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Ekkehard Klug: "Lübecker und Kieler Rechtsmedizin ist für die Medizinerausbildung und für Polizei und Justiz unverzichtbar"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 102/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 27. Mai 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Universitätsklinika/Rechtsmedizin www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: „Lübecker und Kieler Rechtsmedizin ist für die Medizinerausbildung und für Polizei und Justiz unverzichtbar“ In der Landtagsdebatte über den Antrag der FDP-Fraktion zu TOP 14 - „Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel und Lübeck“ - erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Land- tagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug :„Ohne eine Präsenz der Rechtsmedizin vor Ort wäre die Aufklärung und Ahndung von Kapitalverbrechen massiv beeinträchtig.Es wäre eine in jeder Hinsicht fatale Entwicklung, wenn Straftäter damit rechnen können, ihrem Urteil zu entgehen, weil vor Gericht der wissenschaftliche Beweis nicht mehr geführt werden kann. Sehr oft kommt es auch für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Polizei darauf an, dass notwendige Untersuchungen sehr rasch durchgeführt werden können.Experten wie der Präsident des Landgerichts Lübeck, Hans Ernst Böttcher, und der Lübecker Oberstaatsanwalt Günter Möller haben vor dem Hintergrund der drohen Einschnitte im Bereich der Rechtsmedizin mit großem Nachdruck und unter Hinweis auf eindrucksvolle Beispiele dargelegt, von welch grundlegender Bedeutung die Dienstleistungen der Rechtsmedizin sind, die zwischen 60 und 80% der Institutsarbeit für die Justiz erbringt.Die FDP-Fraktion plädiert deshalb mit Nachdruck dafür, die bereits in einem gemeinsamen Institut zusammengefassten Einrichtungen der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel und Lübeck zu erhalten.– und zwar unter Einschluss der jeweiligen Laborkapazitäten.Auch für die Medizinerausbildung ist dies nicht weniger relevant: Angehende Ärzte sollten im Bereich der Rechtsmedizin nicht nur theoretisches Grundwissen erwerben, sondern auch praktische Ausbildungsanteile erhalten.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Im übrigen hat die letzte Evaluierung der Medizinischen Fakultäten ein eindrucksvolles Ergebnis hervorgebracht: In der Lehre haben die Lübecker und die Kieler Rechtsmedizin jeweils einen der beiden Spitzenplätze erreicht – und zwar unter rund 40 Fächern ihrer Fakultäten. Das Prinzip der Evaluation würde völlig ad absurdum geführt, würde man ausgerechnet jene Disziplinen, die eine Spitzenposition vorweisen können, mit einschneidenden Kürzungen „belohnt“.Die bundesweit festgelegten Gebührensätze für Dienstleistungen der Rechtsmedizin sind derzeit so gestaltet, dass dieser Bereich an keiner Universitätsklinik kostendeckend arbeiten kann - übrigens auch nicht in Hamburg, wohin die Rechtsmedizin nach Vorstellungen der rot-grünen Landesregierung verlagert werden sollte.Nach unserer Auffassung müssen die unverzichtbaren Dienstleistungen, die die Rechtsmedizin für die Arbeit von Polizei und Justiz erbringt, in Zukunft durch kostendeckende Gebühren gedeckt werden. Es kann nicht sein, dass diese Kosten auf Dauer durch die Landeszuschüsse für Forschung und Lehre getragen werden. Dies wäre eine Zweckentfremdung. Als Übergangslösung könnte die Empfehlung der Erichsen-Kommission dienen, die gefordert hat, solche Ausgaben in Zukunft aus dem Haushalt des hierfür jeweils zuständigen Ministeriums zu finanzieren. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die Pressemitteilung des CDU-Landesvorsitzenden Peter Harry Carstensen vom 28. März 2003 hinweisen, in der es heisst, die Empfehlungen der Erichsen-Kommission seien eine „geeignete Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen des Landes“.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/