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25.05.05 , 16:30 Uhr
SPD

Astrid Höfs zu TOP 3: Mehr Mitsprache bedeutet auch mehr Mitverantwortung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 25.05.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 3 – Gesetz zur Stärkung von Mitwirkungsrechten von Elternvertretungen in Kindertagesstätten

Astrid Höfs:
Mehr Mitsprache bedeutet auch mehr Mitverantwortung
Das Thema Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten entwickelt sich anscheinend zu einem Dauerbrenner. Bereits in der vergangenen Legislaturperio- de hat sich der Landtag mit diesem Antrag der FDP befasst. Die SPD befürwortete – wie auch die anderen Fraktionen – grundsätzlich, die Elternvertretungen an Kinderta- gesstätten auf kommunaler und Landesebene zu stärken.

Mitspracherechte und Engagement der Eltern im Interesse ihrer Kinder können wir nur begrüßen. Wir, die SPD, machen uns immer für Mitwirkungsrechte stark. Mehr Mit- spracherechte bedeutet natürlich auch Mitverantwortung für die Entscheidungen, die für die Kindertagesstätten getroffen werden. Mitverantwortlich sind in der Frage der Kindertagesstätten nicht nur das Land und die Elternvertretungen. Es ist uns allen be- kannt: Betroffen sind von Änderungen des Kindertagesstättengesetzes nicht nur die Zuständigkeiten des Landes. Die Zuständigkeiten der Kreise, der privaten Träger der Kindertagesstätten sind von dieser Gesetzesänderung ebenfalls berührt. Und diese Änderungen sind auch für die jeweiligen Haushalte relevant.

Wir kennen das alle: Die kommunalen Verbände müssen ebenso wie die Träger und auch die Landeselternvertretung die Gelegenheit haben, hierzu Stellung zu nehmen, ihre Anregungen einzubringen. Alle Beteiligten sollen ja diese Gesetzesänderung mit-


Schleswig- Holstein

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tragen. Das sehe ich als wichtige Grundlage und Voraussetzung für eine spätere Zu- sammenarbeit von Kommunen, Trägern und Elternvertretungen.

Die Landesregierung wird noch in diesem Jahr – und das wurde bereits heute morgen im Plenum vorgetragen – eine Novellierung des Kindertagestättengesetzes vorlegen. Genau wie die Mitwirkungsrechte der Eltern in Kindertagesstätten wird auch der Bil- dungsauftrag in Kindertagesstätten aufgenommen. Mehr Bildung im vorschulischen Bereich ist für die Kinder der Weg zu mehr Chancengleichheit. Und bei der Vorarbeit dazu ist ja die Landeselternvertretung bereits beteiligt worden.

Dazu wird es in natürlich eine Anhörung geben. Das ist alles in unmittelbarer zeitlicher Nähe, und so sind wir der Meinung, dass diese beiden Änderungen des Kindertages- stättengesetzes insgesamt auf den Weg gebracht werden können. Wir beantragen deshalb, den Antrag der FDP in den Fachausschuss zu überweisen.

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