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21.06.05 , 09:29 Uhr
Landtag

Jöhnk: Kritik an Meldebehörden

91/2005 Kiel, 21. Juni 2005



Zuwanderungsbeauftragter Wulf Jöhnk kritisiert Melde- behörden
Kiel (SHL) – Deutliche Kritik übt der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, Wulf Jöhnk, am Vorgehen der Meldebehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Es geht dabei um Personen, die ursprünglich die türkische Staatsangehörigkeit besaßen und durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit er- hielten. Die Meldebehörden fragen derzeit schriftlich ab, ob diese Bürge- rinnen und Bürger mittlerweile wieder türkische Staatsangehörige sind. Hintergrund ist die Überprüfung der Wählerlisten für die bevorstehende Bundestagswahl.
„Tatsächlich haben etliche türkische Staatsangehörige nach ihrer Einbürgerung in Deutschland die türkische Staatsangehörigkeit erneut beantragt und erhalten. Ge- schah dies nach dem 1. Januar 2000, so haben diese Personen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren“, erläutert Jöhnk. Dieser Tatbestand gelte je- doch ebenso für Staatsangehörige aus anderen Ländern, beispielsweise den ehe- maligen GUS-Staaten. Betroffen sind auch Personen, die durch Geburt zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und dann - beispielsweise bei dem Erwerb eines Feriendomizils im Ausland - die dortige Staatsangehörigkeit angenommen haben. „Durch die aktuelle Befragung fühlen sich viele der ursprünglich türkischen Staats- angehörigen stigmatisiert,“ beklagt der Zuwanderungsbeauftragte, „weil gerade nicht alle Personen, die potenziell die Staatsangehörigkeit verloren haben könnten, ange- schrieben werden, sondern lediglich eine Gruppe.“ Wulf Jöhnk bemängelt, dass erhebliche Unsicherheit bestünde, ob und wie der sehr missverständliche Fragebo- gen ausgefüllt werden solle. „Das Argument der Anfechtbarkeit der bevorstehenden Bundestagswahl darf aus Sicht des Beauftragten nicht dazu führen, dass sich ein Teil der deutschen Staatsangehörigen diskriminiert fühlen“, betont Jöhnk.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom Juli 1999 wurde die so genannte Inlandsklausel geändert. Danach verlieren im Inland lebende Deutsche die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie nach dem 1. Januar 2


2000 eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne eine Beibehaltungsge- nehmigung zu besitzen.

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