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27.05.05 , 10:14 Uhr
CDU

Johannes Callsen: Ausweitung des Entsendegesetzes würde Arbeitslosigkeit verschlimmern

Nr. 125/05 27. Mai 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Wirtschaftspolitik TOP 15 Johannes Callsen: Ausweitung des Entsendegesetzes würde Arbeitslosigkeit verschlimmern
Während über die notwendige und wirksame Bekämpfung von Lohndumping schnell Einigkeit zu erzielen sein dürfte, gibt es hinsichtlich des richtigen Weges doch den einen oder anderen Unterschied. Die mit diesem Antrag beabsichtigte Ausweitung des Entsendegesetzes scheint mir jedenfalls das falsche Instrument zu sein. Es dürf- te im Ergebnis zu einer sicher nicht gewollten Schwächung der Tarifautonomie füh- ren, ohne den Betroffenen wirklich zu helfen.
So gehen jedenfalls Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Industrie- und Handels- kammertag davon aus, dass die Ausweitung des Entsendegesetzes die Situation am Arbeitsmarkt verschlimmern würde: Ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit, mehr Schwarzarbeit und zusätzliche Verlagerungen von Produktion und Arbeitsplätzen ins Ausland wären die Folge. Und die Probleme, die etwa auf den Schlachthöfen ent- standen sind, können durch das Entsendegesetz gar nicht gelöst werden, weil die osteuropäischen Fleischer dort als Selbständige in deutschen Schlachthöfen arbeiten und somit nicht unter das Entsendegesetz fallen. Sie profitieren damit von der Dienst- leistungsfreiheit in der europäischen Union, die die rot-grüne Koalition in Berlin für einen Übergangszeitraum nicht eingeschränkt hat, wie es der Bundesrat ausdrücklich gewünscht hatte. Auch die kürzlich unterzeichnete Beitrittsakte von Rumänien und Bulgarien zur Europäischen Union enthält Erklärungen der Bundesregierung, in de- nen sie sich verpflichtet hat, den Staatsangehörigen dieser Länder einen „verstärkten Zugang“ zum nationalen Arbeitsmarkt einzuräumen. Damit werden nationale Rege- lungen erforderlich, um Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen.
Die Bundesregierung ist daher zunächst aufgefordert, die Möglichkeiten verstärkter Kontrollen von illegaler Beschäftigung und Scheinselbständigkeit unverzüglich anzu- wenden.
Wie schwierig die Interessenlage ist, zeigt im Übrigen auch die Forderung eines gro- ßen dänischen Fleischereikonzerns nach Mindestlöhnen in Deutschland. „Auf diese Weise soll vor allem die Konkurrenz gebunden werden“, hat sogar die Gewerkschaft Nahrung, Genussmittel und Gaststätten erkannt. Was die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen angeht, haben wir in Deutschland die gute Tradition, dass sich die Tarifvertragsparteien hierüber verstän- digen. Auf dieser Basis ist es auch ganz normal, Allgemeinverbindlichkeitserklärun- gen von Tarifverträgen abzugeben. Die Entscheidung darüber sollte aber Branche für Branche neu getroffen werden und darf nicht in das Belieben von nur einer Tarifver- tragspartei gestellt werden. Damit hebeln wir gemeinsam die Tarifautonomie in Deutschland aus. Um es klar zu stellen: Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für die gesamte deutsche Wirtschaft sehen wir als problematisch, wir verschließen uns aber auch nicht der grundsätzlichen Prüfung einer befristeten Ausweitung des Entsende- gesetzes auf einzelne Branchen. Voraussetzung ist aber, dass beide Tarifparteien diesen Schritt wollen.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihren Gesetzesvorschlag mit Fakten über die tatsächliche Situation in den einzelnen Branchen zu untermauern, um im Interesse einer wirklichen und notwendigen Bekämpfung des Lohndumpings geeignete Maß- nahmen einleiten zu können. Vor diesem Hintergrund sollte sich auch der Wirt- schaftsausschuss des Landtages im Dialog mit den betroffenen Verbänden mit die- ser Frage befassen.

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