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25.05.05 , 15:58 Uhr
SSW

Informationsfreiheitsgesetz: Das Land muss die Vorreiterrolle behalten

Presseinformation
Kiel, den 25.05.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen Drs. 16/82


Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes, 1999 vom SSW eingebracht und im Januar
2000 vom Landtag beschlossen, gibt allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Einsicht
in Informationen von Behörden zu nehmen. Das Gesetz hat dazu geführt, dass
Schleswig-Holstein bundesweit zur Vorreiterin in Sachen Datenschutz und Informations-
freiheit geworden ist. Es stellt somit aus unserer Sicht einen Meilenstein der
Bürgerfreundlichkeit dar.


Bereits am Ende der letzten Legislaturperiode hatte der SSW eine Novellierung des
Informationsfreiheitsgesetzes in den Landtag eingebracht. Es hatte sich nämlich nach
vier Jahren Informationsfreiheit langsam herausgestellt, was noch besser gemacht
werden kann. Die Diskussion um die Einführung von Informationszugangsrechten ist ja seit der Verabschiedung unseres Gesetzes weitergegangen. Dies betrifft insbesondere
das Problem der so genannten „Flucht ins Private“. Gemeint ist, dass ein an sich
gegebener Anspruch auf Informationen dadurch unterlaufen wird, dass öffentliche
Aufgaben privatisiert werden. Dieses Problem hat sich im Laufe der letzten Jahre mit den
zunehmenden Privatisierungstendenzen in unserer Gesellschaft immer mehr verschärft.


Wegen des kurzen Zeitfensters bis zur Landtagswahl gelang es uns in der letzten
Legislaturperiode nicht, diesen Gesetzentwurf gemeinsam zu verabschieden.
Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, einen neuen Versuch zu starten, und eine
überarbeitete Version unseres damaligen Gesetzentwurfes in den Landtag eingebracht.
Wir haben u.a. einige Anregungen aus dem Anhörungsverfahrens in den neuen
Gesetzestext mit eingebaut. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen des
Umweltinformationsrechts.


Kernpunkt des Gesetzes ist weiterhin, dass die Bürgerinnen und Bürger auch dort, wo
öffentliche Aufgaben durch private Unternehmen erledigt werden, ein Recht auf
Informationen bekommen. Während das Informationsfreiheitsgesetz heute schon den
Informationszugang zu Behörden eröffnet, sollen also künftig auch Daten von privaten
Unternehmen zugänglich sein, wenn sie sich einer öffentlichen Aufgabe annehmen.
Leider ist es heute so, dass viele dieser Unternehmen ihre Informationen zurückhalten
mit der Begründung, dass sie keine Behörden im Sinne des IFG sind. Da aber immer mehr
öffentliche Aufgaben in den halbprivaten und privaten Bereich verlagert werden, muss
die Informationsfreiheit auch dort gelten, wo öffentliche Aufgaben durch private
Unternehmen erledigt werden. Mit anderen Worten: mit unserer Novellierung wollen
wir den Informationszugang jetzt noch bürgerfreundlicher gestalten, denn der Sinn von Informationsfreiheit ist doch, dass der Staat den Bürgern gegenüber so transparent wie
möglich darstellt, welche Aufgaben er für sie erledigt. Die gesetzlichen Bestimmungen
zu den Geschäftsgeheimnissen Privater bleiben davon unberührt.


Wichtig ist auch, dass mit unserem Gesetzentwurf die EU-Umweltinformationsrichtlinie
2003/4/EG umgesetzt wird, die eigentlich bis zum 14.Februar 2005 in Landesrecht
umgemünzt werden sollte. Mit unserer Gesetzesnovelle würde man die Umsetzung der
EU-Richtlinie innerhalb der bestehenden Gesetze regeln, statt ein spezielles Umwelt-
informationsgesetz zu schaffen. Wir sagen also, dass das IFG gleichzeitig den Zugang zu
Umweltinformationen regeln soll, damit die Bürger nicht auf zwei verschiedene Gesetze
angewiesen sind, um ihr Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen geltend zu
machen.


Wir hoffen und erwarten, dass sich der Landtag zu einer Novellierung des Informations-
freiheitsgesetzes entschließt. Denn nur so kann unser Land weiterhin die Vorreiterrolle
bei den informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger beibehalten.

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