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Monika Schwalm: CDU unterstützt Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes
Nr. 114/05 25. Mai 2005 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Parlamentarische Geschäftsführerin Monika Schwalm Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 10 Monika Schwalm: CDU unterstützt Weiterentwicklung des Informationsfrei- heitsgesetzesDer Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein knüpft an eine Vorlage an, die der SSW zum Ende der vergangenen Legislaturperiode in den Landtag eingebracht hat.Die CDU hält nach wie vor eine Stärkung der Informationszugangsrechte der Bürge- rinnen und Bürger für wünschenswert. Durch mehr Transparenz lässt sich die Nach- vollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen und damit deren Akzeptanz erhöhen. Gleichzeitig wird den Bürgerinnen und Bürgern die Beteiligung an politischen Ent- scheidungsprozessen auf Landesebene und auf kommunaler Ebene wesentlich er- leichtert.Die nunmehr vorgelegte Fassung weist einige Änderungen gegenüber der Ur- sprungsfassung auf; dies gilt insbesondere für die neu eingefügten §§ 18-21, die die Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen und deren Verbreitung unter- stützen sollen. Mit diesen Regelungen sollen Anforderungen der EU-Umweltrichtlinie des Umweltinformationsgesetzes des Bundes erfüllt werden.Inwieweit diese Regelungen erforderlich sind, werden wir im Innen- und Rechtsaus- schuss zu erörtern haben. So stellt sich für mich die Frage, ob es wirklich erforderlich ist, das Umweltministerium gesetzlich zu verpflichten, regelmäßig im Abstand von nicht mehr als vier Jahren einen Bericht über den Zustand der Umwelt im Land zu veröffentlichen. Die Absicht, einen Umweltbericht pro Legislaturperiode, zu geben, hat es schon frü- her gegeben, und der neue Umweltminister wird diese gute Absicht, sicher auch oh- ne gesetzlichen Auftrag, freiwillig umsetzen.Allerdings bedürfen auch die Punkte, die unverändert in den Gesetzentwurf über- nommen wurden, einer erneuten Beratung im Innen- und Rechtsausschuss, in deren Rahmen die bereits eingegangenen Stellungnahmen der Industrie- und Handels- kammer, der kommunalen Spitzenverbände oder des Landesnaturschutzverbandes, um nur einige zu nennen, Berücksichtigung finden müssen.So haben die kommunalen Spitzenverbände darauf hingewiesen, dass z.B. nicht ausreichend formuliert ist, was unter öffentlicher Zuständigkeit, öffentlichen Aufgaben oder öffentlichen Dienstleistungen zu verstehen ist. Diese Begriffe werden auch im neuen Gesetzentwurf nicht weiter definiert und wir werden zu prüfen haben, inwie- weit hier Änderungsbedarf besteht.Aber auch die Stellungnahme des Innenministeriums wird sorgfältig auszuarbeiten sein, denn die Anlage zeigt auf, welche europarechtlichen Lücken das IFG- Änderungsgesetz des SSW noch aufweist und die auch in die neue Vorlage noch nicht eingearbeitet worden sind. So fehlt z.B. die fristgebundene Mitteilungspflicht über Ablehnungsgründe hinsichtlich der gewünschten Informationen, die Verpflich- tung der Beamtinnen und Beamten zur Unterstützung bei Informationszugang oder aber die Festlegung praktischer Vorkehrungen zur Sicherstellung der Ausübung des Rechts auf Informationszugang.Diese Punkte sollten aber bei der Novellierung des IFG diskutiert werden, wenn nicht sogar Berücksichtigung finden, um nicht in naher Zukunft eine erneute Novellierung vornehmen zu müssen. Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs des SSW werden wir im Innen- und Rechtsausschuss eine sachgerechte Lösung finden.