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26.05.05 , 10:51 Uhr
CDU

Wilfried Wengler: Deregulierung und Bürokratieabbau – keine Themen für die Grünen!

Nr. 117/05 26. Mai 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Parlamentarische Geschäftsführerin Monika Schwalm Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 8 Wilfried Wengler: Deregulierung und Bürokratieabbau – keine Themen für die Grünen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll das Verfah- ren der örtlichen Bekanntmachung der Zweckverbände im Hinblick auf Satzungen und Satzungsänderungen neu regeln und damit kostengünstiger gestalten. Im Fall des Wege-Zweckverbandes Segeberg geht es dabei immerhin um einen Betrag von 15.000 €. Auf den ersten Blick ein löbliches Beispiel für Bürokratieabbau und Erspar- nis von Steuergeldern.
Auf den zweiten Blick jedoch muss man zwangsläufig erkennen, dass das "Gesetz über kommunale Zusammenarbeit" die Form der örtlichen Bekanntmachung gar nicht regelt, sondern verweist auf die "Landesverordnung über die örtliche Bekanntma- chung und Verkündung". In dieser Landesverordnung ist das Procedere für Gemein- den, Kreise, Ämter sowie Körperschaften, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts festgelegt, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.
Eben diese Gleichbehandlung aller Institutionen würde der vorliegende Gesetzent- wurf jedoch verletzen, da nur den Zweckverbänden eine Sonderregelung eingeräumt wird.
Ein Flüchtigkeitsfehler? Das kann ich mir bei dem so erfahrenen Abgeordneten Hentschel nicht vorstellen. Die o.a. Landesverordnung stammt aus dem Jahre 1979, die letzte Änderung erfolg- te im Jahre 1999.
Es bleibt also nur der Schluss, dass dieser Entwurf mit heißer Nadel genäht wurde, um sich via Pressemitteilung in der Öffentlichkeit präsentieren zu können!
Herr Hentschel, auch wir haben die Information des Wege-Zweckverbandes Sege- berg erhalten, auf der offensichtlich Ihr Gesetzentwurf fußt. Wir aber haben sie an den zuständigen Staatssekretär zur Bearbeitung weitergeleitet. Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass ein Änderungsentwurf der Bekanntma- chungsverordnung bereits den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme vorliegt. Wir werden daher Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Abschließend liegt mir jedoch noch eine Frage auf dem Herzen, auf die mich die Pressemitteilung Ihres Kollegen Müller gebracht hat, der ja bei den Deregulierern aufräumen möchte:
Wenn am 1. Januar dieses Jahres bereits mehr als 60 Mitarbeiter in diesem Bereich tätig waren, warum müssen Sie persönlich sich jetzt die Mühe machen, diesen über- eilten Gesetzentwurf zu verfassen?
Wie dem auch sei, willkommen als freiwilliger Mitarbeiter – ich zitiere mit Verlaub Ih- ren verehrten Kollegen Müller – "im goldenen Verwaltungsapparat des neuen Staatssekretärs"!

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