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Karl-Martin Hentschel zur kommunalen Zusammenarbeit
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 8 – Kommunale Zusammenarbeit Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der stellvertretende Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 108.05 / 26.05.2005 Wie der Wegezweckverband Segeberg 15.000 EURO sparen kannUns ist ein Beispiel für bürokratische Pflichten bekannt geworden, das jeden Bürger mit Sicherheit den Kopf schütteln lässt. Und sie, meine KollegInnen, haben die Chance das abzustellen. Der Wegezweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg hat eine neue Abfallwirtschaftssatzung erlassen. Nach dem geltenden Gesetz ist er verpflichtet, diese komplett in der örtlichen Tageszeitung, der Segeberger Zeitung, zu veröffentlichen. Das erfordert vier komplette Seiten Tageszeitung in winzig kleiner Schrift, die wohl kaum einer entziffern will und kostete 15.000 Euro.Die Beitragszahler sind darüber sicher nicht erfreut! Der Wegezweckverband hätte gerne eine Anzeige in der Tageszeitung für 300 Euro platziert, in der auf die Internetseite www.wzv.de verwiesen wird. Dies war ihm aber rechtlich verwehrt.Natürlich haben der Bürger und die Bürgerin das Recht, über Änderungen der Rechtsla- ge ohne Beschwerlichkeiten informiert zu werden. Die Menschen haben das Recht, in ih- rer Tageszeitung darauf hingewiesen zu werden, worin denn die entscheidenden Ände- rungen der Rechtslage bestehen. Für nähere Einzelheiten können sie dann die Verwal- tungsbehörde aufsuchen. Dass die gesamte Satzung Wort für Wort abgedruckt wird, ist mit Sicherheit unnötig.Heutzutage informieren sich die Menschen zunehmend über das Internet. Die Informati- on im Internet kann natürlich nur ein zusätzliches Angebot sein, so lange nicht alle Haus- halte über Internetanschluss verfügen. Aber dass solche Informationen aus dem Internet geholt werden können, ist eine längst überfällige Modernisierung der amtlichen Be- kanntmachungen, wenn es auch Befürchtungen gibt, dass im Internet die Gefahr der Manipulation besteht. Solche äußerte Gerd-Harald Friedersen in der bekannten Lose- blattsammlung „Praxis der Kommunalverwaltung“. Das Internet kann also nur eine zu- sätzliche Informationsquelle sein. 1/2 Die Grüne Fraktion bringt heute einen Gesetzentwurf ein, der versucht, drei Probleme zu lösen: 1. das Recht auf Information zu gewährleisten, 2. dieses möglichst effizient und mit niedrigen Kosten zu tun, 3. jedem die Möglichkeit zu geben, sich im Internet zu informieren.Zum ersten Punkt: Es ist nicht ausreichend, wenn der Zweckverband in der Tageszeitung bekannt gibt, dass seine Satzung geändert wurde. Jeder Leser und jede Leserin muss bereits aus der An- zeige in der Tageszeitung ersehen können, was der wesentliche Inhalt der neuen Sat- zung ist und ob es für ihn oder sie wichtig ist, sich genauer über diese Änderung zu in- formieren.Zum zweiten Punkt: Damit die Bekanntmachung effizient und kostengünstig ist, muss es genügen, eine sol- che Anzeige aufzugeben und die Pflicht, den genauen Wortlaut zu veröffentlichen, muss abgeschafft werden. Das bezweckt unser Gesetzesantrag.Zum dritten Punkt: Als zusätzliche Informationsmöglichkeit für die Bürger ist die Veröffentlichung im Internet und der kostenlose Zugang in unserem Gesetzentwurf zwingend vorgeschrieben.In Gesprächen der letzten Woche ist die Frage aufgetaucht, ob wir in diesem Zusam- menhang nicht auch andere Veröffentlichungspflichten, zum Beispiel der Kommunen ü- berprüfen sollten. Dies scheint mir sinnvoll. Ich denke, dies sollte bei der Beratung des Gesetzes im Ausschuss mit angesprochen werden.Es wird viel über Bürokratie geredet – selten konkret. Hier haben wir den Amtsschimmel sozusagen in flagranti erwischt und können unverzüglich handeln. Ich bitte Sie deshalb darum, unseren Gesetzentwurf in der Ausschussbefassung zu unterstützen. ***