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Änderung des Tariftreuegesetz
Presseinformation Kiel, den 16.06.2005 Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 4 Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen Drs. 16/115 Die bisherigen Debatten über die Tariftreue und auch über die EU-Dienstleistungsrichtlinie haben gezeigt, dass es keinen anderen Weg gibt, als durch Tariftreuebestimmungen, die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit unserer Unternehmen zu sichern. Natürlich wird es immer wieder ideologisch motivierte Gegner solcher Regelungen geben, aber letztendlich führt kein Weg an Tariftreueregelungen vorbei. Deshalb hat der SSW, als er in der letzten Legislaturperiode das Tariftreuegesetz einbrachte, auch darauf abgezielt, dass das Tariftreuegesetz umfassend gelten sollte. Heute liegt uns nun die erste Nachbesserung vor und wir begrüßen natürlich, dass die Grünen hier wieder darauf aufmerksam machen, dass überall Probleme bestehen, weil Dumpingkonkurrenz ordentliche Arbeit von unseren Unternehmen vom Markt verdrängt.Schleswig-Holstein hat ein modernes Tariftreuegesetz, das auch in anderen Bundesländern positive Beachtung erfährt. Die EU fordert, dass verbindliche Rechtsgrundlagen für die zwingende Anwendung von Tarifen festgeschrieben werden, wenn man EU-konform handeln will und dass diese Regelungen dann auch entsprechende Sanktionen beinhalten. Solche Regelungen sind in unserem Gesetz enthalten und sollen nun durch den Vorstoß der Grünen noch auf den Bereich der Seeschifffahrt im öffentlichen Dienst ausgeweitet werden. Dieses ist zu begrüßen, allerdings möchte ich auch darauf aufmerksam machen, dass auch gerade im öffentlichen Personannahverkehr erheblicher Bedarf besteht, auch hier die Tariftreue anzuwenden.Wir können feststellen, dass das Tariftreuegesetz auch auf kommunaler Ebene ein Erfolg ist. In den verschiedensten Kommunen, gleichgültig welche Couleur dort die Mehrheit hat, hat man die Tariftreue eingeführt und ist damit gut gefahren. So haben zum Beispiel die mit absoluter CDU-Mehrheit versehenen Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg die Tariftreue eingeführt und auch die Stadt Flensburg geht hier mit gutem Beispiel voran. Selbst vor der FDP macht die Vernunft manchmal nicht Halt. In der Gemeinde Langenhorn haben FDP und SSW gemeinsam die Tariftreue durchgesetzt, woran man sehen kann, dass selbst auf kleinster kommunaler Ebene, das Tariftreuegesetz begrüßt und sehnlichst erwartet wurde.Alles in allem haben die letzten anderthalb Jahre mit unserem Tariftreuegesetz in Schleswig- Holstein gezeigt, dass nicht nur hiesige Firmen wieder eine Chance im Wettbewerb bekommen haben, sondern dass auch andere Firmen, beispielsweise aus Ostdeutschland, mehr und mehr die Vorteile der Tariftreue zu schätzen wissen. Denn auch sie unterliegen einem Dumpingdruck aus den osteuropäischen Ländern und diese osteuropäischen Firmen werden nun durch unser Tariftreuegesetz gezwungen, ebenfalls den gleichen Lohn zu zahlen wie ihre 2Mitbewerber. Damit entscheidet nicht Lohndumping über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, sondern es findet ein fairer Wettbewerb zu gleichen Bedingungen und unter Berücksichtigung der Qualität der Leistung und des Personals statt.Meinen allgemeinen Ausführungen zum Tariftreuegesetz mögen sie entnehmen, dass wir zwar die Initiative der Grünen begrüßen, aber trotzdem der Meinung sind, dass die Tariftreue wesentlich stärker ausgeweitet werden muss. Dieses werden wir sicherlich auch in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes noch deutlich machen.Zum vorliegenden Gesetzentwurf stellt sich meines Erachtens nur die Frage, ob es wirklich notwendig ist, den Heuertarifvertrag namentlich zu nennen oder ob der HTV-See nicht ohnehin schon der vor Ort gültige Tarifvertrag ist. Die Einschränkung auf nur einen namentlich genannten Tarif führt nämlich automatisch dazu, dass ähnliche Tarifverträge ausgeschlossen sind. Die bisherige Praxis war aber immer die, dass im zuständigen Ministerium die vor Ort gültigen Tarifverträge erfasst wurden und auch ähnliche Tarifverträge Geltung in Bezug auf das Tariftreuegesetz hatten. Dies ist so gehandhabt worden, weil man nicht in die Tarifautonomie eingreifen wollte. Die jetzt von den Grünen gewählte Formulierung könnte angreifbar sein, da sie nur einen Tarif festschreibt.Der vorliegende Gesetzentwurf der Grünen ist ein direkter Ausfluss aus den Beratungen des Petitionsausschusses. Dort ist man mit den Fehlentwicklungen in der Ausschreibepraxis konfrontiert worden und nun haben wir hier im Landtag die Gelegenheit, etwas im Interesse der Betroffenen zu ändern. Diese Gelegenheit sollten wir nutzen. Wir werden als SSW den Gesetzentwurf der Grünen positiv begleiten.