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Anne Lütkes zum europäischen Gesetzgebungsverfahren
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 11 – Europäische Gesetzgebungsverfahren Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die europapolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Anne Lütkes: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 147.05 / 15.06.2005Der Landtag muss sich rechtzeitig in europäische Entscheidungen einklinkenDas europäische Subsidiaritätsprinzip soll sicherstellen, dass die EU von ihren Zustän- digkeiten nur dann Gebrauch macht, wenn ihr Tätigwerden sich als wirklich notwendig erweist und einen zusätzlichen Nutzen für die Mitgliedstaaten erbringt. Dieses Prinzip gilt schon lange. Es hat sich allerdings gezeigt, dass Anspruch und Wirklichkeit oft ausein- ander fallen. Daher sieht der Entwurf für die europäische Verfassung die sogenannte Subsidiaritätsrüge vor.Was heißt das? - Wir als PolitikerInnen in den Nationalstaaten sollen jetzt nicht mehr mit dem Finger nach Brüssel zeigen können und sagen: „Was machen die da für einen Blöd- sinn, alles komplizierter und wettbewerbsverzerrender Quatsch!“ Die nationalen Parla- mente sind mit in der Verantwortung.Genaugenommen wären sie es im Falle des Inkrafttretens der Verfassung. Denn der Ent- wurf zur europäischen Verfassung ist ja nun bekanntermaßen in einigen Ländern nicht angenommen worden. Es muss sich jetzt also ein weiteres Vorgehen im Ratifizie- rungsprozess entwickeln. Einfach weiter so, als wenn nichts gewesen wäre, geht nicht. Die Europäerin in uns kann die Demokratin in uns nicht einfach ignorieren. Das sollte am Rande nicht unbemerkt bleiben.Nun aber vorausgesetzt, die Subsidiaritätsrüge bleibt wie gehabt bestehen: Natürlich sol- len wir uns als Landesparlament rechtzeitig Gedanken machen, wie wir unter den sich abzeichnenden Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene handlungsfähig sein kön- nen. In Deutschland gibt es insgesamt 17 Regierungen und 17 Parlamente.1/2 Angesichts der Tatsache, dass man ein Drittel der europäischen Nationalparlamente braucht, um eine Rüge auszusprechen, und angesichts des vorgesehenen engen Zeit- rahmens bei der Subsidiaritätskontrolle muss man sich die Frage stellen, wie es zu einer schnellen Abstimmung zwischen Bund und Ländern kommen kann.Das Verfahren sollte im Grundgesetz geregelt werden, Artikel 23 muss an die geänder- ten Rahmenbedingungen angepasst werden. Aber verschließen Sie nicht die Augen da- vor, dass das Grundgesetz von einer Vertretung der Bundesrepublik nach außen – und das ist Europa noch – ausgeht, und die Vertretung der Länder im Bund Aufgabe der E- xekutive ist. Dazu gab es konstruktive Debatten der Föderalismuskommission. Ein Grü- nes Kommissionsmitglied, der Bundestagsabgeordnete Rainder Steenblock hat hierzu mit einer Kollegin der SPD und einem Kollegen der FDP einen guten Vorschlag für die Neuformulierung des Artikel 23 Abs. 2 vorgelegt.Daneben ist dann aber noch die Frage zu klären, wie in den Ländern die Parlamente an- gemessen beteiligt werden können. Ich denke, dass wir dieser Aufgabe mit den Struktu- ren und Arbeitsabläufen, die wir bisher haben, nicht gerecht werden können. Die Arbeit in den Fachausschüssen muss sich viel stärker an dem, was in Brüssel tatsächlich ansteht, orientieren. Wir sollten nicht nur europäische Beschlüsse der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen, sondern selber in einem sehr viel stärkeren Maße die Möglichkeit zu politischen Initiativen nutzen, um uns in die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene einzu- klinken, anstatt mit Debatten nachzuklappen.Den vorliegenden Antrag der großen Fraktionen unterstützen wir grundsätzlich. Aller- dings mit einer Einschränkung: Die Fragen, die dieser Antrag aufwirft, sind grundsätzli- cher, demokratiepolitischer Natur. Sie sollten weder im Wahlkampf verramscht werden, noch darin untergehen.Ich plädiere für die frühe Einbindung der Parlamente, zum Beispiel bei der Erstellung von Grünbüchern, die offene Debatte zu den dort aufgeworfenen Fragestellungen, die Ausei- nandersetzung mit dem Arbeitsplan der Kommission. Daran kann kein Länderparlament gehindert sein, außer durch sich selbst! ***