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Flüchtlinge menschlich aufnehmen
86/2005 Kiel, 17. Juni 2005Flüchtlinge menschlich aufnehmenKiel (SHL) – Anlässlich des Internationalen Tages des Flüchtlings am 20. Juni appelliert der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs- fragen des Landes Schleswig-Holstein, Wulf Jöhnk, sowohl an die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, wie an die Landes- politiker, sich weltoffen, menschlich sowie tolerant zu zeigen und sich für die im Land lebenden Flüchtlinge einzusetzen.Jöhnk erinnert daran, dass Asylsuchende der Residenzpflicht unterliegen. Sie können den zugewiesenen Kreis oder die kreisfreie Stadt nicht verlassen, unter- liegen einem Arbeitsverbot oder haben nur einen sehr beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und dürfen nur eingeschränkte Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. „Für Jugendliche bedeutet dies meist,“, so der Flüchtlingsbeauftragte, „dass sie keine Ausbildung aufnehmen können.“ Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene neue Zuwanderungsgesetz habe keine Verbesserung der Lebenssitua- tion von Flüchtlingen bewirkt. Bundesweit und im Land gingen die Zahlen von Asylsuchenden stetig erheblich zurück – bis 31. Mai 2005 289 Neuzugänge, 2004 insgesamt noch 995, 2003 ins- gesamt 1.426. Daher ist es aus Sicht des Beauftragten unbedingt geboten, das auf Landes- und Kommunalebene Mögliche für Menschen im Asylverfahren zu tun. Hierzu gehörten in vielen Fällen eine Verbesserung der Unterkunftssituation sowie eine großzügigere Regelung der Residenzpflicht. Jöhnk erinnert in diesem Zu- sammenhang an den Vorschlag, das Land Schleswig-Holstein in vier Bereiche aufzuteilen und die entsprechende Residenzpflicht zu lockern. Die Kreise könnten geschnitten werden wie folgt: • Burg/Nordfriesland/Schleswig, • Rendsburg-Eckernförde/Dithmarschen/Plön/Kiel, • Kreis Steinburg/ Steinburg/ Pinneberg/ Neumünster, • Ostholstein/Lübeck/ Herzogtum Lauenburg/Stormarn. Hinsichtlich unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge appelliert Wulf Jöhnk an die Landesregierung, ein so genanntes „Clearingsverfahren“ einzurichten, um minder- jährigen, aber nach der Ausländer- und Asylgesetzgebung wie Erwachsene be- handelten Jugendlichen, ausreichend Zeit zu geben, ihre rechtliche und soziale Situation abklären zu lassen und Jugendhilfemaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Angesichts der aktuellen Diskussion über die Abschiebung von vormaligen Asylsu- chenden aus dem Land Schleswig-Holstein bekräftigt der Beauftragte nochmals seine Forderung nach einer Abschluss- und Bleiberechtsregelung für langfristig geduldete Menschen.