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Dr. Johann Wadephul: Vertrauen der Gebührenzahlerinnen und zahler erhalten
Nr. 146/05 15. Juni 2005 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deMedienpolitik TOP 2 Dr. Johann Wadephul: Vertrauen der Gebührenzahlerinnen und –zahler erhaltenDer Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk ist 1992 in Kraft getreten und seitdem auch nicht mehr novelliert worden. Zwischenzeitlich sind Änderungen erforderlich geworden, die u.a. auch zwischen den Staatsvertragsländern verhandelt werden mussten und denen der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung trägt.Dabei ging es insbesondere um die Steigerung der Effizienz der Gremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat, eine Verbesserung der Transparenz im Finanzbereich des NDR, den Ausbau der Prüfungskompetenz der Landesrechnungshöfe auf die Tochtergesell- schaften des NDR und die Konkretisierung des Programmauftrags, insbesondere mit einer stärkeren Betonung der Regionalität und einer Überarbeitung des Kulturauftrags.Diese Punkte sind in die vorgelegte Fassung eingeflossen und zeigen in die richtige Rich- tung. Deshalb wird die CDU dem Gesetzentwurf auch zustimmen.Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle auf zwei aktuelle Vorgänge einzugehen, die die ARD betreffen.Dies ist zum einen der Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot und zum anderen das geplante Verfahren gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühren.M.E. sind die Vorgänge in der ARD im Hinblick auf massive Verstöße gegen das Verbot von Schleichwerbung bei der Serie "Ma- rienhof" ein Skandal. Damit wird dem Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insge- samt, insbesondere aber der ARD, großen Schaden zugefügt - vor allem, wenn man die im- mer wieder bekundeten eigenen hehren Maßstäbe der ARD zugrunde legt. Durch diesen Vorgang werden die kritischen Stimmen in der EU-Kommission im Hinblick auf die mangeln- de Transparenz bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voll bestätigt.Es ist offensichtlich, dass das Kontrollsystem in der ARD völlig versagt hat. Die Intendanten der ARD wie auch der ARD-Programmdirektor sind gegenüber den Aufsichtsgremien ver- antwortlich dafür, dass die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags in ihren Programmen eingehalten werden. Diese Verantwortung wurde offensichtlich nicht wahrgenommen. Dafür will die ARD aber gegen die jüngste Gebührenerhöhung nach Karlsruhe ziehen und Verfassungsbeschwerde einlegen, da das Verfahren der Gebührenfestsetzung Defizite auf- weise, die so nicht ohne Weiteres hingenommen werden könnte. Das behauptet zumindest der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber in der FAZ, weil er nicht damit einverstanden ist, dass auf Beschluss der Ministerpräsidenten die Rundfunkgebühr um 21 Cent niedriger ausgefal- len ist als von der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunk- anstalten (KEF) empfohlen.Den Bürgerinnen und Bürger sind höhere Gebühren nicht mehr vermittelbar und erhöhen die Angreifbarkeit seitens der EU-Kommission, weshalb meine Fraktion das Verfahren in Karls- ruhe mit großer Skepsis verfolgt.Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss aufpassen, dass das Vertrauen der Gebührenzahle- rinnen und -zahler nicht verspielt wird.