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27.05.05 , 12:22 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zum Antidiskriminierungsgesetz

Presseinformation Kiel, den 27.05.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 23 Antidiskriminierungsgesetz Drs. 16/77

Das Antidiskriminierungsgesetz gehört zu denjenigen Vorhaben der rot-grünen Bundes-
regierung, die einen breiten Widerstand hervorgerufen haben. Dabei holt die Bundesre-
gierung nur etwas nach, was die EU schon lange angemahnt hat: Einen effektiven Schutz
vor Benachteiligungen im Zivilrecht und im Arbeitsleben. Dabei wird unter anderem eine
Anlaufstelle eingerichtet, um Menschen, die beispielsweise am Arbeitsplatz benachtei-
ligt werden - aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres
Alters oder der sexuellen Identität - die Möglichkeit einer umfassenden Beratung zu
geben. Ein anderer Punkt ist, dass die Arbeitgeber angehalten werden, ihre Unterlagen
für eventuelle Prozesse zu archivieren. Besonders dieser Punkt löst Kritik aus, weil dahin-
ter eine neue bürokratische Belastung der Betriebe vermutet wird. Soweit das neue
Gesetz.


Allerdings zeigt der Blick auf die Antidiskriminierungsvorschriften, die wir bereits haben,
dass ein Gesetz allein nicht viel bewegen kann. Seit 1980 können Männer und Frauen, die
aufgrund ihres Geschlechts am Arbeitsplatz diskriminiert werden, Schadensersatzan- 2

sprüche geltend machen. Seit dem Inkrafttreten kam es überhaupt erst zu 112 Prozessen,
das sind rechnerisch vier pro Jahr. Nun kann mir aber niemand erzählen, dass diese ge-
ringe Zahl von Prozessen ein Beleg dafür sei, dass Frauen in Deutschland im Arbeitsleben
gleichberechtigt sind. Subtile Ausschlussprozesse führen dazu, dass in Deutschland der
Anteil von Frauen in Führungspositionen europaweit zu einem der niedrigsten zählt.
Professorinnen, Vorstandsvorsitzende oder auch Ministerinnen sind in Deutschland auch
im 21. Jahrhundert in der Minderheit.


Das zeigt zweierlei. Erstens: Die Befürchtungen vor einer Flut von Klagen gegen das
Antidiskriminierungsgesetz sind unbegründet. Es ist nicht zu erwarten, dass das neue
Gesetz alles auf den Kopf stellen wird.
Zweitens: Auch ein Gesetz kann die Gleichstellung der Geschlechter nicht einfach ver-
ordnen. Die Lebenswirklichkeit richtet sich nach anderen als gesetzlichen Vorgaben. Man
kann nur die schlimmsten Auswüchse verhindern.


Doch den Kollegen von der FDP-Fraktion geht es ja um etwas ganz anderes: Sie wollen
keine Regelungen, die über die Vorgaben der EU hinausgehen. Das ist der Hebel, um
Schleswig-Holsteins Ablehnung gegen das Gesetz im Bundesrat zu begründen. Diese
Kritik ist nicht ganz neu. Aber auch andere Länder haben die bestehenden Spielräume
genutzt und die Richtlinien erweitert. Die Merkmale Geschlecht und ethnische Herkunft
reichen einfach nicht aus. Die Vervollständigung ist richtig, und übrigens, was das
Merkmal Behinderung angeht, im Sinne des Grundgesetzes. Die Bundesregierung ist sich
darüber hinaus durchaus bewusst, dass sie mit der Öffnung der Anlaufstelle für alle von
Diskriminierung Betroffenen die Richtlinien erweitert. Aber ich halte das durchaus für
sinnvoll, statt innerhalb der Diskriminierungsgründe eine Hierarchie einzuziehen.
Aus den genannten Gründen lehnt der SSW den Antrag ab.

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