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27.05.05 , 10:38 Uhr
B 90/Grüne

Klaus Müller zu Mindestlöhnen und Entsendegesetz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 22 – Mindestlöhne Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Klaus Müller: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 117.05 / 27.05.2005

Die Politik darf einer Lohndumping-Entwicklung nicht tatenlos zusehen
Mit diesem Antrag fordert die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die neue Landesregierung auf, sich für die Einführung regionaler und branchenspezifischer Min- destlöhne und die Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftsbranchen ein- zusetzen und entsprechende Initiativen im Bundesrat zu unterstützen.
Dazu gehört aus unserer Sicht die Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärun- gen von Tarifverträgen, eine Reform des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen von 1952 sowie die Ausweitung des Entsendegesetzes über das Baugewerbe hinaus.
Eine soziale Wirtschaftspolitik hat Mindeststandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer genauso wie faire Wettbewerbsbedingungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu sichern. Es darf weder für deutsche noch für ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten, ein Lohndumping geben.
Durch die im Entwurf vorliegende Dienstleistungsrichtlinie der EU und das darin enthal- tende Herkunftslandprinzip hat die Diskussion um Mindestlöhne und Lohndumping eine neue Qualität erreicht.
Ein generelles Absinken des Lohnniveaus muss effektiv verhindert werden und der Ver- armung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am unteren Ende des Einkommens- spektrums ist ein wirksames Instrument entgegenzustellen.


1/2 Die Bundesregierung hat nun reagiert. Am 11.Mai hat das Bundeskabinett über die No- vellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen. Folgende Eckpunkte sind dabei von Bedeutung:
Aufhebung der Branchenbeschränkung Anpassung der Kontrollvorschriften zur Einhaltung der maßgeblichen Arbeitsbedin- gungen an den erweiterten Geltungsbereich
Mit einer Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen können ausländische ArbeitgeberInnen verpflichtet werden, den deutschen branchenüblichen ta- riflichen Mindestlohn zu zahlen. Damit das wirkt, müssen die Tarifvertragsparteien bun- desweit geltende Tarifverträge in den Branchen abschließen. Wegen des EU-Verbotes der Ausländerdiskriminierung müssen ausländische Arbeitgeber nämlich nur dann deut- sche Tarifverträge einhalten, wenn diese Verträge auch für alle deutschen Arbeitgeber der betreffenden Branche gelten.
Der Bundesinnungsverband der Gebäudereiniger will als erste Branche Mindestlöhne nach den Möglichkeiten der erweiterten Entsendegesetzes festlegen. Bis Mai 2006 ist diese Branche noch vor Billigkonkurrenz aus Osteuropa geschützt. Auch das Fleischer- handwerk denkt nach. Das Problem dort sind die 17 verschiedenen Tarifverbände.
Wir setzen uns für branchenbezogene Mindestlöhne in Deutschland ein. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn kann dagegen nicht die Lösung sein. Wird er sehr niedrig an- gesetzt, können niedrige Löhne weiter auf Mindestlohnniveau gesenkt werden. Ist er sehr hoch, geraten in Branchen mit niedrigen Tariflöhnen Arbeitsplätze in Gefahr.
Eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen er- möglicht die Festsetzung von branchenbezogenen Mindestlöhnen. Schon heute ist mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz für den Baubereich die Möglichkeit gegeben, bran- chenspezifische AVE zu erreichen. Diese Möglichkeit sollte ausgeweitet werden. Eine Ergänzung des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen von 1952 würde Mindestlöh- ne für Branchen ermöglichen, in denen keine Gewerkschaften oder Verbände bestehen und keine AVE die Arbeits- und Entgeltbedingungen regeln.
Von Kritikern der Mindestlohnstrategie wird die Bauwirtschaft als Zeuge angeführt. Trotz der seit dem 1.1.1997 geltenden tariflichen Mindestlöhne hat sich der Niedergang der Bauwirtschaft fortgesetzt und fast die Hälfte der Arbeitsplätze sind verloren gegangen. Der Arbeitsplatzabbau hat ganz unmittelbar mit dem Abflauen der Bausonderkonjunktur in den neuen Ländern zu tun. Ich bin mir sicher, dass ohne die Mindestlöhne noch mehr Arbeitplätze vernichtet worden wären.
Die Politik darf einer Lohndumping-Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Politik muss han- deln, um zu vermeiden, dass noch mehr Menschen zu working poor-Arbeitnehmern degradiert werden, so wie es uns die USA vormachen. ***

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