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26.05.05 , 15:39 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 8: Internet auch für örtliche Bekanntmachungen nutzen

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 26.05.2005, Nr.: 070/2005


Klaus-Peter Puls:

Internet auch für örtliche Bekanntmachungen nutzen!

In der Landtagsdiskussion zur Vereinfachung des Verfahrens örtlicher Bekanntma- chungen (TOP 8) erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Wir danken dem Wege-Zweckverband des Kreises Segeberg für seinen Hinweis, dass die Veröffentlichung von Satzungen für Zweckverbände mit erheblichen Kosten ver- bunden ist. Der Aufwand muss aus dem Aufkommen der Abfall- und Abwassergebüh- ren bezahlt werden, so dass er letztlich von den Gebührenzahlern und -zahlerinnen getragen wird. Der Wege-Zweckverband weist zu Recht darauf hin, dass der Informa- tionsbedarf der Öffentlichkeit auch auf weniger aufwendige Weise – und zwar durch Nutzung des Internets – erfüllt werden könnte und dass das geltende Recht ein sol- ches Verfahren nicht zulässt. Tatsächlich gelten nach den einschlägigen Vorschriften für die örtliche Bekanntmachung von Satzungen die Vorschriften der Bekanntma- chungsverordnung, und die Zulassung von Satzungsveröffentlichungen im Internet wä- re über den Kreis der Zweckverbände hinaus auch für die Kreise, Städte und Gemein- den des Landes ein erheblicher Beitrag zur Kostensenkung.

Die Anregung des Wege-Zweckverbandes Segeberg ist von den Grünen mit dem Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) für den Bereich der Zweckverbände aufgenommen worden. Der Ansatz ist rich- tig. Die vorgeschlagene Lösung greift allerdings zu kurz und ist fachlich daneben ge- gangen. Politisch ist sie überflüssig:

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



- Rechtssystematisch sind die örtlichen Bekanntmachungspflichten nicht nur für Zweckverbände, sondern auch für alle Kreise und Gemeinden des Landes in einer einheitlichen Bekanntmachungsverordnung der Landesregierung geregelt, so dass es gesetzlicher Änderungen nicht bedarf.

- Politisch überflüssig ist der Antrag der Grünen, weil die Landesregierung bereits an einer Modernisierung der Bekanntmachungsverordnung im Sinne nicht nur der Zweckverbände, sondern auch der Kreise und Gemeinden des Landes arbeitet. Wir werden den unsinnigen Gesetzentwurf der Grünen in zweiter Lesung des Land- tages ablehnen.

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