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15.06.05 , 16:32 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Ausbildung in der Altenpflege

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 – Ausbildung in der Altenpflege Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 145.05 / 15.06.2005


Die Landesregierung muss Träger und Schulen unterstützen
Am 31. Dezember 2005 läuft die Ausnahmeregelung einer dreijährigen Finanzierung der Umschulung zur AltenpflegerIn durch die Arbeitsagentur endgültig aus. Dieser Beschluss des Bundestages in Übereinstimung mit dem Bundesrat hat mehrere Konsequenzen:
Die Ausnahmeregelung der dreijährigen Förderung gilt letztmalig bis zum 31. Dezember 2005 – dies bedeutet Bestandschutz für alle begonnenen Maßnahmen und endlich Verhaltensklarheit für dieses Jahr.
Die Träger der praktischen Ausbildung übernehmen im dritten Jahr die Weiterbildungs- kosten, die Fahrtkosten, die Kosten für auswärtige Unterbringung, Verpflegung und Kin- derbetreuung (soweit notwenig) und die Ausbildungsvergütung – dies bedeutet keine fi- nanzielle Mehrbelastung der Altenpflegeschulen.
Die Träger der praktischen Ausbildung können diese Kosten in den Pflegesätzen berück- sichtigen – diese Refinanzierungsmöglichkeit kann zu einer Mehrbelastung derjenigen führten, die die Pflegesätze letztendlich bezahlen.
Mit dieser Beschlusslage gibt es nun endlich Klarheit. Nun ist es die Aufgabe der Lan- desregierung zu handeln und klare und verlässliche Regelungen hinsichtlich der Finan- zierung der Altenpflegeschulen zu schaffen.
1/2 Durch die unklare Finanzierungsstruktur bis zur Entscheidung im Bundestag war es an- fangs des Jahres zu einer unhaltbaren Situation gekommen, die bis zum Stillstand führte. Weder die Arbeitsagentur noch die Schulen und die Auszubildenden hatten Planungssi- cherheit. So gab es länderübergreifend in diesem Jahr so gut wie keine Altenpflegeaus- bildung als Umschulungsmaßnahme finanziert durch die Arbeitsagentur.
Ein unhaltbarer Zustand, der nicht nur die Altenpflegeschulen in existentielle Nöte ge- bracht hat, sondern auch dem erklärten gesellschaftlichem Ziel, der Förderung der Alten- pflege und der Initiative „Pflege plus“ hier im Land zuwider gelaufen ist.
SPD und Grüne haben 2000 ein eigenes Altenpflegeausbildungsgesetz für Schleswig- Holstein beschlossen. Außerdem haben wir hier im Land seit dem vergangenen Jahr verbindliche Vorgaben für eine Altenpflegehilfeausbildung.
Das Land finanziert seit Jahren einen Großteil der Ausbildungsplätze – in gleicher Höhe wie die Arbeitsagentur. Im Rahmen der „Pflegequalitätsoffensive“ und im Rahmen von „Pflege plus“ ist die Zahl der landesgefördertren Ausbildungsplätze angehoben worden.
Das Land engagiert sich also bereits erheblich in diesem Bereich und dennoch bleiben genug Herausforderungen für die Zukunft. Es ist notwenig, dass die Landesregierung Träger und Schulen bei der Finanzierung des dritten Jahres der Umschulungsmaßnahme unterstützt.
Die Großen Koalition fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, klare und verläss- liche Regelungen hinsichtlich der Finanzierung der Altenpflegeschulen für das Jahr 2006 zu schaffen. Gegen diesen Antrag spricht nichts, wenn er dazu führt, dass die Regierung handelt!
Präziser und weitergehender ist aber der FDP Antrag, da er bereits Eckpfeiler für eine neue Struktur der Ausbildung benennt - meine Fraktion unterstützt diesen Antrag.
Es ist richtig, die Ausbildung in der Altenpflege entsprechend dem Flensburger Modell weiterzuentwickeln: Eine zweijährige Basisausbildung, einjährige Spezialisierungsmodule und Zusatzmodule der Fort- und Weiterbildung.

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