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Herlich Marie Todsen-Reese: Neues Landesnaturschutzgesetz wird zum Baustein der Neuausrichtung der Naturschutzpolitik
Nr. 121/05 26. Mai 2005 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deUmweltpolitik TOP 4 Herlich Marie Todsen-Reese: Neues Landesnaturschutzgesetz wird zum Baustein der Neuausrichtung der Naturschutzpolitik Was kommt da auf den Tisch des Hauses – gleich zur ersten Plenarsitzung der neu- en Legislaturperiode? Drucksache 16/26 vom 05. April 2005 – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnatur- schutzgesetz).Zuerst habe ich mir nur die Augen gerieben – dann schrillten die Alarmglocken – und das zu Recht – wie sich bei näherer Betrachtung dieses „FDP-Werkes“ schnell her- ausstellte.Das Ding kommt Dir doch irgendwie bekannt vor – das war sofort mein erster Ein- druck. Die Worte und Inhalte waren einfach zu vertraut: Zeile für Zeile, Paragraph für Paragraph, Abschnitt für Abschnitt.Die Gegenüberstellung brachte es schnell an den Tag: Dieser FDP-Gesetzentwurf ist im Kern und zu über 95 % nichts anderes als unser CDU-Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur und Landschaft Schleswig-Holsteins – in erster Lesung am 12.12.2002 beraten und in zweiter Lesung am 07.05.2003 von Rot-Grün abgelehnt – bei Enthaltung der FDP!In diesem Frühjahr 2005 taucht nun unser CDU-Entwurf – leicht mutiert – wieder auf:Dass ich diese Renaissance noch erleben darf! Das habe ich mir damals, vor allem auch angesichts der geführten Debatten – und es lohnt sich, diese noch einmal nachzulesen – wirklich nicht träumen lassen!Was steckt nun hinter dieser FDP-Initiative? Die FDP müsste doch eigentlich wissen, dass nicht sie sich in einer Koalition mit der CDU befindet (dann könnten wir wohl relativ schnell zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf kommen), sie müsste doch wissen, dass wir in Schleswig-Holstein – mit etwas zeitlicher Verzögerung – inzwi- schen eine große Koalition aus CDU und SPD gebildet haben. Auch müsste der FDP eigentlich bekannt sein, dass CDU und SPD gerade in der Naturschutzpolitik und insbesondere beim Landesnaturschutzgesetz in den beiden vergangenen Legislaturperioden über die Instrumente und Wege zur Umsetzung von Naturschutzzielen heftigst miteinander gestritten haben.Warum also jetzt dieser überwiegend von der CDU abgekupferte Gesetzentwurf? Sollten dabei etwa liberal-genmanipulierte Spaltpilze ihr Unwesen treiben? Ein Schelm also, der Böses bei dieser Initiative denkt?Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, als bekennende Optimistin komme ich zu ei- nem ganz anderen Schluss und sage es mit Theodor Fontane: „Über Plagiate sollte man sich nicht ärgern. Sie sind wahrscheinlich die aufrichtigsten aller Komplimente.“Und so nehme ich die Initiative der FDP – trotz einiger Spitzen und Veränderungen – sie sind das Salz in der Suppe – als Kompliment für unseren guten alten CDU- Gesetzentwurf! Vielen Dank dafür!Aber natürlich möchte ich diese Gelegenheit auch für einige Anmerkungen zur Neu- ausrichtung der zukünftigen gemeinsamen Naturschutzpolitik von CDU und SPD in unserer Großen Koalition nutzen.Wir haben schwer miteinander gerungen in den Koalitionsverhandlungen – aber wir haben uns geeinigt, und das in nur zwei Wochen. Herausgekommen ist ein klares Bekenntnis zu einer modernen Naturschutz- und Umweltpolitik, die sich an den Vor- gaben der Agenda 21 von Rio ausrichtet. Der Koalitionsvertrag macht dazu klare Aussagen. Ich zitiere: „Wir wollen aus christlicher und humanistischer Verantwortung und gemäß der Verfassung Umwelt und Natur als Lebensgrundlagen und auch auf- grund ihres eigenen Wertes schützen. Deshalb wollen wir die hohe Lebensqualität in Schleswig-Holstein bewahren und ausbauen. Der Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas sind gerade für uns im Norden zentrale politische Aufgabe.“Wir werden die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes unter Einbindung aller Ministe- rien überprüfen und weiterentwickeln und wir haben uns klar zu unserer Verantwor- tung für die „Eine Welt“ bekannt.Zur Stärkung der Umweltbildung werden wir eine Enquete-Kommission einsetzen, die bis zum Sommer 2006 ein Konzept „Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein“ vorlegen soll.„Die Große Koalition setzt auf einen kooperativen Umweltschutz, das heißt auf mehr ortsbezogene Fachlichkeit und Förderung von ehrenamtlichem Handeln, auf weniger staatliche Bevormundung, Bürokratisierung und Kostenbelastung der Bürgerinnen und Bürger.“Ich wiederhole meine Forderung: Naturschutz darf in Schleswig-Holstein nicht länger als Verhinderungsstrategie dienen. Naturschutz wird in Zukunft notwendige Entwick- lungen und Projekte begleiten und mitgestalten, so dass sie umweltverträglich sind. Darum ist es gut, dass wir endlich vom ideologischen grünen Diktat befreit sind!Und es hätte wahrlich nicht der Gesetzesinitiative der FDP bedurft, um zu einer No- vellierung des Landesnaturschutzgesetzes zu kommen. Im Rahmen unserer Koalitionsverhandlungen haben wir uns auf viel weitreichendere Maßnahmen verständigt: Ich zitiere: „Wir wollen das umfangreiche rechtliche Regel- werk – gemeint ist hier im Natur- und Umweltbereich – mit dem Ziel der Deregulie- rung und des Bürokratieabbaus überprüfen. Hierbei sollen insbesondere • das Landesjagdgesetz, • das Landesnaturschutzgesetz, • das Landeswaldgesetz, • das Landeswassergesetz, • das Landesbodenschutzgesetz und • das Landesabfallgesetz in einem ersten Gang bis 2006 überprüft bzw. überarbeitet werden. Wir werden ein einheitliches Umweltgesetzbuch auf Landesebene prüfen.“Uns ist bewusst, dass dies sehr ehrgeizige Ziele sind. Wir wollen einen engen Zeit- plan. Wir wollen aber vor allem Sorgfalt vor Aktionismus – Solidität vor Windhund- prinzip. Ich bin sicher, dass unser Landwirtschafts- und Umweltminister, Herr Dr. von Boetticher, dabei ein verlässlicher und durchsetzungsstarker Partner ist.Für die bisherige Zusammenarbeit und für die ersten wichtigen Weichenstellungen zur Umsetzung von Punkten des Koalitionsvertrages, möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle ganz herzlich danken.Aber zurück zum rechtlichen Regelwerk. Ich will nicht länger zurückblicken und wie- derholen, was ich dazu in früheren Debatten gesagt habe. Vieles hat nach wie vor Gültigkeit.Wichtig ist, dass wir jetzt nicht erneut in den Fehler verfallen, einzelne Gesetze vor- gezogen und nur für sich zu betrachten und zu novellieren. Sie sind vielen von uns aus den letzten Jahren bekannt. Wir kennen die Inhalte, unsere unterschiedlichen, aber auch gemeinsamen Positionen und die politischen Knackpunkte.In dieser Großen Koalition haben wir aus meiner Sicht jetzt die einmalige Chance, die von uns selbst erhobene Forderung nach Deregulierung und Entbürokratisierung ernst zu nehmen und die genannten Gesetze in diesem Sinn aus einem Guss zu ü- berarbeiten und neu zu gestalten. Nur in einer Gesamtbetrachtung der Regelungen können endlich Mehrfachregelungen – unter Umständen sogar mit unterschiedlichem Inhalt – ausgeschaltet werden.• Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Einrichtung von Forst- und Baumschul- kulturen immer noch im Landesnaturschutzgesetz geregelt wird, anstatt zu einer einheitlichen Regelung im Landeswaldgesetz zu kommen. Wenn wir den Natur- schutz als querschnittsorientierte Aufgabe begreifen, dann gehört unter anderem die Verankerung und Bündelung von Naturschutzanliegen in den jeweiligen Fachgesetzen dazu. • Ein weiteres Beispiel ist die Erholungsnutzung unserer Landschaft als wichtiger sozialer wie auch wirtschaftlicher Faktor für unsere Gesundheit und für den Tou- rismus. Dazu fallen mir auf Anhieb das Landesnaturschutzgesetz, das Landes- wassergesetz und das Landeswaldgesetz ein. In allen dreien gibt es rechtliche Regelungen zur Erholungsnutzung, die unter dem Gesichtspunkt der Bündelung, Deregulierung und Entbürokratisierung überprüft werden sollten. • Oder betrachten wir die Umsetzung von Naturschutzzielen in der Fläche – diese sollte sinnvollerweise sehr viel stärker als bisher in Übereinstimmung mit der Um- setzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder der Neuwaldbildung gebracht wer- den. Auch dafür sollte die Zweckmäßigkeit rechtlicher Bündelung geprüft werden. Ich will es für heute bei diesen wenigen Beispielen belassen.Für die Überarbeitung dieser unterschiedlichen Gesetzesvorhaben werden wir einen vernünftigen Zeitplan benötigen, um die Vorgabe Sommer 2006 zu erfüllen. Unab- hängig davon ist mir klar, dass wir uns im Koalitionsvertrag zwar auf bestimmte Rahmenvorgaben geeinigt haben, aber natürlich stecken die Probleme im Detail. Wir werden noch manche Stunde brauchen, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, zum Beispiel wenn es um weniger Planungsebenen in der Landschaftsplanung geht, um weniger Schutzgebietskategorien oder um eine Vereinfachung und neue Maß- stäbe in der Eingriffs-Ausgleichsregelung.Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir am Ende der Diskussion gemeinsam trag- fähige Lösungen gefunden haben werden. Unsere Chance liegt in der gemeinsamen Arbeit, die uns jeweils erkennen lässt, was der andere wirklich will – losgelöst vom früheren politischen Schlagabtausch in der Öffentlichkeit.Und unsere Chance liegt in dem gemeinsamen Ziel: Unserer Verantwortung für un- ser Land gerecht zu werden für die Menschen, für unsere Kinder und Enkel, für unse- re Natur und Umwelt und ihre nachhaltige Entwicklung und Sicherung.