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Anke Spoorendonk zum Antidiskriminierungsgesetz
Presseinformation Kiel, den 27.05.2005 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 23 Antidiskriminierungsgesetz Drs. 16/77Das Antidiskriminierungsgesetz gehört zu denjenigen Vorhaben der rot-grünen Bundes-regierung, die einen breiten Widerstand hervorgerufen haben. Dabei holt die Bundesre-gierung nur etwas nach, was die EU schon lange angemahnt hat: Einen effektiven Schutzvor Benachteiligungen im Zivilrecht und im Arbeitsleben. Dabei wird unter anderem eineAnlaufstelle eingerichtet, um Menschen, die beispielsweise am Arbeitsplatz benachtei-ligt werden - aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihresAlters oder der sexuellen Identität - die Möglichkeit einer umfassenden Beratung zugeben. Ein anderer Punkt ist, dass die Arbeitgeber angehalten werden, ihre Unterlagenfür eventuelle Prozesse zu archivieren. Besonders dieser Punkt löst Kritik aus, weil dahin-ter eine neue bürokratische Belastung der Betriebe vermutet wird. Soweit das neueGesetz.Allerdings zeigt der Blick auf die Antidiskriminierungsvorschriften, die wir bereits haben,dass ein Gesetz allein nicht viel bewegen kann. Seit 1980 können Männer und Frauen, dieaufgrund ihres Geschlechts am Arbeitsplatz diskriminiert werden, Schadensersatzan- 2sprüche geltend machen. Seit dem Inkrafttreten kam es überhaupt erst zu 112 Prozessen,das sind rechnerisch vier pro Jahr. Nun kann mir aber niemand erzählen, dass diese ge-ringe Zahl von Prozessen ein Beleg dafür sei, dass Frauen in Deutschland im Arbeitslebengleichberechtigt sind. Subtile Ausschlussprozesse führen dazu, dass in Deutschland derAnteil von Frauen in Führungspositionen europaweit zu einem der niedrigsten zählt.Professorinnen, Vorstandsvorsitzende oder auch Ministerinnen sind in Deutschland auchim 21. Jahrhundert in der Minderheit.Das zeigt zweierlei. Erstens: Die Befürchtungen vor einer Flut von Klagen gegen dasAntidiskriminierungsgesetz sind unbegründet. Es ist nicht zu erwarten, dass das neueGesetz alles auf den Kopf stellen wird.Zweitens: Auch ein Gesetz kann die Gleichstellung der Geschlechter nicht einfach ver-ordnen. Die Lebenswirklichkeit richtet sich nach anderen als gesetzlichen Vorgaben. Mankann nur die schlimmsten Auswüchse verhindern.Doch den Kollegen von der FDP-Fraktion geht es ja um etwas ganz anderes: Sie wollenkeine Regelungen, die über die Vorgaben der EU hinausgehen. Das ist der Hebel, umSchleswig-Holsteins Ablehnung gegen das Gesetz im Bundesrat zu begründen. DieseKritik ist nicht ganz neu. Aber auch andere Länder haben die bestehenden Spielräumegenutzt und die Richtlinien erweitert. Die Merkmale Geschlecht und ethnische Herkunftreichen einfach nicht aus. Die Vervollständigung ist richtig, und übrigens, was dasMerkmal Behinderung angeht, im Sinne des Grundgesetzes. Die Bundesregierung ist sichdarüber hinaus durchaus bewusst, dass sie mit der Öffnung der Anlaufstelle für alle vonDiskriminierung Betroffenen die Richtlinien erweitert. Aber ich halte das durchaus fürsinnvoll, statt innerhalb der Diskriminierungsgründe eine Hierarchie einzuziehen.Aus den genannten Gründen lehnt der SSW den Antrag ab.