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Karl-Martin Hentschel zu Gentechnik in der Landwirtschaft
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 18 – Gentechnik in der Landwirtschaft Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Karl-Martin Hentschel: Internet: www.sh-gruene.de Nr. 115.05 / 26.05.2005Wir tragen die Verantwortung für die Wahlfreiheit der VerbraucherInnenAnfang April wurde bekannt, dass die in der EU nicht zugelassene Genmais-Sorte Bt10 un- kontrolliert aus den USA nach Frankreich und Spanien zu Forschungszwecken geliefert wur- de. Darüberhinaus wurden seit 2001 rund 1000 Tonnen Tierfutter, in denen Bt11-Mais mit Bt10-Mais vermischt war, in die EU importiert. Während Bt11 in der EU zugelassen ist, ist der Verzehr von Bt10-Mais und deren tierischen Produkten verboten, weil Bt10 mit einem Antibi- otika-Resistenzmarker belastet ist. Dies kann dazu führen, dass das in der Medizin verwen- dete Antibiotikum Ampillizin seine Wirkung verliert.Der Bt10-Mais kam in die EU, weil die schweizerische Herstellerfirma Syngenta angeblich die entsprechenden Genkonstrukte verwechselt hat und so aus Versehen seit mindestens vier Jahren den nicht zugelassenen Mais gezüchtet, angebaut und exportiert hat.Dieses Beispiel macht deutlich, warum wir klare gesetzliche Regelungen brauchen. Die schon im Bundestag verabschiedeten und teilweise noch im Rahmen des Gentechnikge- setzes II vom Bundesrat zu beschließenden strengen Regelungen in Deutschland stellen ho- he Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Unternehmen. Vorfälle wie jetzt in den USA werden dadurch hierzulande unwahrscheinlicher oder zumindest begrenzbarer.Völlig inakzeptabel sind die Forderungen der CDU/CSU und FDP im Bundesrat, ungeneh- migte gentechnisch veränderte Organismen und daraus entstehende Produkte für den Le- bens- und Futtermittelmarkt freizugeben. Die kontaminierten Ernten sollen nach den Vorstel- lungen dieser Bundesländer in Zukunft - ohne Information von Landwirten und Landwirtinnen und Verbrauchern und Verbraucherinnen - einfach in die Getreidesilos gekippt werden.1/2 Die Anträge sind geradezu ein Aufruf zum Rechtsbruch gegen europäisches und nationales Recht, welches das Inverkehrbringen von verunreinigtem, nicht genehmigtem Material aus- schließt, egal woher es stammt.Wenn wir sozusagen durch die Hintertür der Futtersilos ungenehmigte organische Strukturen auf den Markt und in unsere Nahrungskette lassen, dann brauchen wir auch gar keine Ge- nehmigungsverfahren mehr. Dann leisten wir, wie Renate Künast es ausdrückte, der „Anar- chie auf den Feldern“ Vorschub.Es gehört zu den bekannten Strategien der Saatgutkonzerne, dass auf die Vermischung von unveränderten und gentechnisch-veränderten Organismen gesetzt wird. Dann wird am Schluss das Prädikat gentechnikfrei wertlos, und die Tür für gentechnisch veränderte Pro- dukte ist geöffnet.Wir tragen hier in Schleswig-Holstein die Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür, dass diese Strategie nicht gelingt. Deshalb lassen Sie uns eine trennscharfe Koexistenz beim Anbau von gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln rechtlich gewährleisten. Lassen sie uns die Bemühungen von Landwirten und kommunalen Gebietskörperschaften unterstützen, die sich für die Auswei- sung zusammenhängender gentechnikfreier Regionen einsetzen.Bedenken sie auch, dass es sich bei den Vorgängen, die wir erlauben oder nicht erlauben, naturgemäß um weitestgehend irreversible Entwicklungen handelt. Wenn gentechnisch ver- änderte Organismen erst einmal freigesetzt sind, weiß kein Mensch, ob und wann und wie man sie je wieder einfangen können wird.Die Koexistenz von gentechnikfreien und gentechnikveränderten Pflanzen und Tieren, wie in unserem Antrag gefordert, ist ein Kompromiss. Dieser Kompromiss sollte die minimale Si- cherheitslinie sein. Dazu brauchen wir strenge Regelungen zur konsequenten Einhaltung der Trennungsfaktoren, die die Trennungslinie zu dieser modernen Büchse der Pandora markie- ren.Unsere BürgerInnen und Bürger haben das Recht, selbst entscheiden zu können, was sie essen wollen und was nicht. Deshalb bitte ich sie um Zustimmung zu unserem Antrag. ***