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Anke Spoorendonk zur Änderung des NDR-Staatsvertrags
Presseinformation Kiel, den 15.06.2005Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 02 Änderung des Staatsvertrages über den NDR Drs. 16/118Der Norddeutsche Rundfunk ist als Vierländeranstalt auf die Unterstützung aller vier norddeutschen Landesregierungen angewiesen. Die Regierungschefs haben bereits vor sechs Wochen den geänderten Staatsvertrag unterzeichnet. Den jeweiligen Lan- desparlamenten bleibt jetzt nur noch die folgenlose Debatte. Der SSW hat bereits in der Vergangenheit dieses Verfahren kritisiert. Der schleswig-holsteinische Landtag sollte, wenn er angehört wird, auch die Möglichkeit der Einflussnahme haben. Dass das nicht so ist, bedauern wir außerordentlich.Doch nun zu den geänderten Punkten. Es fehlt mir persönlich der Vergleich, aber ich weiß aus vielen Schilderungen, dass der NDR unter den deutschen Fernsehanstalten vorbildlich ist, was seine regionale Berichterstattung angeht. Mit Sendungen, die sei- nen Hörern und Zuschauern die bunte Vielfalt des Nordens zeigen, setzt der NDR seinen Programmauftrag um. Der SSW begrüßt es ausdrücklich, dass in Zukunft die Subregionalisierung ausdrücklich auch das Fernsehen umfasst. - Das Studio Flens- burg ist in der Landschaft verwurzelt und berichtet zweimal am Tag auf Welle Nord bei den „Nachrichten aus der Region“ über die Vielfalt im Norden. - Ich bin gespannt, wie die Landesfunkhäuser die neuen Chancen im Fernsehen nutzen werden. 2Aus Sicht der dänischen und friesischen Minderheit erwarten wir natürlich, dass diese Öffnung eines weiteren regionalen Fensters – ganz im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrages des NDR – zu einer weiteren Stärkung der Minderheitensprachen genutzt wird. Es hat dazu vonseiten des SSW ein gutes Gespräch mit dem NDR gegeben, das fortgesetzt werden soll. Gerade das Fernsehen ist aufgrund der direkten Untertitelung ein ideales Medium, das auch die Mehrheitsbevölkerung Anteil nehmen lässt an der kulturellen Vielfalt Schleswig-Holsteins.Im Schleswig-Holstein Magazin gehört es allmählich zur redaktionellen Routine: Frie- sen berichten in ihrer Sprache und dem deutschen Zuschauer entgeht nichts, weil er die deutsche Übersetzung den Untertitel entnehmen kann. Wir werden sehen, wie sich die Vielfalt der Regionen bald in den einzelnen Program- men niederschlagen wird. Da der NDR per geändertem Staatsvertrag verpflichtet wurde, alle zwei Jahre über seine Angebote und seine programmlichen Leistungen zu berichten, können wir spätestens 2007 schwarz auf weiß nachlesen, welchen Nieder- schlag der neue Paragraf 5, also die Auflage, die „Regionen, ihre Kultur und Sprache angemessen zu berücksichtigen“ gefunden hat.Dem geänderten Staatsvertrag ist eine Protokollerklärung beigefügt, aus der hervor- gehrt, dass der Rundfunkrat verkleinert werden soll. Gegen die Verkleinerung dieses Kontrollgremiums ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber ich möchte zu bedenken geben, dass Schleswig-Holstein mit seiner außergewöhnlichen kulturellen Vielfalt angemessen im Rundfunkrat vertreten sein muss. In keinem anderen Bundesland gibt es drei nationale Minderheiten. Ich warne davor, die Zahl der schleswig-holsteinischen Vertreter zu reduzieren.