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16.06.05 , 12:14 Uhr
CDU

Heike Franzen: Viel geschafft und doch bleibt viel zu tun

Nr. 156/05 16. Juni 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Sozialpolitik TOP 22 Heike Franzen: Viel geschafft und doch bleibt viel zu tun Zunächst einmal möchte ich Herrn Dr. Ulrich Haase und seinem Team für den ausführlichen Bericht danken. Insbesondere seine klare Gliederung und Struktur macht ihn zu einer wirk- lich guten Arbeitsgrundlage. Zudem bietet er jedermann eine gute Übersicht über Förder- maßnahmen, gesetzliche Grundlagen und Ansprechpartner.
In Schleswig-Holstein leben rund 225.000 schwer behinderte Menschen. In den vergange- nen Jahren hat sich das Verständnis für die Belange dieser Menschen in der Gesellschaft erheblich verbessert. Die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und glücklicherweise sind in diesem Bereich in- zwischen auch Erfolge zu verbuchen.
Ende 2003 trat in Schleswig-Holstein das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft. Der vorliegende Bericht geht auf die Auswirkungen dieses Gesetzes.
So hat sich beispielsweise die Situation von hörgeschädigten bzw. gehörlosen Menschen durch die Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständige Sprache und dem damit verbundenen Recht auf einen Dolmetscher bei Verwaltungsverfahren deutlich verbessert.
Auch im Bereich der Barrierefreiheit sind Erfolge zu verzeichnen. Zufrieden stellend sind die- se Erfolge allerdings nicht. Ein aktuelles Beispiel dafür, dass sich die Notwendigkeit für Bar- rierefreiheit noch nicht überall in den Köpfen der Menschen festgesetzt hat, ist das Globus- haus am Schloss Gottorf, wo man erst nachträglich, jetzt allerdings sehr engagiert, nach Lö- sungen für einen barrierefreien Zugang sucht. Solche Beispiele gibt es leider immer noch zu oft, und das, obwohl barrierefreies Bauen von Planungsbeginn an zumeist kostengünstiger ist, als eine spätere Nachrüstung!
Gerade aber im Hinblick auf den relativ kurzen Zeitraum seit Inkrafttreten des Landesgleich- stellungsgesetzes bleibt hier die weitere Entwicklung abzuwarten. Dennoch ist festzustellen, dass es auf diesem Gebiet noch immer eine Menge für uns zu tun gibt.
Arbeitslosigkeit betrifft Menschen mit Behinderungen überproportional, insbesondere dann, wenn es sich um ältere Menschen handelt. Hier weist der Bericht darauf hin, dass es unter anderem immer noch Vorbehalte sind, die einer Einstellung in einem Betrieb entgegenste- hen. Arbeitgeber halten die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung von Arbeitsplät- zen nach wie vor für unerschwinglich. Hier muss dringend umfassend und weitgreifend dar- über aufgeklärt werden, dass die entstehenden Kosten von den Arbeitsagenturen, Renten- versicherungsträgern oder dem Integrationsamt übernommen werden können. Der Landes- beauftragte für Menschen mit Behinderungen hebt übrigens in seinem Bericht heraus, dass er sich insbesondere von den Kreisen, die sich bei der Umsetzung von Hartz IV für das Opti- onsmodell entschieden haben, aufgrund der kommunalen Betreuungs- und Beschäftigungs- kompetenzen positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von behinderten Menschen er- wartet.
Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für schwer behinderte Menschen auf dem ersten Ar- beitsmarkt haben sich die Integrationsunternehmen als Erfolgsmodell herausgestellt. Von den 324 geschaffenen Arbeitsplätzen in diesen Unternehmen werden 195 Stellen von schwer behinderten Arbeitnehmerinnen und -nehmern besetzt. Diese Einrichtungen gilt es weiter zu unterstützen und auszubauen. Daneben wird es aber auch in Zukunft notwendig sein Arbeitsplätze in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vor zu halten, da sie einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität von behinderten Menschen leisten.
Integration und Selbstbestimmung unter Zuhilfenahme von Förderung und Hilfsmöglichkeit müssen in der Behindertenpolitik im Vordergrund stehen und zwar von Anfang an. Bereits im vorschulischen Bereich müssen individuelle Frühförderungen und heilpädagogische Angebo- te vorgehalten werden. Dazu gehört insbesondere ein bedarfsgerechtes Angebot an Integra- tionsgruppen in den Kindertagesstätten.
Während der Schulzeit benötigen wir auch weiterhin die Möglichkeiten der integrativen Be- schulung in der Regelschule ebenso wie die Sonderschulen mit ihren spezifischen Sparten- schulen, um den individuellen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen gerecht werden zu können. Hier weist der Bericht darauf hin, dass es einen besonderen Bedarf an Bera- tungsangeboten zum Themenkomplex schulische Integration gibt, dem wir uns unbedingt annehmen sollten. Auch der Übergang von der Schule in den Beruf wird in der nächsten Zeit eine Herausforderung darstellen, der wir uns annehmen müssen.
Im Hinblick auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben spielt die Barrierefreiheit eine ent- scheidende Rolle. Barrierefreiheit bezieht sich dabei nicht nur auf einen rollstuhlgerechten Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden, sondern erstreckt sich auf viele Bereiche mehr, wie beispielsweise die kommunale Infrastruktur, den Personennah- und Fernverkehr, den Tou- rismus, - auch Menschen mit Behinderungen möchten gerne Urlaub machen -, oder auch das Internet nutzen.
Eine besondere Rolle nehmen immer noch Mädchen und Frauen mit Behinderungen ein. Der Bericht spricht in diesem Zusammenhang von einer "doppelten Diskriminierung". Besonders betroffen sind Mädchen und Frauen mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung, für die der Übergang von der Schule in den Beruf erschwert ist. Im Vergleich zu ihrem Anteil an Integrations- oder Sonderschulklassen ist ihr Anteil in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen höher. Sie verbleiben in der Regel länger in ihren Herkunftsfamilien oder fixieren sich auf Partnerschaften. Beides erschwert den Zugang zu Erwerbseinkünften und verhindert damit auch den Zugang zu Nachteilsausgleichen über Steuererleichterungen.
Da Behinderungen sehr individuell sind, können auch die entsprechenden Hilfen nur indivi- duelle Hilfen sein. Unsere politische Zielsetzung muss es daher sein, den Anspruch auf selbst bestimmte Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft so weit wie möglich um zu setzen. Wir müssen mit allen Beteiligten zusammen ein Gesamtkonzept entwickeln und abstimmen. Die knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen müssen dabei so effektiv wie möglich eingesetzt werden.
Behinderungen betreffen in der Regel alle Lebens- und Politikbereiche und daher beantrage ich für die CDU-Fraktion den Bericht federführend in den Sozialausschuss und mit beratend in die anderen Ausschüsse zu überweisen.

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