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27.05.05 , 12:42 Uhr
SSW

Lars Harms: Ungleichbehandlung der Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfänger stoppen!

Presseinformation
Kiel, den 27.05.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 26 Vermittlung von Ausbildungsplätzen an II- Kinder von ALG II-Empfängern Drs. 16/83

Der SSW hat sich bei Hartz IV von Anfang an insbesondere gegen die finanziellen Folgen
für die Betroffenen z.B. der älteren Arbeitslosen – gewandt. Es kann einfach nicht ange-
hen, dass Menschen, die über 30 Jahre in die Arbeitslosenkasse einzahlen schon nach
sehr kurzer Zeit zu Arbeitslosengeld II-Empfängern degradiert werden. Angesichts des kommenden Bundestagswahlkampfes scheint ja nun Bewegung in die Sache gekommen
zu sein. Denn sogar die CDU fordert jetzt Änderungen an diesem Teil von Hartz IV. Man kann nur hoffen, dass es sich nicht nur um Wahlkampfversprechungen handelt.


Es gibt allerdings auch noch viele andere Bereiche dieser Reform, die dringend geändert
werden müssen. Denn die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesre-
publik Deutschland entwickelt sich nicht nur zunehmend zu einer finanziellen Katastro-
phe für Bund und Kommunen, sondern erscheint bisher auch in dem entscheidenden
Kernbereich; nämlich der Vermittlung von Arbeitslosen, voller Fehler und Ungereimthei-
ten. 2

Ein aus Sicht des SSW besonders schlimmer Fall ist die Ungleichbehandlung der Kinder
von Arbeitslosengeld II-Empfängern bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen. Denn
eine Folge der Hartz-IV-Gesetzgebung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit, in den vom
Gesetz über die Bedarfgemeinschaften umfassten Kreisen und Städten, zur Zeit keinerlei
Vermittlungsanstrengungen für Jugendliche unternimmt, deren Eltern Arbeitslosengeld
II beziehen. Das liegt daran, weil die Zuständigkeit laut Gesetz bei den Arbeitsgemein-
schaften oder optierenden Kreisen liegt.


Während Jugendliche also üblicherweise von der Arbeitsagentur in Ausbildungsplätze
vermittelt werden, bekommen Minderjährige aus ALG II-Haushalten diese Unterstüt-
zung nur bei den Arbeitgemeinschaften oder den optierenden Kreisen. Die Arbeitsagen-
turen verweigern diesen Jugendlichen die Vermittlungsleistung und können sich dabei
auf Hartz IV berufen. Und nun muss die fachliche Expertise für diesen Bereich auch in
den Arbeitsgemeinschaften und bei den optierenden Kreisen vorgehalten werden. Das
ist kaum möglich und führt zu Problem und Ungleichbehandlung bei den Betroffenen.


Die Landesregierung muss sich deshalb dafür einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung
der Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern so schnell wie möglich gestoppt wird. Es
darf nicht vom Status der Eltern abhängen, welche Unterstützung Jugendliche bei der
Ausbildungsplatzsuche bekommen, aber leider ist dieses seit Hartz IV die Realität. Es
kann aber nicht wahr sein, dass die Schulabgänger sich in zwei Reihen aufstellen müs-
sen, je nachdem ob die Eltern ALG II beziehen oder nicht. Die Landesregierung muss sich
dafür einsetzen, dass dieser Webfehler in Hartz IV so schnell wie möglich beseitigt wird
und die Beratung und Vermittlung aller Jugendlichen wieder aus einer Hand erfolgt.


Darüber hinaus besteht das zusätzliche Problem, dass für die Eingliederung der Jugendli-
chen in Ausbildung und Arbeitsmarkt sehr unterschiedliche Finanzmittel vorhanden
sind, je nachdem ob ihre Eltern länger als ein Jahr arbeitslos sind oder nicht. Aufgrund
der ständig wachsenden Zahl von ALG II-Empfängern steht für die Förderung nach dem 3

SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Hartz IV - wesentlich weniger Geld pro
Kopf zur Verfügung als nach dem SGB III - Arbeitsförderung.


In der Praxis kann für die berufliche Integration von Minderjährigen aus ALG II-
Haushalten im Durchschnitt weniger als die Hälfte dessen eingesetzt werden, was für
andere Jugendliche zur Verfügung steht. Die rot-grüne Bundesregierung kann nicht
ernsthaft wollen, dass es vom sozialrechtlichen Status des Elternhauses abhängt, wie viel
Hilfe ein Jugendlicher bekommen kann. Da dieser Missstand aber offensichtlich noch
niemandem in Berlin aufgefallen ist, muss unsere Landesregierung hier Nachhilfeunter-
richt erteilen. Diese Ungerechtigkeit auf Kosten der jungen Menschen muss so schnell
wie möglich beseitigt werden

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