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Karl-Martin Hentschel zum Informationsfreiheitsgesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 10 – Informationsfreiheitsgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der umweltpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 103.05 / 25.05.2005Gläserne Demokratie• Wie viel Ozon, Feinstaub und andere Emissionen sind in der Luft? • Nach welchen Wertgutachten möchte meine Kommune die Stadtwerke verkaufen? • Welche Planungen für Straßen und Flughäfen beeinträchtigen mein Zuhause? • Mit was für Waffen ist die Polizei ausgerüstet? • Kann ich unbesorgt im See baden? • Welche Stoffe sind in meinem Trinkwasser? • Gibt es bei der Stellenbesetzung einer Behörde eine Frauenquote? • Warum wurde eine Demonstration verboten? • Welche Ergebnisse haben alternative Standortprüfungen für eine Müllverbrennungs- anlage gebracht? • Warum wurde eine befreundete Migrantenfamilie abgeschoben? • Wie werden begehrte Studienplätze an der Uni vergeben?Dies alles sind Fragen, die BürgerInnen interessieren. Seit dem Jahr 2000 gibt es in Schleswig-Holstein ein Informationsfreiheitsgesetz, das dem Bürger das Recht gibt, Ein- sicht in Informationen von Behörden zu nehmen. Mit diesem Gesetz lag Schleswig- Holstein im Jahre 2000 bundesweit an der Spitze. Der Datenschutzbeauftragte berichtet, dass unsere Behörden dem Informationsinteresse der BürgerInnen überwiegend aufge- schlossen gegenüberstehen und dass das Gesetz recht gut funktioniert.Aber auch für Firmen gibt es interessante Fragen, zum Beispiel nach welchen Kriterien Aufträge vergeben werden. International wird die Bedeutung von Informationsfreiheit ins- besondere als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Korruption gesehen (Tätig- keitsbericht des ULD S.164: Thailand).1/2 Demokratie lebt von Transparenz – offene Information und Transparenz tragen dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen wahrnehmen können und stärken so die Demokratie!Besonders positiv an unserem Gesetz ist der voraussetzungslose Zugang. Niemand muss sein Interesse an den Akten begründen, während zum Beispiel selbst in Nordrhein- Westfalen ein Antragsteller jeweils erst sein „berechtigtes Interesse“ geltend machen muss – was es der Behörde erleichtert, erst mal zu mauern.Aber die Welt verändert sich immer schneller und nun gibt es erneut Handlungsbedarf: • weil immer mehr Behörden privatisiert werden und die neuen Privatfirmen sich dem Gesetz nicht verpflichtet fühlen, • weil Behörden Auskünfte über fiskalisches Handeln verweigern.Gleichzeitig ist das Land in der Pflicht, das geänderte Umweltinformationsgesetz des Bundes und die EU-Umweltinformationsrichtlinie umzusetzen. Der vorliegende Antrag des SSW trägt dieser aktuellen Entwicklung Rechnung und will das Gesetz noch bürger- freundlicher als bisher machen.Der Anspruch, in Zukunft den Zugang zu allen Informationen einschließlich der auf Bun- des- und EU-Ebene getrennt geregelten Umweltinformationen in einem Gesetz zu re- geln, wird von mir ebenfalls begrüßt.Der SSW hat seinen Vorschlag vom letzten Jahr jetzt überarbeitet und die Änderungs- vorschläge des ehemaligen Umweltministers Klaus Müller berücksichtigt. Mein Eindruck ist, dass das schwierige Vorhaben jetzt gelungen ist. Die Details können wir dann ja im Ausschuss beraten.Henning Schulte-Noelle sagte: „Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, trägt sie an der falschen Stelle.“ In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn auch die große Koalition diesem Gesetz ihre Weihe geben kann, um die gläserne Behörde weiter zu vervoll- kommnen. ***