsetzung derEU-Richtlinie innerhalb der bestehenden Gesetze regeln, statt ein spezielles Umwelt-informationsgesetz zu schaffen. Wir sagen also, dass das IFG gleichzeitig den Zugang zuUmweltinformationen regeln soll, damit die Bürger nicht auf zwei verschiedene Gesetzeangewiesen sind, um ihr Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen geltend zumachen.Wir hoffen und erwarten, dass sich der Landtag zu einer Novellierung des Informations-freiheitsgesetzes entschließt. Denn nur so kann unser Land weiterhin die Vorreiterrollebei den informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger beibehalten.