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Thomas Rother zu TOP 10: Ein gutes Gesetz pragmatisch verbessern
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 25.05.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 10 – Änderung des InformationsfreiheitsgesetzesThomas Rother:Ein gutes Gesetz pragmatisch verbessern!Der SSW hat uns in etwas veränderter Form seinen Gesetzentwurf aus dem Septem- ber 2004 vorgelegt. Der Ansatz zur Veränderung des Informationsfreiheitsgesetzes ist richtig und wird von unserer Fraktion unterstützt.Bei oder nach der Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf Private ist es zu Prob- lemen bei der Anwendung des Gesetzes gekommen. Die Datenschutzberichte des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz haben hierzu Anmerkungen ent- halten. Und auch das Verwaltungsgericht in Schleswig musste sich schon mit dieser Frage befassen.Paragraph 3, Absatz 4 des Informationsfreiheitsgesetzes lautet: Einer Behörde im Sin- ne dieser Vorschrift (das ist jede organisatorisch selbständige Stelle, die öffentlich- rechtliche Verwaltungstätigkeit ausübt) steht eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öf- fentlich-rechtlichen Aufgaben bedient oder dieser Person die Erfüllung öffentlich- rechtlicher Aufgaben übertragen wird. – Also: Eigentlich scheint alles klar zu sein. Aber nur fast, weil es nämlich schwierig wird, wenn es nicht nur um Sachverhalte auf öffent- lich-rechtlicher, sondern auch auf privatrechtlicher Basis geht. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Daher ist die Initiative des SSW zu unterstützen, hier für klarere Regelungen zu sor- gen. Allerdings werden wir uns über die Formulierungen in den Ziffern 2 und 3 der SSW-Vorlage im Ausschuss unterhalten müssen, denn diese Formulierungen schaffen nicht ganz die erforderliche Klarheit und weichen vom Behördenbegriff des Landes- verwaltungsgesetzes nun doch ziemlich ab. Und bei einer neuen Behördenbegriffsbe- stimmung waren wir vor einem halben Jahr schon etwas weiter. Schade, dass Ihr das nicht aufgenommen habt!Eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hatten wir schon im vergangenen Jahr. Der Entwurf selbst ist dann ja vom SSW zurückgezogen worden. Dass es im Vorwege zu keiner Einigung der Fraktionen kam, hatte unter anderem seine Ursache darin, dass der SSW „zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen“ und die Umsetzung der Umweltin- formationsrichtlinie der Europäischen Union im gleichen Zuge im selben Gesetz unter- bringen wollte und auch jetzt wieder einen entsprechenden Vorschlag vorlegt.Es hatte den Landtag zudem noch im Januar 2005 von Seiten der Landesregierung der Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes für Schleswig-Holstein erreicht, den dann das Schicksal der Diskontinuität ereilt hat. Dieser Entwurf hatte nun nicht nur das EU-Recht, sondern auch die Neufassung des Umweltinformationsgesetzes des Bun- des zur Grundlage.Gesetzesökonomie kann nicht bedeuten, zwei ähnliche Vorschriften mal eben schnell zusammenzumusen. Eine vernünftige Formulierung braucht Zeit, die wir in der ver- gangenen Legislaturperiode nicht mehr hatten.Den Hinweis im Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz für 2005, „das geplante Umweltinformationsgesetz in das Informationsfreiheitsgesetz zu integrieren“ wollen wir gerne abarbeiten. Daher sollten wir uns bei den weiteren Bera- tungen – im Innen- und Rechtsausschuss, aber auch im Umweltausschuss – sorgfältig -3-überlegen, ob und wie eine Zusammenfassung beider Vorschriftenbereiche sinnvoll werden kann. Ich bin mir sicher, die Verwaltungsspezialisten werden sich über diese Aufgabe freuen!Unabhängig davon sind die Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz ganz ü- berwiegend positiv. Die Anträge der Bürgerinnen und Bürger waren zu über 90% er- folgreich. Misserfolge liegen im Wesentlichen darin begründet, dass die gewünschten Informationen bei der Behörde gar nicht vorhanden waren. Nachlesen kann man das für das letzte Jahr auch auf den Seiten 159 bis 165 des aktuellen Datenschutzberich- tes.Wir unterstützen daher gerne alle Vorschläge, dieses gute Gesetz noch zu verbessern, nur handhabbar muss es bleiben.