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Klaus Müller zur Abgabenordnung
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 24– Abgabenordnung Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der finanzpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Klaus Müller: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 110.05 / 26.05.2005Bei der FDP ist der Ehrliche der Dumme Der vorliegende Antrag der FDP kann in einem Satz zusammengefasst werden: „Der Ehrliche ist der Dumme.“ Die FDP öffnet mit ihrem Anliegen Steuerhinterziehern wieder Tor und Tür und würde die Diskriminierung von Arbeitseinkünften gegenüber Kapitaler- trägen verlängern.Richtig ist, dass es bei einer Kontenabfrage immer um eine Abwägung zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Grundrecht auf eine steuerli- che Belastungsgleichheit geht. Für die Steuern, die ein unehrlicher Steuerzahler nicht zahlt, müssen letztlich die ehrlichen Steuerzahler aufkommen.Bei Arbeitseinkünften geschieht die Kontrolle schon ganz automatisch dadurch, dass der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers die Lohnsteuerkarte beigefügt werden muss, auf der der Arbeitgeber entsprechende Eintragungen vorgenommen hat. Bei Kapi- taleinkommen hatten die Finanzämter bisher aufgrund gesetzlicher Vorschriften so gut wie gar keine Möglichkeiten, die Angaben der Steuerpflichtigen zu überprüfen.Eine Kontenabfrage kann seit dem 1. April 2005 erfolgen, wenn der Steuerpflichtige et- waige Zweifel des Finanzamts an seinen Angaben in der Steuererklärung nicht ausräu- men kann. Die Finanzbehörde soll dem Bürger jedoch Gelegenheit geben, selbst Aus- kunft über seine Konten und Depots zu erteilen und ggf. entsprechende Unterlagen vor- zulegen.Insofern sind die den Finanzbehörden eingeräumten neuen Möglichkeiten weit entfernt von der Behauptung, dies wäre der Weg in den „in der Privatsphäre schnüffelnden Ü- berwachungsstaat“ mit „gläsernem Bürger“ und „orwellschem Ausmaß“. Es ist vielmehr ein wichtiger Beitrag dazu, dass nicht mehr der ehrliche Steuerzahler der Dumme ist.Richtig ist es aber, die Bedenken der Datenschützer aufzugreifen, dass die Regelungen des BMF-Erlasses vom 10. März 2005 auch in das Gesetz aufgenommen werden. Auch eine Reihe von handwerklichen Mängeln, sind durchaus zu beklagen. Das könnte in der Tat durch eine Bundesratsinitiative der Landesregierung verbessert werden. Es gibt aber keinen Grund für einen Rückfall in die 80er Jahre á la FDP. ***