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Europäische Sprachencharta: Weitere Bestimmungen für Friesisch und Dänisch anmelden
Pressemitteilung Nr. 53/2005Kiel, den 7.06.2005Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383Weitere Sprachencharta-Bestimmungen für Friesisch und Dänisch anmeldenDer SSW fordert die Landesregierung auf, den Gebrauch des Dänischen und Friesischen in öffentlichen Verwaltungen für die Europäische Sprachencharta anzumelden. In einem Brief an den SSW- Spoo- Ministerpräsidenten weisen die SSW-Abgeordneten Anke Spoo - Verabschiedung rendonk und Lars Harms darauf hin, dass nach der Verabschie dung des Friesischgesetzes im Dezember 2004 zusätzliche Kriterien der Regional- Charta für Regional- und Minderheitensprachen erfüllt werden.„Wir haben vom wissenschaftlichen Dienst des Landtages untersuchen lassen, welche zusätzlichen Sprachencharta-Artikel auf Grund der neuen Rechtslage angemeldet werden könnten. Das Friesischgesetz eröffnet die Möglichkeit, dass Friesen sich auf Friesisch an Landesbehörden in Nord- friesland wenden und Anträge in dieser Minderheitensprache stellen können. Die Verwaltungen können ihrerseits auf Friesisch antworten und Schriftstücke in Friesisch abfassen, wenn bei ihnen die Sprachkenntnis vorhanden ist. 2Auch in den Kreis- und Gemeindeverwaltungen in Nordfriesland bzw. im Landesteil Schleswig kann Friesisch und Dänisch gesprochen und Anträge in den Minderheitensprachen gestellt werden, wenn Mitarbeiter der Kommunen diese Sprachen beherrschen. Schleswig-Holstein erfüllt damit die formalen Anforderungen für eine Reihe von Bestimmungen der Sprachencharta, ohne dass dieses bisher dem Europarat gemeldet wurde. Deshalb sollte die Landesregierung das Friesische und Dänische jetzt für die entsprechenden Artikel der Charta anmelden“, sagt Lars Harms.Der friesische Abgeordnete hat in der vergangenen Woche gemeinsam mit Anke Spoorendonk an den Ministerpräsidenten geschrieben und die Landesregierung gebeten, das Friesische für fünf weitere Artikel und das Dänische für zwei Artikel anzumelden. „Mit der förmlichen Anmeldung des Dänischen und Friesischen zu diesen zusätzlichen Chartabestimmungen würde Schleswig-Holstein seine Vor- reiterrolle in der Minderheitenpolitik im europäischen Kontext weiter unterstreichen“, heißt es im Schreiben der beiden SSW-Abgeordneten an Peter Harry Carstensen.Die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen (kurz: Sprachencharta) von 1992 umfasst einen Katalog von Maßnahmen zur Förderung dieser Sprachen. Die Vertragsstaaten können für jede Minder- heitensprache Maßnahmen aus diesem Katalog benennen, die sie erfüllen wollen. Die Umsetzung der Charta wird von einer Sachver- ständigenkommission beobachtet, die alle vier Jahre einen so genannten Monitoringbericht herausgibt. Dieser enthält ggf. Vorschläge für eine verbesserte oder effizientere Umsetzung.Sollten die Anmeldung weiterer Chartabestimmungen für Friesisch und Dänisch erfolgen, dann würden diese Bereiche zukünftig von diesem Monitoringbericht erfasst.