Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

25.05.05 , 16:33 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Wir wollen den Rechtsstaat, rot-grün will den Schnüffelstaat"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 095/2005 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 25.Mai 2005 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronik a Kolb, MdL
Abgabenordnung/Bankgeheimnis



www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Wir wollen den Rechtsstaat, rot-grün will den Schnüffelstaat“ In seinem Redebeitrag zu TOP 24 (Bundesratsinitiative zur Änderung der Abgabenordnung) erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Die Aufhebung des Bankgeheimnisses durch das Gesetz der rot-grünen Bundesregierung mit dem sogenannten Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit war ein schwerer Fehler. Es war nicht nur ein Fehler, weil es das gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten, zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden beschädigt. Durch dieses Gesetz ist auch ein verfassungswidriger, weil völlig unangemessener Eingriff in die Rechtssphäre unbescholtener Bürgerinnen und Bürger erfolgt.
Dieses Gesetz schafft die Möglichkeit zur Willkür und muss daher im Hinblick auf das Bankgeheimnis rückgängig gemacht werden. Durch die im Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vorgenommene Änderung der Abgabenordnung darf
- jedes Finanzamt, - jedes Sozialamt, - jede Stelle der Bundesagentur für Arbeit und - jedes BaFÖG-Amt,
ohne begründeten Verdacht die Stammdaten von rund 500 Millionen Bankkonten und Depots anschauen und ohne Druck der FDP- Bundestagsfraktion würden sie hiervon noch nicht einmal etwas erfahren.
Das ist ein weiterer Weg in den Schnüffelstaat. Das ist vor allem eine Mentalität des Misstrauens des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern.
Und die Grünen sind bei diesen Gesetzen immer mit vorne dabei.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 - Nichts da mit dem Schutz der Privatsphäre, - nichts da mit Datenschutz, - nichts da mit der Unschuldsvermutung und - nichts da mit Rechtsstaatsbewusstsein.
Liebe Grüne, ich will Ihnen mal erklären, welche konkreten Auswirkungen Ihr Gesetz beispielsweise auf Notare hat. Ein Notar führt Anderkonten für seine Mandanten. Diese Konten können, nach dem rot-grünen Gesetz, einfach durch eine „ersuchende Behörde“ eingesehen werden. Der Notar erfährt davon nichts.
Sollte die „ersuchende Behörde“ aber Nachfragebedarf haben, wendet sie sich dann an den wirtschaftlich Berechtigten des Anderkontos – den Mandanten. Dieser wird dem überraschten Notar dann mit der Frage konfrontieren, wie es zu dieser Nachfrage der „ersuchenden Behörde“ gekommen sei und dieser wird wiederum mangels Kenntnis des Vorgangs keine plausible Antwort geben können. Was meinen Sie eigentlich, was dies für das Vertrauensverhältnis bedeutet?
Sie schüren hier Misstrauen zu Lasten ganzer Berufsgruppen.
Das Bankgeheimnis, wie wir es bis zum 01. April kannten – geregelt in § 30 a der Abgabenordnung – hat sich bewährt. Es schützt keinen Straftäter, sehr wohl aber den unbescholtenen Bürger vor willkürlichen Überwachungsaktionen von Ermittlungsbehörden.
Aufgrund eines begründeten Verdachts, aufgrund von Durchsuchungs- und Beschlagnahme- beschlüssen bzw. der Ladung von Bankangestellten als Zeugen standen bankinterne Informationen den Ermittlungsbehörden im konkreten Strafverfahren schon immer offen. Faktisch bestand im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens immer ein voller Zugriff auf alle Konto- bzw. Depotinformationen.
Was allerdings der § 30 Abgabenordnung geschützt hat, war der Zugriff auf diese Informationen vor unkontrollierten Schleppnetzfahndungen. Es war unzulässig, Bankunterlagen außerhalb eines konkreten Ermittlungsverfahrens systematisch zu selektieren und aufzubereiten, um eventuelle neue Besteuerungssachverhalte zu entdecken.
Zu dieser Rechtslage, die die Unschuldigen schützt, wollen wir zurück.
Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, dass die von rot-grün beschlossene Möglichkeit zur Kontodurchleuchtung sich bei den entsprechenden Stellen bereits großer Beliebtheit erfreut hat und das, obwohl der Bundesfinanzminister in seinem Rundschreiben an die Finanzbehörden eine „restriktive“ Handhabung des Gesetzes verlangt. Bereits in den ersten Wochen sind mehr als 2000 Konten täglich abgefragt worden. Wenn das eine restriktive Handhabung ist, dann können wir nur erahnen, was eine offensive Handhabung mit dem Gesetz bedeutet.
Überhaupt hat ja erst dieses Rundschreiben des Finanzministers dafür gesorgt, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz nicht bereits im Eilverfahren kassiert hat. In der Hauptsache laufen ja noch zwei Verfassungsbeschwerden dagegen. Für uns als FDP sind aber Erlasse und Rundschreiben keine geeigneten Mittel, um ein Gesetz verfassungskonform zu machen. Da ist der Gesetzgeber gefragt und er erreicht den wirksamsten Schutz der Unbescholtenen dadurch, dass er das unsinnige Gesetz und damit die Möglichkeit eines willkürlichen Zugriff auf persönliche Kontodaten rückgängig macht.
Zum Antrag der Grünen nur so viel: 1. durch diesen Antrag dokumentieren die Grünen selbst, dass der von rot-grün beschlossene Gesetzentwurf zur Aufhebung des Bankgeheimnisses verfassungswidrig ist und 2. sie wollen die Schnüffelei auf den Bankkonten der Bürgerinnen und Bürger gleichwohl ermöglichen.
Wir lehnen Ihren Antrag ab.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen