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16.06.05 , 12:24 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 22 – Bericht des Landesbeauftragten Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel für Menschen mit Behinderungen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 152.05 / 16.06.2005


Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik
Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik: Die Arbeit von Ulrich Hase und seinem Team steht voll und ganz in dieser Tradition. Ich möchte dem Behindertenbeauftragten und seinen MitarbeiterInnen aus ganzem Herz für ihre gute und unermüdliche Arbeit danken. Eine Arbeit, die nicht immer leicht ist, deren Wege lang und länger sind, deren fassbare Ergebnisse eher selten und niemals ein Selbstgänger sind.
Wir brauchen diese Engagement auch in der Zukunft, trotz Bundes- und Landesgleich- stellungsgesetz, trotz SGB IX und XII. Sollte das Antidiskriminierungsgesetz in seiner jet- zigen Fassung scheitern, brauchen wir diese Arbeit mehr denn je!
In Schleswig-Holstein leben zirka 225.000 Schwerbehinderte. Sie erfahren Tag für Tag technische, bauliche und soziale Beeinträchtigungen ihrer Lebensführung. Diese alltägli- chen Erfahrung stehen im Widerspruch zum Grundgesetztes. Art 3 des Grundgesetzes postuliert als Grundrecht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt wer- den.“ Menschen mit Behinderungen müssen ihre Rechte auf der gleichen Grundlage wahrnehmen können, wie alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Politik für Barrierefreiheit, für Teilhabe am wirtschaftlichen Leben für Gleichberechtigung und Gleichstellung und für den Schutz vor Diskriminierung ist Menschenrechtspolitik.
In den letzten Jahren sind dank der Rot-Grünen Bundesregierung entscheidende Fort- schritte erzielt worden. Das neue Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und das Bundes- gleichstellungsgesetz bieten den Rahmen, um Stück für Stück die gesellschaftliche Integ- ration von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben.
1/3 In Schleswig-Holstein sind wir ebenfalls auf einem guten Weg. 1995 haben wir Ulrich Hase in das Amt des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gewählt. 2003 haben wir als eines der ersten Bundesländer ein Landesgleichstellungsgesetz verab- schiedet – einer der Erfolge unserer Regierungszeit.
Das Landesgleichstellungsgesetz sieht vor, dass der Landesbeauftragter alle zwei Jahre über die Umsetzung des Gesetzes und seine Tätigkeit berichtet. Der aktuell vorgelegte zweite Tätigkeitsbericht und gleichsam erste Umsetzungsbericht zum Landesgleichstel- lungsgesetz ist sehr umfangreich und vielfältig. Er macht eindrücklich die Aufgabenviel- falt und Notwendigkeit der Arbeit, des Engagements der MitarbeiterInnen aber ebenso die Begrenztheit der Erfolge deutlich.
Rechtliche Grundlagen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sind not- wendig, aber sie sind eben erst der Anfang. Ihre Umsetzung braucht immer wieder Wachheit, Interesse, Engagement und Unterstützung.
Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt den Ansatz des Behindertenbeauftragten, Gleich- stellung von Menschen mit Behinderung als Querschnittsaufgabe zu begreifen. Dazu brauchen wir, wie Ulrich Hase es anmahnt, Interessenvertretungen, Beauftragte und Bei- räte auf allen politischen Ebene. Sie können durch ihre praktische und rechtliche Kompe- tenz helfen, die Anwendung und Kontrolle der bestehenden Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung zu verbessern.
An dieser Stelle hapert es, wie der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten deutlich macht. Die Mitwirkung von Betroffenen ist immer dann erfolgreich, wenn sie in der Pla- nungsphasen beginnt. So können auch vermeintliche Mehrkosten vermieden werden.
Ein positives Beispiel ist die Erleichterung der Teilnahme an Wahlen – durch Wahlschab- lonen für blinde und sehbehinderten Menschen, durch die Auswahl barrierefreier Wahllo- kale und die bewährten Fahrdienste.
Um unser Ziel, die Förderung von Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Politikberei- chen umzusetzen, bleibt viel zu tun.
Aus dem vorgelegten Bericht möchte ich nun ergänzend zu den bereits angesprochenen, weitere Punkte genauer beleuchten:
1) „Die Integrationsunternehmen in Schleswig-Holstein sind ein Erfolgsmodell.“ (S. 32) Wir haben bereits 15 solcher, aus der Ausgleichsabgabe institutionell geförderter Unter- nehmen im allgemeinen Arbeitsmarkt. Zwei weitere sind in Planung.
2) „Einer barrierefreien Gestaltung des Urlaubsstandortes Schleswig-Holstein (kommt) grundsätzlich eine hohe Priorität zu“ (S. 50) Als Erholungs- und Lebensmittelpunkt von und für Menschen mit Behinderung ebenso wie als Wirtschafsfaktor und Standortvorteil. Durch den Internetauftritt der Tourismusagentur im Bereich „handy-cap“, der Klassifizie- rung von Beherbergungsbetrieben „rolliplus“ und dem Projekt “Urlaub ohne Barrieren im grünen Binnenland“ haben wir uns auf einen guten und ausbaufähigen Weg begeben.
3) Bei der modellhaften Erprobung des persönlichen Budgets für Menschen mit Behinde- rungen ist Schleswig-Holstein mit den Kreisen Schleswig-Flensburg und Segeberg dabei. Wir sind gespannt auf die ersten Erfahrungen und hoffen, dass sie die Autonomie von Menschen mit Behinderungen weiter stärken helfen.
4) Im Einklang mit den Aussagen im Jahresbericht 2004 der Bürgerbeauftragten übt der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung vorsichtige Kritik an den gemeinsa- men Servicestellen nach dem SGB IX. Die Intention des Gesetzgebers – eine kompeten- te Anlaufstelle für alle Leistungen ist nach wie vor richtig. Die Praxis aber doch sehr ver- besserungswürdig.
Unter dem Strich: Die Integration von Menschen mit Behinderungen macht Fortschritte, ist aber noch lange nicht zufriedenstellend. Um Möglichkeiten zu schaffen, sich gegen die alltägliche Ausgrenzung zu wehren, brauchen wir auch ein umfassendes zivilrechtli- ches Antidiskriminierungsgesetzes.
Darüber haben wir in der letzten Landtagssitzung diskutiert und mussten leider feststel- len, dass die neue Landesregierung nicht mehr für ein umfassenden Antidiskriminie- rungsgesetz eintritt, dass auch Menschen mit Behinderung berücksichtigt.
Dies neue Positionierung der schwarzroten Landesregierung kritisiert meine Fraktion aufs Schärfste. Sie steht im deutlichen Gegensatz zu den Erfahrungen in den USA mit einem Antidiskriminierungsgesetz, die auf der Fachtagung des Landesbeauftragten im Juni 2003 eindrücklich geschildert wurden.
Für Deutschland darf nicht gelten, was der Sonderberichterstatter der Menschenrechts- kommission der Vereinten Nationen feststellte: „Die meisten Regierungen haben offenbar ein eng gefasstes Verständnis der Menschenrechte in Bezug auf Behinderte und sind der Auffassung, sie bräuchten lediglich darauf zu verzichten, Maßnahmen mit negativen Auswirkungen auf diese zu ergreifen.“
Dies reicht bei weitem nicht aus, den es geht um die Gewährleistung gleicher Rechte und Chancen für alle Menschen.
In diesem Sinne wünsche ich dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderun- gen, Ulrich Hase, und seinem Team weiterhin viel Kraft und Ausdauer, aber vor allem Er- folg für sein Arbeit und unserer gemeinsamen Ziele.

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