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15.06.05 , 15:06 Uhr
CDU

Heike Franzen: Verpflichtungen gegenüber unseren jüngsten Nachkommen

Nr. 147/05 15. Juni 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Bildungspolitik TOP 8 Heike Franzen: Verpflichtungen gegenüber unseren jüngsten Nachkommen Zahlreiche Studien haben uns immer wieder belegt, dass wir im Bildungsbereich Nachholbe- darf haben. Gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes sind die Lernbereitschaft und die Lernzuwächse besonders groß. Wir wollen mit unserem Antrag der Verpflichtung gegen- über unseren Jüngsten nachkommen und das Kindertagesstättengesetz so schnell wie mög- lich überarbeiten, für mehr Qualität und mehr Bildung in unseren Kindertagesstätten. Zum 1. August diesen Jahres soll dazu ein Entwurf vorliegen, der dann mit allen Beteiligten offen diskutiert werden muss.
Kinder haben ein Recht auf Bildung und Erziehung und damit haben die Kindertagesstätten neben dem Erziehungsauftrag auch einen Bildungsauftrag, den wir im Kindertagesstättenge- setz verankern wollen. Es ist richtig, dass gerade dieser Bereich zu den ersten Schritten der großen Koalition in die- sem Hause gehört. Er macht deutlich, welchen Stellenwert Bildung in diesem Parlament auch in Zukunft einnehmen wird.
Dabei sind uns die Förderung von Sprache und Motorik, sowie die Hinführung zur Schrift, zu musischen Grundkenntnissen, zu mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Erscheinungsformen zur Vorbereitung auf die Grundschulzeit besonders wichtig.
Für diese Aufgaben müssen wir unsere Erzieherinnen und Erzieher qualifizieren. Dazu ge- hört die Weiterentwicklung der Ausbildung in den Fachschulen und zudem wollen wir das Angebot eines berufsbegleitenden Bachelor-Studienganges entwickeln, um auch eine Wei- terentwicklung dieses Berufes möglich zu machen.
In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Verankerung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen der Kindertagesstätten auf Kreis- und Landesebene im Gesetz vorgese- hen. Eltern sind Erziehungspartner auf Augenhöhe und gehören selbstverständlich dazu und sind auch aufgefordert sich einzubringen, wenn es um Entscheidungsprozesse im Bildungs- bereich geht.
Auch die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen muss endlich einen gesetzlichen Rahmen bekommen und damit auch verbindlich gemacht werden. Eine enge Vernetzung dieser beiden Bildungseinrichtungen ist notwendig, damit Stärken und Schwä- chen unserer Kinder besser erkannt und begleitet werden können und nicht an der Schnitt- stelle "Einschulung" verloren gehen. Und zu den hastig noch eingebrachten Änderungsanträgen, die sich teilweise sogar glei- chen, kann nur gesagt werden: Lesen sie mal den Koalitionsvertrag, an den wir uns selbst- verständlich halten werden, indem wir den Landeszuschuss von 60 Mio. € zu den Kinderta- gesstätten mit Blick auf den notwendigen Ausbau bei den unter Dreijährigen weiter gewäh- ren werden, und dies auch bei sinkenden Kinderzahlen.
Was die Standards in den Kindertagesstätten betrifft, kann ich derzeit nicht erkennen, dass auch nur einer in diesem Haus von der Verringerung von Standards in den Kindertagesstät- ten spricht. Es geht viel mehr um die Weiterentwicklung in unseren Kindertagesstätten, um Bildungs- und Erziehungsziele, um die Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher und um die Sicherstellung eines wohnortnahen, kindgerechten und qualitativ hochwertigen Betreu- ungsangebotes im vorschulischen Bereich.
Wir nehmen aber ihre Anregungen gerne auf und daher beantrage ich für die CDU-Fraktion den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD sowie den Antrag des SSW, der FDP und von Bündnis90/Die Grünen in den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen.

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