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Monika Heinold zu Elternvertretungen in Kitas
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 3 - Mitwirkung von Elternvertretungen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel in der Kindertagesstätte Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die familienpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.sh-gruene.de Nr. 104.05 / 25.05.2005Mitwirkungsrechte von Eltern verbindlich regelnDie Grünen begrüßen das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes. Ziel ist es, zu ei- ner gesetzliche Verankerung der Mitwirkungsrechte von Eltern in Kindertagesstätten auf allen Ebenen zu kommen.Viele Debatten und Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahren um die Qualität von Kindertagesstätten haben gezeigt, dass die Organisationskraft der Eltern landesweit gewachsen ist.Seit einiger Zeit gibt es über die Elternvertretung der einzelnen Kindertagesstätten hin- aus in vielen Kreisen und kreisfreien Städten aktive Elternvertretungen.Eine Landeselternvertretung hat sich gegründet, die sich in den letzten Jahren aktiv an den langwierigen Diskussionen um eine Novellierung des Kindertagesstättengesetzes beteiligt und sich intensiv und erfolgreich im Interesse von Kindern und Eltern einge- mischt hat. Die „Feuerprobe“ für eine aktive Interessenvertretung ist also bereits bestan- den.Diese Entwicklung ist wichtig und begrüßenswert und sie wird mit dem vorliegenden Ge- setzesentwurf unterstützt.Die Stärkung der Elternrechte, sowohl auf Landesebene als auch in den Kommunen, ist notwendig, da damit die Eltern in organisierter Form die Möglichkeit haben, sich unter anderem an der Diskussion über die Finanzierung der Kindertagesstätten und über die Ausgestaltung der Sozialstaffel zu beteiligen.1/2 Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist ein pragmatischer Vorschlag um die Elternmitwirkung zu stärken. Meine Fraktion schlägt eine Anhörung im Sozialausschuss vor, um die Ein- schätzung der PraktikerInnen mit zu berücksichtigen.Auch mag es im Details noch den einen oder anderen zusätzlichen Vorschlag für sinnvol- le Regelungen geben. So kann sich meine Fraktion vorstellen, die Landeselternvertre- tung zum beratenden Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss zu machen – so, wie es im Gesetzentwurf bisher nur für die kommunale Ebene vorgeschlagen wird.Deshalb hat sich meine Fraktion im letzten Jahr dafür eingesetzt, dass in der Steu- erungsgruppe der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Kindertagesstättengeset- zes die Landeselternvertretung gleichberechtigt mit den anderen Akteuren, den Kosten- trägern und Einrichtungsträgern, arbeitet und auch mit entscheidet.Eltern, die ihr Mitwirkungsrecht aktiv wahrnehmen wollen, verdienen unsere Unterstüt- zung. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf haben wir die Möglichkeit, die Mitwir- kungsrechte von Eltern verbindlich zu regeln. Dieses sollten wir bald tun! ***